Verschläge für eine legale Lösung des Problems
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Zitat:
Was soll denn in dieser SMS (schon) stehen? Das gibt der Typ doch nur vor. Am Ende gibts die gar nicht. Genauso wie der Typ bei seinem Dad nachgefragt haben soll ob Du wirklich grad wegen Telefonieren am Steuer von der Polizei belangt wirst. So nen Quatsch, der wird nie und nimmer da nachgefragt ham sondern einfach mit seiner Aussage gepokert ham. Du fragst uns hier was Du tun sollst, wir geben Dir Ratschläge, und trotzdem versperrst Du dich weiter jeglicher Hilfe?!
Gruß
Holger
(Zitat von: hh323i)
Also der wird mal getippt haben. Nein ich verweigere keine Hilfe ich weiß wirklich nicht mehr weiter, wie reagieren.
I ain't asked any pardon for anything I've done
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Hallo JapaneseSilver,
schau mal hier
(klick) - da gibt es sicher etwas passendes zum Thema "Verschläge für eine legale Lösung des Problems"!
Gruß
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Zitat:
warum triffst du dich überhaupt mit ihm...also so langsam versteh ichs nich mehr...
sag ihm doch er soll ruhig ma machen...solange du dann deine ruhe vor ihm hast...wetten da kommt nix?
son spinner..kenn solche lappen zur genüge...wenn mans drauf ankommen lässt dann sieht man ganz schnell das alles nur heisse luft war...
als ob er da seine privatpolizei hätte..
nochmal...du wohnst nicht in sierra leone oder nigeria...
sag ihm einfach er soll sich schleichen und wenn er dich nochmal belästigt dann gibts ne anzeige wegen erpressung, nötigung und belästigung...
und wenn er mit seinem vater kommt und blablubb dann sagst hättest seinen daddy gern ma persönlich gesprochen um ihn mal über das verhalten seines filius aufzuklären...
sollte der ebenso drauf sein dann zur dienstaufsicht oder am besten nimmst dir gleich n anwalt der das alles für dich regelt...
(Zitat von: plop)
Er macht sonst totalen Terror das halte ich nervlich nicht durch.
Ich fahr jetzt mal zu den Freund von mir.
I ain't asked any pardon for anything I've done
Wir haben doch schon superviele Vorschläge gemacht! Zum Größten Teil sind wir uns einig, dass du mal reagieren musst.
Hast du den Typ mal richtig zur Sau gemacht?
Am Telefon oder so?
Oh mann, ich würd dem was anderes erzählen! Ein 21 jähriger Bubi! Der Hammer was der sich einbildet!
--> SYNDIKAT - REGION - LUXEMBURG <--
Jo tu das. Kannst Du Freunde net auch über Mail oder Festnetztelefon kontaktieren dass ihr Euch bei Dir treffen könnt? Weil wenn Du jetzt vor die Tür gehst hängt er Dir wieder nur am Arsch...
Gruß
Holger
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Austria
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Zitat:
Wir haben doch schon superviele Vorschläge gemacht! Zum Größten Teil sind wir uns einig, dass du mal reagieren musst.
Hast du den Typ mal richtig zur Sau gemacht?
Am Telefon oder so?
Oh mann, ich würd dem was anderes erzählen! Ein 21 jähriger Bubi! Der Hammer was der sich einbildet!
(Zitat von: Susi)
Ja habe ich. Darauf wird er aggressiv schreit über den ganzen Platz oder ins Telefon.
I ain't asked any pardon for anything I've done
mädel, du brauchst nich nach hilfe fragen und dann als antwort "ich schaff das nich" tippeln. da seh ich null sinn drin!
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Zitat:
Jo tu das. Kannst Du Freunde net auch über Mail oder Festnetztelefon kontaktieren dass ihr Euch bei Dir treffen könnt? Weil wenn Du jetzt vor die Tür gehst hängt er Dir wieder nur am Arsch...
Gruß
Holger
(Zitat von: hh323i)
Das tut er sowieso. Und ich würde mich dort draußen relativ sicher fühlen.
I ain't asked any pardon for anything I've done
Mitglied seit: 13.05.2005
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Lass ihm zukommen dass du zur Racewars kommst ^^. Wenn er dann auch kommt, wr es sein letzter Auslandsbesuch weil er nie wieder zurückkommt, hehe. Spass bei Seite, lass dich net einschüchtern.
Marauder haun eig alles vom Protoss weg was am boden herum latscht
ich versteh dich nich! sorry
Naja, wenn du nix machen willst, dann leg dir wenigstens mal nen Elektroschocker oder sonstwas zu, damit du dich mal wehren kannst, wenn er dich angreifen sollte.
Ansonsten weiß ich jetzt auch nicht mehr was ich dazu noch sagen soll, weil du ja anscheinend nicht so wirklich reagieren willst. Ich verstehe, dass du Angst hast, aber wenn du nix machst wird er auch nicht aufhören
--> SYNDIKAT - REGION - LUXEMBURG <--
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Mitglied seit: 17.02.2007
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Stimmt Angry. Ich werde jetzt etwas unternehmen und nachher - wenn es euch interessiert über den Ausgang informieren bzw. wie es weitergeht.
