Unfall - wer hat Schuld ?!
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Also folgendes:
Bin gestern innerorts eine Straße lang gefahren. Habe den Blinker gesetzt und wollte zum abbiegen ansetzen.
Mit mal zieht ein Motorrad links an mir vorbei und wir kollidieren.
Ich muß dazusagen, dass ich den Schulterblick vergessen habe. Aber der Unfallgegner hat mein Blinken übersehen.
Nun tut der Unfallgegner so, als ob ich die alleinige Schuld tragen würde.
Aber ich denke, dass ja beide einen Fehler gemacht haben. Ich vergaß den Schulterblick und er sah mein Blinken nicht.
Dazu muß ich noch sagen, dass ich sehr langsam gefahren bin und ein Stadtuntypisches Nummernschild gefahren habe, so dass die Gegner dachten, ich wäre nicht von da und würde mich nicht auskennen. (was ich aber bin...)
Also meine Frage: trage ich allein die Schuld? Kennt sich jemand mit sowas aus?
Hab selbst schon in Foren gesucht und sehr unterschiedliche Ansichten gefunden.
Und wie gesagt, ich gestehe mir meine Schuld ein, sehe aber nicht ein den ganzen Schaden zu tragen, da der Motorradfaher ja eine Mitschuld trägt, oder?!
Danke schonmal für euer Antworten...
PS: Meinem Auto gehts relativ gut. Neuer Reifen kaputt und ein paar Dellen und Kratzer :(
Sei realistisch - plane ein Wunder
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Hallo saskia,
schau mal hier
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Gruß
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Moin.
Also wenn ich das richtig verstehe wollte der dich überholen währed du am abbiegen warst. Das darf er ja aus offensichtlichen Gründen garnicht.
Lass doch die Polizei (die du hoffentlich gerufen hast) die Schuldfrage klären, und gib blos keine Schuld zu!!!! Du sagst nur was passiert ist, und die sagen dann wer Schuld hat.
Bearbeitet von - freeclimb am 09.07.2007 10:05:57
Irgendetwas ist ja immer!
Ich war mal in ner Verhandlung als "Zuschauer", in der es um nen ganz ähnlichen Fall ging. In dem Fall wurde die Schuld geteilt - allerdings weiß ich die Quote nicht. Und wirklich helfen würde sie Dir wohl auch nicht, da ja oft Kleinigkeiten entscheidend sind. Wie auch die Frage, ob der Motorradfahrer zu schnell war / ob er Dich hätte überholen dürfen / ob Du ihn hättest erkennen können, wenn Du geguckt hättest / ... .
In sofern schließ ich mich freeclimb gerne an - gib nix zu, übergeb die Sache der Polizei (die hoffentlich da war?), schaltet die Versicherungen ein - und geht davon aus, dass die Sache vor Gericht endet...
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
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Polizei war da.
Habe zugegeben, dass ich nicht richtig geguckt habe, denn wenn ich geguckt hätte, hätte ich ihn ja sehen können. Und da hätte ich ja meine Glaubwürdigkeit bezüglich des Blinkens vielleicht verloren und das wollte ich nicht.
Ab wann sollte man sich dann einen Anwalt nehmen?
Und bis zu welcher Schadenssumme lohnt es sich noch, das ganze ohne die Versicherung abzuwickeln?
Danke für die Antworten...!
Sei realistisch - plane ein Wunder
hi
würd erstma ruhig bleiben, ist zwar übel das ganze, aber passier iss passiert.
zum 1. wolltest du abbiegen (wie ichs ausm text interpretiere nach links?) hattest blinker gesetzt.
von hinten kam dann ein motorrad an scherte aus und wollte gradeaus?
wie war die fahrbahn aufgeteilt, 1 spurig, 2 spurig? 1 abbiegestreifen, 2 abbiegestreifen?
für mich liest es sich so als wenn der motorradfahrer dein blinken übersehen hat und mit dir als du links abbiegen wolltest kollidiert ist.
in dem fall denke ich trägt der motorradfahrer die hauptschuld.
ich mein wenn sich der verkehr in an einem abbieger staut kann ich nicht einfach links am stau vorbei und normal grade aus weiter ... ich muss doch damit rechnen das vorn irgend etwas ist was den stau verursacht ( abbieger, zebrastreifen oder ähnl.)
und denke auch die polizei wirds ähnlich sehen.
