Eintragung beim neuen Fahrzeugschein
Ersteller dieses Themas
Mitglied seit: 27.12.2006
PoW
Deutschland
83 Beiträge
Hallo,
ich wollte mal ganz genau hier im Forum nachfragen und zwar geht es um folgendes:
Ein Freund hat mir erzählt (sein Vatter ist Polizist) es ist nicht notwendig Tuningteile bei einem neuen Fahrzeugschein (diese neue version) einzutragen, wenn im Teilgutachten das automodell steht. z.B 3c/g für compact^^.
ist da was wahres an der Geschichte=?
Weil so könnte man ne menge Geld sparen, zwar wäre das ganze Handschuhfach voller Papier, aber man müsste nicht zur Einzelabnahme.
Gruß
Mitglied: seit 2005
Deutschland
Hallo Polska,
schau mal hier
(klick) - da gibt es sicher etwas passendes zum Thema "Eintragung beim neuen Fahrzeugschein"!
Gruß
Ähnliche Beiträge
Die folgenden Beiträge könnten Dich ebenfalls interessieren:
das halte ich für ein gerücht!
was haben denn diese neuen eu-fahrzeugpapiere mit teilgutachten zu tun?
Ich hab auch so ein "neuen Fahrzeugschein" da sind keine eintragungen drin!Dafür was extra..
gruß Jack
was meinst mit 'extra'?
ich war neulich erst bei einer unserer zulassungsstellen.
wollte endlich felgen und auspuff und so eintragen lassen.
hab dann n neuen brief und schein mit den alten und neuen eintragungen bekommen.
also von der sache her kein unterschied!
außer die 9€ zusätzlich für die neuen papiere...
also genau weiß ich net wie das funktioniert!
aber ich hab gehört das die eintragung nicht mehr im fahrzeugschein stehen...keine ahnung vllt hat das jeder aber ich hab so ein rotes abe buch aber im meinem fahrzeugschein steht nix von abe für mein fahrwerk..
gruß jack
Wenn ich da richtig informiert bin werden die Änderungen nicht mehr in die neuen Papiere eingetragen.
Für jede Einzelabnahme hat man ja früher einen extra Zettel (TÜV, Dekra wie auch immer) bekommen den man dann in die Papiere eintragen lassen konnte, aber nicht musste.
So hat man jetzt für alles einen extra Schein?!
Was soll das für ein "rotes Buch" sein???
SHG --> Säufer, Huren & Ganoven!
-------------------------
er meint wohl die rote ABE, die bei einigen Teilen mitgeliefert werden...
Mitglied seit: 16.05.2006
Mieste
Deutschland
74 Beiträge
Ich hab auch den neuen Schein. In dem sind keine gesonderten Eintragungen drin. Man muss seinen Tüv Bericht von der letzten HU mitführen in dem die nachträglichen Veränderungen eingetragen sind.
Gruß Matze318ti
Wer später bremst fährt länger schnell!
Die eintragungen kommen nur nicht mehr in den Fahrzeugbrief! Da steht nur noch die kleinste erlaubte reifengröße drin.
Alles andere was man eintragen lassen muß wird wenn man die papiere für die eintragung hat bei der zulassung bei neuerstellung des fahrzeugscheins mit eingetragen.
Abes werden wie gewohnt im handschuhfach spazieren getragen.
Weil um ein teil was ne abe hat eintragen zu lassen muß man auch ne einzelabnahme mitmachen damits in den schein kommt (tolles deutschland)
Alle eingetragenen sachen sind nur noch im schein und nicht mehr im brief! Also lieber mal ne kopie vom schein machen wenn man die tüvberichte weggeworfen hat!
Ersteller dieses Themas
Mitglied seit: 27.12.2006
PoW
Deutschland
83 Beiträge
ja aber wie der vatter von nem freund gesagt hat
wird nichts mehr in den neuen fahrzeugschein eingetragen, dass heißt das man ne menge geld an einzelabnahmen spart. man muss halt nur das teilgutachten oder die abe mitführen.
@polska:
Glaube du bringst da etwas durcheinander.
Zubehör mit einem Teilegutachten muss nach wie vor eingetragen werden.
Selbst Teile mit einer ABE sind nicht immer eintragungsfrei.
Das einzigste was so eingebaut und gefahren werden darf sind Teile mit einer EG-Zulassung.
SHG --> Säufer, Huren & Ganoven!
-------------------------
yep, z.b. kannst du eine abe für ein sportlenkrad haben (aber NUR in verbindung mit serienbereifung),d.h. bei breiteren reifen müßtest du diese änderung u.U. trotz abe eintragen lassen
beleuchtungsteile (blinker,RL etc.) mit e-nr. müssen z.b. nicht eingetragen werden
die eintragungen erscheinen bei den neuen papieren, also nicht mehr kfz-brief+schein sondern zulassungsb. teil 1+2, nur noch in teil 2 (schein)