anzeige trotz eintragung??
Zitat:
Irgendwann isses dann soweit, da darf man dann erst (wie bei manchen PC Spielen) das Fahrwerk ab 50 Jahre kaufen, weil man dann kein Raser mehr ist oder so ;)
(Zitat von: stefan323ti)
Das hat nic mit raser zu tun.
Die Begründung ist, dass man mit diesem Mindestabstand überall bei unseren straßen ohne probleme rüber kommen soll, damit man nicht fast anhält und drüber schleichen tut, was den verkehr behindern würde.
So wurde mir das erzählt.
Ich hab kein bock auf solch schrott also ist mein auto vorne fast mit den bestimmungen konform. :) Na gut 1,5 cm tiefer. :)
523iA zu verkaufen
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Hallo Maveric,
schau mal hier
(klick) - da gibt es sicher etwas passendes zum Thema "anzeige trotz eintragung??"!
Gruß
Wer lesen kann... :rolleyes:
Laut StVo. sind das die
Mindesthöhen und
keine einzuhaltenden Absoluthöhen.
Gibt z.B. Leute die haben Ihr Kennzeichen in der
mittleren Öffnung der Frontschürze drin, wenn die
dann noch tiefer gelegt sind wird es knapp mit den
20cm Mindesthöhe. Bei meiner neuen Heckschürze habe
ich auch das Kennzeichen drin (Heckklappe gecleant)
und dort hatte ich ganz schön zu kämpfen mit den
30cm Mindesthöhe...
BMW Team Oberhavel
Zitat:
Schlimmer ist es ja in Österreich. Da darf ja absolut kein Teil weniger als 8cm (oder waren es mehr) übern Boden liegen, sonst wird die Karre stillgelegt.
Hab mal ne Doku drüber gesehen, die haben sogar deutsche Auto stillgelegt
(Zitat von: LatteBMW)
es sind 11cm - leider
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Ersteller dieses Themas
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So....hab grad mal beim gutachter angerufen:
Der meinte dass das wohl gilt mit den 80mm (obwohl in nicores link definitiv steht, dass es KEINE bestimmung gibt wie tief fahrzeuge sein dürfen, lediglich eine orientierung), aber:
Bewegungsfähige anbauteile sind von der messung auszuschliessen.
Heisst die 4cm bodenfreiheit die der cop an meiner schürze gemessen hat kann er sich sonst wo hinschieben.
Nun muss ich nur gucken wie ich denen das verkaufe...
Ist Off Topic ein serbischer Fussball-Star?
...davon kann ich ein Lied singen.
Ich hatte mir im Mai letzten Jahres ´nen Coupe gekauft. Lt. den Eintragungen hatte er vor 30mm und hinten 30,5mm Bodenfreiheit. Für mich war er extrem zu tief. Hatte teilweise Schwierigkeiten über abgesenkte Bordsteine zu fahren.
Hatte mir dann in der Werkstatt einen Termin geben lassen um ihn einwenig hochzubocken. Auf dem Hause weg haben mich die grünen Hirten dann angehalten. Er kroch mit seinem Arm unters Auto und meinte, er sei definitiv zu tief. Auch wenn die Tieferlegung eingetragen ist, dürfte das nicht sein und ich würde mich und andere dadurch gefährden.
Ich habe ihm erzählt, dass ich mir darüber selber bewusst wäre und ich mir nen in der Werkstatt gemacht habe.
Er wollte davon nichts wissen und rief im selben Atemzug die gelben Abschlepper an.
Da sich diese Geschichte über 11 Monate zog. mach ichs kurz.
-Auto abgeschleppt
-Kosten für Abschleppen und Gutachten in Rechnung gestellt bekommen (ca. 800EUR)
- Anzeige und Punkte (ca. 450EUR)
- Betriebserlaubnis erloschen
Auch wenn ich den grünen Hirten Recht gebe mit der Mindesttiefe, habe ich es trotzdem nicht eingesehen warum der Wagen vor Ort abgeschleppt und die Betriebserlaubnis erloschen wurde.
Nach gut 10Mon. kam es dann zum Gerichtstermin.
Zum Glück war der Richter so fair und alles verstehen können. Er sagte auch, dass eine Mängelkarte völlig ausgereicht hätte um den Wagen Verkehrssicher zu machen.
Die ganze Geschichte wurde fallengelassen und ich durfte nur das Bußgeld in Höhe von 25EUR bezahlen solle wegen den fehlenden Rückstrahler hinten.
Danach wurde der Wagen nach genau einem Jahr freigegeben. Danach bin ich in die Werkstatt und hab den Wagen höher gelegt und das wars. Ich hatte natürlich das ganze Jahr über das rumgerenne. Ich werd es NIE verstehen, warum die Hirten einfach so alles machen können und dürfen obwohl es andere Möglichkeiten gibt.
Aber irgendwie stimmt doch wirklich was nicht in Deutschland.
Da laufen Massenmörder mit Kettensägen rum, Kinderschänder, Vergewaltiger, brutale Schläger und die messen den seine Bodenfreiheit ????
Mit richtigen Straftäter wollen die halt nix zu tun haben , da scheissen die sich wahrscheinlich vor Angst in die Hose , aber einer aufgemotzten Dreier auseinander nehmen , dass können die !
...hast leider Recht. Die können sich nur an die kleinen fische dranmachen. Auch Kleinvieh macht mist. Das ist deren Motto glaub ich. Wenn die von vorne rein dich in Schwierigkeiten bringen möchten, diskutieren die Hirten auch nicht. Kannst machen was du willst. Die müssen sich durchsetzen, koste was es wolle. Leider brauchen die nichts bezahlen. Und das ist das Problem. Wenn in meinem Fall die ganzen Kosten von den beiden Hirten zu tragen wäre, würden die in vielen Fällen anders vorgehen. Leider ist der Steuerzahler immer der Dumme. Das wird sich nicht ändern
interessanterweise möchte tüv und dekra immer die 8cm haben und packen einem den balken vor die füße.
aber rein rechtlich ist das totaler käse, ist nur das ermessen der prüfers, denn es gibt keine vorschrift die das regelt. es steht geschrieben das die lichtaustrittskannte 50cm über dem boden sein muss. von bodenfreiheit steht da nirgends etwas (anders als in östereich, da müssen ja die tragenden teile mindestens 11 cm vom boden weg sein)
ich bin eine butterblume