ps. haben wir alle doch schonmalerlebt. man steht an der ampel wartet auf grün, rollt dann bei grün grade an. und es jagt links nen motorradfahrer vorbei.
gruss maddin
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Also ich würd auch erstmal sagen das er gar nicht hätte überholen dürfen. Demnach bist du schuldlos. Mit dem Anwalt kannst du sofort kommen, am besten ists wenn du nen Verkerhrs-Rechtschutz hast. Die gebühren richten sich nach dem Streitwert, also dem Schaden. Ich selbst bin Versicherungsfachmann und würde sagen das es darauf ankommt inwiefern du zurückgestuft wirst und was du an Mehrbeiträgen gegenüber jetzt zahlen musst bis du wieder bei deiner jetztigen Schadenfreiheitsklasse angekommen bist. Wenn der Schaden über dieser Summe liegt würde ich das die Versicherung machen lassen.
Du kannst auch nachher den Schadenfreiheitsrabatt zurückkaufen wenn du es dir noch anders überlegst und doch selbst zahlen möchtest.
Mitglied seit: 30.04.2006
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69 Beiträge
Also ich bin der Meinung das du überhaupt keine Schld an dem Unglück trägst. Wenn du links abbiegst bist du zum Schulterblick verpflichtet. Aber dieser dient eigentlich nur um zu sehen ob Fussgänger oder Fahradfahrer die Strasse überquären wollen in die du einbiegst. Nicht aber um einen trottel zu erblicken der dich beim abbiegen mit seinem Motorrad überholen will.
Also ich würde mir da nichts andrehen lassen, noch nichteinmal Teilschuld. Wenn du Rechtschutz hast dann sofort zum Anwalt und abwarten.
Gruss
Das würd ich jetzt nicht so pauschal sagen. Wie sah die strasse aus, 1 spurig; 2 spurig, auf welcher warst du, wo war der motorradfahrer.
Wenn du links abbiegst, bist du verflichtet auf den evtl. überholenden, verkehr sowie auch den gegenverkehr zu achten.
Es gab mal einen fall, war vor einer woche bei AMS-TV da hat ein mercedesfahrer eine kollone überholt wo einer links abbiegen wollte (landstrasse; überhohlen erlaubt), dann kam es zum unfall, der abbieger war schuld zu 100%, da er sich nicht vergewissert hat ob noch jmand von hinten kommt.
Zitat:
Habe zugegeben, dass ich nicht richtig geguckt habe, denn wenn ich geguckt hätte, hätte ich ihn ja sehen können...
Hi,
das war schon mal nicht so gut.
Dass Du den Motorradfahrer auch nicht gesehen hättest, wenn Du korrekt gehandelt hättest (schmale Silhouette, toter Winkel, Mopped zu schnell), ist reine Spekulation und läßt sich nicht beweisen oder entkräften.
Es wird vermutlich darauf hinauslaufen, dass jeder auf seinen eigenen Kosten sitzen bleibt.
Jetzt muß er sein Mopped reparieren und Du Deine Beulen.
Nach einem Gerichtsbeschluss ändert sich daran nichts, es kommen nur die Anwalt- und Gerichtskosten für jeden oben drauf.
Ciao - Carsten
Schöne Autos fangen mit "B" an - BMW und Borsche...
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Die Straße war eine ganz normale Hauptstraße, also 1-spurig. Und ich wollte nach links in eine Nebenstraße einbiegen.
Wir haben auch Fotos gemacht und da ist uns im nachhinein aufgefallen, dass er mich auch ziemlich knapp überholt hat. Das heißt ich stand ungefähr in der Mitte der Spur und er hat mich dort auch getroffen. Mein Freund meinte, wenn er richtig überholt (ausgeschert) hätte, wäre das gar nicht passiert. Bremsen können hätte ich allemal, mit meinen höchstens 30km/h die ich da gefahren war.
Aber wie gesagt, ich hab nicht geguckt und auch absolut nicht damit gerechnet.
Habe nämlich etwas weiter vorn in den Rückspiegel gesehen und da war nichts. Aber das zählt ja nicht, weil es ca. 200m von der Unfallstelle weg war...
Ich habe leider keine Rechtsschutzversicherung. Darum würde mich auch interessieren, ob ich die ganzen Anwaltskosten dann gleich selbst zahlen muß. Und wenn eine Teilschuld herauskommt. Bezahlt dann jeder seinen Anwalt?
Und im nachhinein kann man die Versicherung ja sicher nicht abschließen, oder?!