Fahre jetzt mal zu den Freund, mit den zu meiner Schwester und dann gemeinsam zu dritt zu meinen papa. Ich glaube das ist mal das gescheiteste. Morgen werde ich mir von seiner Mami und seinen Papi die Nummer suchen und die mal kontaktieren.
I ain't asked any pardon for anything I've done
Super :-)
Klar, sag uns Bescheid, wie es weitergegangen ist...
--> SYNDIKAT - REGION - LUXEMBURG <--
hab da noch folgendes gefunden das dich evtl interessiern könnte...
"
In Österreich ist seit dem 1. Juli 2006 Stalking durch die Einführung des Straftatbestandes beharrliche Verfolgung § 107a StGB strafbar. Der Strafrahmen beträgt bis zu einem Jahr Haft.
Um den Tatbestand der beharrlichen Verfolgung zu erfüllen, muss der Täter das Opfer in einer Weise verfolgen, die objektiv geeignet ist, dessen Lebensführung unzumutbar zu beeinträchtigen. Als Stalkinghandlungen zählt das Strafgesetzbuch die persönliche Kontaktaufnahme, die Kontaktaufnahme via Tele- oder sonstiger Kommunikationsmittel oder durch Dritte auf. Auch die Weitergabe von personenbezogenen Daten ist ein Vergehen iSd. § 107a StGB, wenn damit Waren oder Dienstleistungen im Namen des Opfers bestellt werden oder Dritte veranlasst werden, mit dem Opfer Kontakt aufzunehmen.
Erforderlich ist, dass zumindest eine der aufgezählten Handlungen eine längere Zeit hindurch fortgesetzt wird und die Handlung nach dem 1. Juli 2006 begangen wurde. Die Tatbestände des § 107a StGB sind Offizialdelikte, das heißt die Staatsanwaltschaft hat unabhängig von der Einwilligung des Opfers aktiv zu werden. Lediglich § 107a Abs. 2 Z. 2 StGB - Kontaktaufnahme im Wege einer Telekommunikation oder unter Verwendung eines sonstigen Kommunikationsmittels oder über Dritte - stellt ein Antragsdelikt dar. In diesem Falle bedarf es einen Antrags des Opfers, damit die Sicherheitsbehörden tätig werden können.
Zum Schutz vor weiteren Eingriffen in die Privatsphäre, kann auf dem zivilrechtlichen Weg, auf Antrag des Opfers, dem Stalker per einstweiliger Verfügung durch das Gericht unter anderem untersagt werden, mit dem Opfer Kontakt aufzunehmen, es zu verfolgen, sich an bestimmten Orten aufzuhalten oder Waren für das Opfer zu bestellen. Diese Verfügung gilt maximal für ein Jahr und wird zum Teil durch die Polizei sowie durch Geld- bzw. Haftstrafen (Exekutionsantrag an das Bezirksgericht) vollzogen.
Neben der beharrlichen Verfolgung ist natürlich in Österreich auch jede andere Handlung strafbar, die ein strafgesetzliches Delikt vollendet (zum Beispiel: Nötigung, gefährliche Drohung, Hausfriedensbruch, etc.).wende dich doch sonst an folgende organisation:
beratungsstelleBearbeitet von - plop am 07.06.2007 11:22:18
Erdbeben abschalten, Sofort!
Tsunami, Nein Danke!
richtig so, geh aufjedn fall dagegen vor.
Hehe, ansonsten muss angry mal nen Tag Urlaub in Österreich machen ;-)
Lesen gefährdet die Dummheit !
Ich weiss jetzt nicht wie es bei Euch in Österreich ist, hier gibt es für solche Fälle Präventionseinrichtungen (in der Polizei), die Dich in solchen Fällen beraten können und Dir sagen, wie Du am Besten vorgehen kannst. Würde vielleicht mal im Internet nachsehen, ob es sowas bei Euch auch gibt, die haben sicherlich auch wie hier Internetpräsenzen.
Zitat:
Ich weiss jetzt nicht wie es bei Euch in Österreich ist, hier gibt es für solche Fälle Präventionseinrichtungen (in der Polizei), die Dich in solchen Fällen beraten können und Dir sagen, wie Du am Besten vorgehen kannst. Würde vielleicht mal im Internet nachsehen, ob es sowas bei Euch auch gibt, die haben sicherlich auch wie hier Internetpräsenzen.
(Zitat von: E36-Freak)
wie schon gesagt...
beratungsstelle taradie können dir weiterhelfen und dich an die entsprechenden einrichtungen verweisen wie z.b. an die Kriminalpolizeiliche Beratung des LPK Wien
Erdbeben abschalten, Sofort!
Tsunami, Nein Danke!
Ups, @Plop, hatte mir nicht die ganzen Seiten durchgelesen...
ach ja und dick drauf geschissen, ob sein Alter da (angeblich) was zu sagen hat...
wenn sein alter das legitimiert bzw duldet wäre er doh selbst dran oder nicht? amtsmissbrauch o.ä.