Hallo,
habe in meinem TÜV Teilegutachten folgende reifenbezogene Auflagen stehen:
K49 Eine ausreichende Abdeckung der Reifenlaufflächen an Achse 1 ist durch Anbau von Teilen oder sonstige geeignete Maßnahmen herzustellen.
K50 Eine ausreichende Abdeckung der Reifenlaufflächen an Achse 2 ist durch Anbau von Teilen oder sonstige geeignete Maßnahmen herzustellen.
Heißt das, dass man an einem serienmäßigen Fahrzeug (also bisher nichts verändert) eine Änderung vornehmen müss oder vielleicht auch nicht? Hat jemand Ahnung oder Erfahrung was man da so machen muss?
Großen Dank an alle Wissenden :-)
Bearbeitet von - weiß-blau-fan-rude am 04.06.2007 17:51:22Bearbeitet von - knutanders am 04.06.2007 18:21:07