Auto anmelden: ...ohne Kennzeichen?
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Dieser Beitrag wurde vom Moderator Pug am 10.06.2007 um 13:02:19 aus dem Forum "TÜV Gutachten, ABEs und Fragen zu Eintragungen" in dieses Forum verschoben.Hi Leute,
also meine letzte Frage noch an euch...
Ich möchte ja jetzt meinen Fortbewegungsmittel anmelden habe auch deswegen ja noch kein Kennzeichen.
Kann ich bis zum Straßenverkehrsamt ohne Kennzeichen hinfahren, um meinen Wagen anzumelden?
MfG
...Falsches UnterforumBearbeitet von - Pug am 10.06.2007 13:02:19
Mitglied: seit 2005
Deutschland
Hallo Juba1985,
schau mal hier
(klick) - da gibt es sicher etwas passendes zum Thema "Auto anmelden: ...ohne Kennzeichen?"!
Gruß
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Nein.
Außer du hast rote Nummern, denke aber mal nicht oder?
Besser du fährst da mit dam Auto von jemandem anderen hin und meldest dann deinen an und dann hast auch Kennzeichen für deinen ;).
Also innerhalb Deines Kreises sind die Fahrten von und zur Zulassungsstelle ohne Kennzeichen/Zulassung möglich (direkter und kürzester Weg. Hol Dir ne Versicherungsdoppelkarte und reservier Dein Kennzeichen bei der Zulassungsstelle und dann geht das
Kein Problem kannst du machen. Wie gesagt Versicherungskarte holen und dann bekommst du auch keinen Ärger
Mitglied seit: 18.08.2006
Wo es am schönsten ist
Deutschland
2675 Beiträge
Hallo,
ja, kein Problem, ist im Paragraph 23 geregelt (bzw. dem Nachfolger für die EG):
Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, insbesondere Fahrten zur Abstempelung des Kennzeichens und Rückfahrten nach Entfernung des Stempels sowie Fahrten zur Durchführung der Hauptuntersuchung, Sicherheitsprüfung oder Abgasuntersuchung dürfen mit vorübergehend stillgelegten Fahrzeugen - Rückfahrten auch mit endgültig stillgelegten Fahrzeugen - oder mit Fahrzeugen, denen die Zulassungsbehörde im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren vorab ein ungestempeltes Kennzeichen zugeteilt hat, innerhalb des auf dem Kennzeichen ausgewiesenen Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen ausgeführt werden, sofern diese Fahrten von der Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung erfasst sind.
Das alte Schild sollte aber schon am Auto sein, sonst könnte die Rennleitung rumpfurzen. (Irgendwer muss ja die Tickets bekommen) :-))
Wo der Hubraum fehlt, regiert der Wahnsinn
Ersteller dieses Themasaktuell gesperrt
Deutschland
168 Beiträge
Also ich hole mir morgen die Doppelkarte von meiner Firma, wollte dahin auch ohne Kennzeichen fahren danach ab zur Zulassungsstelle...?
Ist doch demzufolge, nach dem Paragraphen, machbar oder?
Ausserdem habe ich auch mein Kennzeichen bereits reserviert und die Seite ausgedruckt.
MfG
Also der Vollständigkeit halber solltest Du nicht per Umweg Deine Vericherungsdoppelkarte und dann zur Zulassungsstelle, sondern vom Standort Deines Wagens direkt zur Zulassungsstelle (es sei denn, der kürzeste Weg führt über die Firma zur Zulassungsstelle)...hoffe das hat einer verstanden :-))
Mitglied seit: 23.03.2006
Irsch/Saar
Deutschland
788 Beiträge
ich würde es nicht riskieren noch nen Umweg zu fahren denn da sind die Versicherungen sehr kleinlich was den kürzesten Weg angeht.
Entweder direkt hin oder sein lassen.
...don´t care about tomorrow!
Mitglied seit: 08.04.2007
Schenefeld
Deutschland
130 Beiträge
Hi
Du must darauf achten das auf der Doppelkarte ab sofort! eingetragen wird.
Sonst hat der Wagen keinen Versicherungsschutz auf dem Weg zur zulassung.
Da die Rennleitung in der Nähe der Verkersämter immer mal gerne jemanden rausfischt kannst du dir den Ärger vorstellen der dann kommt,so ohne Versicherungsschutz. MFG
Du hast was gegen Umbauten.
Du hast was gegen Flügelwerk.
Du hast was gegen richtig breite Reifen.
Warum schleichst du dann nachts um meinen Wagen und leckst lustvoll am Lack.
Es sollte auch auf der Doppelkarte vermerkt sein, geht nicht mit allen. Da findest du dann irgendwo einen kleinen Text nach dem Motto "Auch für Fahrten nach Paragraph XY" s.o.
Gut zu wissen. Meiner bekommt nämlich nächstes Jahr im Februar neuen TÜV...wollte mir da erst so 3 Tagesschilder besorgen...aber wenn das auch mit meinen Saisonschildern geht...freut mich. Das sollte ja dann dank des Paragraphen gehen. Muss ich mir merken, falls einer was sagt.
Wollt den TÜV nämlich nicht bis April rauszögern, weil wenn man soviel später hingeht, werden die meist noch kleinlicher :-)
Hinweis:
Zwischen obenstehenden und untenstehenden Themen liegt ein Zeitraum von mehr als 6 Monaten
Mitglied seit: 29.06.2006
Bensheim
Deutschland
20 Beiträge
Auch wenn das Thema etwas älter ist.
Ohne Kennzeichen darfst du nicht zur Zulassungsstelle fahrn.
Wenn du eine Dekcungskarte hast wo drin steht dass du auch ungestempelt fahrn darfst, Kennzeichen reserviert hast und die kennzeichen schon hast (ausm Internet) darfst du mit diesen hinfahren. Aber komplett ohne, oder mit anderen Kennzeichen (außer Kurrzeitkennzeichen bzw. rote 06er) ist nicht erlaubt! Kannst du ziemlich viel Stress kriegen bis zu Knast....