Sei realistisch - plane ein Wunder
Anwalt muss sowieso jeder selber bezahlen egal welche Schuld man bekommt, natürlich außer man hat Rechtsschutz.
Mitglied seit: 07.02.2006
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1945 Beiträge
Zitat:
Wenn du links abbiegst bist du zum Schulterblick verpflichtet. Aber dieser dient eigentlich nur um zu sehen ob Fussgänger oder Fahradfahrer die Strasse überquären wollen in die du einbiegst.
(Zitat von: DaFreak)
Bitte... ne mal ehrlich, wer hat dir das denn erzählt? Ich hoffe nicht dein Fahlehrer. Das stünde ja schon im Widerspruch zum §1 StVO.
Zu deinem Fall:
Egal wie eindeutig oder unklar die Situation ist - niemals ein Schuldeigeständnis an der Unfallstelle abgeben.
Nach deiner Schilderung gehe ich davon aus, daß den Motoradfahrer die Hauptschuld trifft. Der Überholende hätte sich davon Überzeugen müssen, ob sein Vorhaben gefahrlos möglich ist. Jedoch mußt du sehr wahrscheinlich mit einer teilschuld rechnen (vergessener Schulterblick, besondere Rücksichtnahme bei schwächeren Verkehrsteilnehmern, allgemeine Betriebsgefahr - der deutsche Paragraphendschungel ist verdamt groß). Sollte es neben dem Sachschaden auch um gesundheitliche Folgen der Motoradfahrers gehen, solltest du einen rechtsbestand hinzuziehen.
b.t.w.
die Verfahrenskosten werden in der Regel je nach Schuldverteilung aufgeteilt.
Gruß Markus
...muß hier eigentlich was stehen ?!?
Na hättest mal vor der Polizei gar nicht erst erwähnt das du keinen Schulterblick gemacht hast!
Wenn der Motorrad-Fahrer dich überholen will obwohl du beim Abbiegen willst ist er ja eigentlich selber schuld, unabhängig vom Schulterblick.
Ob's zu einer Kollision gekommen wäre wenn du den Schulterblick gemacht hättest, kann man jetzt nur vermuten.
Ich find du hast dir selber ein Bein gestellt mit deiner Aussage vor der Polizei bzgl. des Schulterblick's...
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Wie gesagt, ich wollte meine Glaubwürdigkeit nicht verlieren.
Aber aus Schaden wird man ja bekanntlich klug :(
Sei realistisch - plane ein Wunder
Also wenn ich das richtig verstanden habe.. du willst links abbiegen,
hällst daher ausschau nach dem gegenverkerhr.. unter auf deiner spur (sprich hinter dir),
kommt ein motorrad was LINKS an dir vorbeifährt statt rechts an dir vorbeizufahren,
was ja auch sinngemäß wäre wenn du links abbiegst.. dann hat ja wohl eindeutig
der motorradfahrer schuld... klar schulterblick hin oda her.. aber das liegt doch hier nun
auf der hand.. man fährt doch nicht links an einem auto vorbei was links abbiegen will.
Anders wäre es wenn du z.b. von Seitenstreifen oder halten am rechts fahrtbahnrad wieder
links blinkst um auf die spur zu fahren oder weiterzufahren.... dann hättest du natürlich schuld gehabt... aber nicht in deinem fall....
Klar hast du theoretisch ne teillschuld weil nicht geguckt hast.. aber praktisch gesehen..
ist das ja nun eigentlich ausser frage...
Also Polizei stellt schon mal nicht die Schuld fest, sondern nur den Verursacher, "Schuld" regelt das Gericht. Schwierige Situation würde ich sagen...Du darfst nicht abbiegen oder ausscheren, wenn Du überholt wirst und der Überholende darf nicht Überholen, wenn ein anderes Fahrzeug erkennbar abbiegen will....da spielen mehrere Faktoren ne Rolle, wie hier schon gesagt wurde...war die Strecke ein oder mehrspurig und Du bist rechts oder links gefahren, war der Motorradfahrer nachweisbar zu schnell....
was für einen Schulterblick muß man machen wenn man einen Biker sehen will der mit 50Kmh von hinten ankommt?Da muß man
wohl über die linke Schulter nach ganz hinter raus schauen um ihn zu sehen und dann krachts unter umständen vorne weil da plötzlich einer bremst.Im Stadtverkehr garnicht so selten.
Für mich liegt die Schuld eindeitig beim Biker.
