So jetzt gehts vor gericht
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Mitglied seit: 19.11.2006
Burgkunstadt
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118 Beiträge
Hab vor längeren mel einen beitrag mit problem mit motor verkauf geschrieben.
Jetzt kam ein brief vom amtsgericht und der kerl will von mir 1850 euro, angeblich wurde der motor jetzt von ner werkstatt ein gebaut, die firma hört sich wie ne lackiererei oder so an.
Der hat doch eigentlich keine Chance oder?
Es soll ein pleullager kaputt sein, der motor hört sich ab 3000 an wie ein diesel.
Der Motor lief bei mir einwandfrei.
www.just-carhifi.de
Mitglied: seit 2005
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Hallo Glocki,
schau mal hier
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Gruß
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Naja Problem ist , du musst beweisen können das er bei dir noch problemlos funktionierte .
Im eigentlichen Sinne steht da Partei gegen Partei , du sagst er hat bis zum Ausbau einwanfei seinen Dienst verrichtet er jedoch meint du ahst ihn schon Defekt verkauft !!
Jetzt beweise du ihm mal , dass er beim Verkauf noch einwandfrei Lief ?!
Aber da es sich um einen Privatkauf handelt und somit keine Garantiegewägrleistung da ist wird sich das wohl im Sand verlaufen !
etwa ein CSL...? LAUNCH TIME CREW 2006
Hä? Er muss gar nix beweisen solange er nicht gewerblich verkauft hat.
Von privat kann der wagen auseinanderfallen nach dem er übergeben wurde.
In dem Fall muss der KÄUFER beweisen das er arglistig getäuscht wurde, was fast immer net klappt.
523iA zu verkaufen
LOUD PIPES SAVE LIVES!!!
nach dem erhalt von name und adresse liegt die lösung auf der hand.
zwei kräftig gebaute männer aus dem osten organisieren, vorzugsweise tschetschenien. dann stattet man dem netten herrn eine hausvisite ab und mit ein paar kräftigen schlägen löst sich das Problem von selbst
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frauen sie wie autos, je schöner sie sind, desto teurer werden sie ...
etwa ein CSL...? LAUNCH TIME CREW 2006
war ironisch gemeint! :)
mit recht und so kenn ich mich nicht so aus. doch vielleicht einmal einen gutachter ranzeihen.
pleullager ist so eine sache, eigentlich ein verschleißteil, oder?
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frauen sie wie autos, je schöner sie sind, desto teurer werden sie ...
da stehts dann aussagen gegen aussagen ,dumm gelaufen aber da wird der typ drauf sitzen bleiben. So könnt ja dann jeder kommen , motoren kaufen und dann einfach sagen sie sind am arsch , lohnendes geschäft. wer sagt denn das der Motor kaputt ist Gutachter werkstatt??
Mfgg adeeee
PS: Trible is gar kein Tuning
@roadrunner328 dachte ich mir das es ein Witz war , aber da fällt mir was zu sein ^^
Bearbeitet von - BMWStreetracer am 28.06.2007 15:54:44
etwa ein CSL...? LAUNCH TIME CREW 2006
@BMWStreetracer
ja da fehlt aber noch dei putzfrau (in dem fall schriftführerrin) die den dreck dann wegmacht, dann ist die truppe des ausergerichtlichen tatausgleiches komplett. *g*
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frauen sie wie autos, je schöner sie sind, desto teurer werden sie ...
Mitglied seit: 20.06.2005
tauberbischofsheim
Deutschland
219 Beiträge
hast du beim verkauf sachmängelhaftung bzw gewährleistung ausgeschlossen? wenn ja und er hat das unterschrieben bist du fein raus.
wenn nein o o o . dann hast du AUCH als privatperson 2 jahre gewährleistung zu geben.. ausser du schliesst sie vertraglich aus. 1 satz hätte gereicht, wenn er das dir unterschrieben hätte.
nach 6 monaten ist beweislastumkehr..
wie lange ist der verkauf schon her?
hast du schriftlich etwas festgehalten?
mfg
Bearbeitet von - o_O am 28.06.2007 16:33:42
217 PS in der Garage und stramme 75 auf der Strasse... ;(
Wenn du die Private- Garantie ausgeschlossen hast beim Verkauf, wird es für Ihn sehr schwer da etwas zu hohlen. Aber da bleibt ja noch die "arglistische Täuschung".. Hier muss ER es beweisen das du Ihn mit absicht "verarscht" hast
Mitglied seit: 01.05.2003
Michelau und münchen
Deutschland
781 Beiträge
leider besteht kein kaufvertrag, hab nur mündlich gesagt das es keine garantie gubt und das unter 3 zeugen. Kann auch an hand mehrerer Zeugen nachweisen das der motor noch einwandfrei lief, letzte probe fahrt war mit einem bekannten der beim bgs ist.
