Zitat:
also auch wenn du einen baseball schläger im auto mit dir führst kann niemand was sagen weil dies ein sportgerät ist und keine waffe im sinne des STGB.aber bei deinem lenkradschloss sehe ich auch erst recht keine probleme, da es ja wie mein vorredner schon sagte sich um diebstahlschutz aussrüstung handelt.(Zitat von: CSL)
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Die "Grünen" stellen sowas zur Gefahrenabwehr vielleicht sicher, wenn die Dinger in irgendeinem Zusammenhang mitgeführt werden. Eine Beschlagnahme nach Waffenrecht ist überhauüt nicht zulässig, da Baseballschläger "Sportgeräte" sind und nicht unter eine entsprechende Einstufung fallen....da würde mich die rechtliche Begründung mal interessieren....(Zitat von: E36-Freak)
Zitat:
Tja jetzt fährt halt ein Mantafahrer mit dem Spielzeug rum :D.(Zitat von: pedro23)