Ich bin aber nicht euer Richter.
Der Biker hat dich auch nicht zu überholen wenn du links abbiegen willst.
ich würde sowas nicht auf mich sitzen lassen.
Ich würde auch sagen der Biker ist schuld!
Also wenn ich nach links abbiege dann achte ich darauf das kein Gegenverker ist ich keinen Fahradfahrer oder Fussgänger "Überfahre"... und das niemand neben mir ist... darum soll man ja auch den Schulterblick machen. Aber wenn jemand zum Überholen ansetzt OBWOHL der Blinker gesetzt ist hat er auf jeden Schuld...
MfG Boa
Wer später bremst...ist länger schnell...und früher da!
www.du-sollst-skinheads-nicht-mit-nazis-verwechseln.de
--1312--
ich hatte vor 3 monaten nen ähnlichen unfall
war inner 30er zone, blinkte schon 50m vorher nach links und ging vom gas. als ich dann einlenkte war das auto nebenmir, versuchte noch zurück zulenken und zu bremsen aber da knallte das schon.
der typ meinte er wäre voll in die eisen. wie kommt das dann das man erst 25m nach der unfall stelle in ner 30er zone stehen bleibt wenn man voll in die eisen geht?
sicherheitsabstand? angepasste geschwindigkeit? erhöhte sorgfaltspflicht beim überholen?
nunja der typ meinte auf jeden fall ich hätte nich geblinkt, hätte nach rechts ausgeholt und dann ohne vorwarnung nach links gezogen (war nen opel fahrer - extremer hass auf opel, siehe posting in "mein motorradunfall")
die polizei gab keine wertung ab, aktueller stand ist das die gegnerische versicherung mir schon die hälfte bezahlt hat, die andere hälfte will ich nun auch, meine versicherung will seinen schaden nich bezahlen da keine schuld von mir ausging.
also in deinem fall würde ich sagen gibt(sollte) es höchstens eine teilschuld, da du den schulterblick vergessen hast. aber im grunde ist der überholende schuld, da er es nur gefahrlos machen darf, davon kann keine rede sein wenn der jenige den ich überholen will zu der seite blinkt an der ich vorbei will (meine meinung, und auch die jedes anderen denen ich mein unfall schilderte).
hoffe für dich auf ein bestmögliches ergebniss
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Ein Nachtrag zu meinem Unfall:
Das Motorrad hatte beim Unfall ein anderes Nummernschild! Also, als es am Boden lag, hatte es ein X-Kennzeichen. Als die Polizei kam hatte es dann ein Y-Nummernschild.
Auf die Fotos warten wir noch. Denn die, die ich habe, zeigen nur das neue Schild. Mein Vater ist auch 100%ig sicher, dass die Schilder getauscht wurden.
Nun meine Frage:
was könnte es bringen an einem Motorrad 2 Kennzeichen anzubringen (eins davon verdeckt) und bei einem Unfall das erste abzumachen und verschwinden zu lassen?
Nochmal zum mitschreiben:
Motorad mit Kennzeichen von Ort X wird in einen Unfall verwickelt. Der Fahrer (ansässig in Ort Y) tauscht unbemerkt das Kennzeichen (macht es ab o.ä.) gegen eins von Ort Y kurz nach dem der Unfall passiert ist. Unmittelbar vor oder nach dem Wechsel ruft er einen Bekannten an, der die Sache fotografieren soll, der zufällig aus Ort X kommt!! Ich weiß aber, dass der Fahrer 2 Söhne hat, die wesentlich näher wohnen (also aus Y).
Danke.
Sei realistisch - plane ein Wunder
hi
Irgendwie klingt die ganze sache stark nach betrug.
dan deiner stelle solltest du dir einen anwalt nehmen und ihm die ganze unfallgeschichte übergeben. und wenn die fotos da sind und man hierraus erkennen kann das das motorrad 2 verschiedene kennzeichen hat/hatte, diese tatsache dem anwalt mitteilen.
irgendwas ist da faul.
stichwort: versicherungsbetrug; auffahrunfall-mafia (provozierte auffahrunfälle)
gruss martin
Bearbeitet von - Maddin[21] am 10.07.2007 21:26:22
Laut kann Jeder!
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Audison VRx 4.300
Audison LRx 1.400
Focal 165 K3P SE (vollaktiv)*
2x Next AL 25 @ 2Ohm geschlossen
* by Finsterwalder/Wedel