Für die andere lösung brauch ich bestimmt keine leute aus dem osten. So was kann ich auch alleine gut genug klären. Aber wenn ich nur einen cent zahlen muss is der kerl eh dran
mfg
frank
Fuck me I'm famous
Mitglied seit: 01.05.2003
Michelau und münchen
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781 Beiträge
log dich mal in deinem namen ein*grins* schreibst schon wieder unter meinem
mfg
frank
Fuck me I'm famous
Mitglied seit: 20.06.2005
tauberbischofsheim
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219 Beiträge
also dann dürftest du, falls es hart auf hart kommt keine probleme bekommen, mit 3 glaubhaften zeugen an der hand. zudem muss der dir erstmal nachweisen, dass es wirklich dein motor ist und nicht sein alter defekter.
aber merke: vor gericht und auf hoher see ist alles möglich!! ;)
mfg
217 PS in der Garage und stramme 75 auf der Strasse... ;(
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Mitglied seit: 19.11.2006
Burgkunstadt
Deutschland
118 Beiträge
@frank sorrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrry
wird sich zeigen was vor gericht
www.just-carhifi.de
Kannst ja mal bei deinem Anwalt anrufen und fragen wie du dich jetzt verhalten sollst bzw. wie der weiter Werdegang ist.
Wenn du Rechtschutz hast dürfte es ja kein Thema sein.
VERITAS AEQUITAS
Hi,
Wie will der Typ beweisen, dass es überhaupt der Motor ist, den Du verkauft hast?
Habt Ihr die Motornummer?
Wenn nicht, kann das Streitobjekt jeder, jemals bei BMW gegossene typgleiche Motor sein.
Bei Teilen wie Motorlager gibt es gar keine Seriennummer.
Wie will der Typ nachweisen, dass er nicht unqualifiziert dran rumgebastelt hat?
Ich wäre da auch relativ entspannt.
Ein Bekannter von mir macht gerade eine ähnliche Story durch.
Bisher kam auch nur die Androhung einer Anzeige...
Ciao - Carsten
Schöne Autos fangen mit "B" an - BMW und Borsche...
Zitat:
wenn nein o o o . dann hast du AUCH als privatperson 2 jahre gewährleistung zu geben.. ausser du schliesst sie vertraglich aus. 1 satz hätte gereicht, wenn er das dir unterschrieben hätte.
nach 6 monaten ist beweislastumkehr..
(Zitat von: o_O)
Ja, beim Verbrauchsgüterkauf (=> Unternehmer verkauft ne bewegliche Sache an nen Verbraucher).
Wenn ein Privater an nen anderen Privaten was verkauft und die Gewährleistung nicht ausschließt, dann is die Beweislast dafür, dass der Mangel bereits beim Gefahrenübergang da war, immer beim Käufer...
Bearbeitet von - mb100 am 29.06.2007 13:10:16
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
Zitat:
leider besteht kein kaufvertrag, hab nur mündlich gesagt das es keine garantie gubt und das unter 3 zeugen.
(Zitat von: fb2284)
Natürlich besteht ein Kaufvertrag!! Ob mündlich oder schriftlich - Kaufvertrag ist Kaufvertrag.
Wichtig zu demn Thema: Garantie ist nicht gleich Gewährleistung! Garantie musst Du eh keine geben, aber Gewährleistung musst Du explizit ausschließen.
Da es sich um einen Verkauf Privat-Privat handelt, muss aber er Dir beweisen, dass der Mangel schon zum Zeitpunkt des Verkaufs bestand.
Aber selbst bei Ausschluß der Gewährleistung müsstest Du geradestehen, falls Du ihm einen bestehenden Mangel arglistig verschwiegen hättest.
Nur kurz zum Thema "Aussage gegen Aussage":
Dieser Terminus wird gern benutzt, aber heisst definitiv nicht, dass dem Richter dann nichts anderes übrigbleibt, als die Sache abzuweisen.
Der Richter ist befugt, selbst zu entscheiden welchen Aussagen er mehr Glauben schenkt!
Im Extremfall kann sich ein Richter entscheiden 10 gleichlautenden Aussagen nicht zu glauben, aber einer einzigen Aussage einer anderen Person Glauben zu schenken (Man nehme z.B. an 10 Leute hätten eine andere Person zusammengeschlagen).
Mitglied seit: 04.10.2006
Berlin
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34 Beiträge
@mb100
Angehender Jurist!?
locker beleiben ,zurück lehnen und erstmal abwarten was da kommt.
Mfgg adeeee
PS: Trible is gar kein Tuning