So, hier mal was um etwas Klarheit zu schaffen:
Gewährleistungsansprüche können bei einem Kauf privat-von-privat nur für solche Mängel geltend gemacht werden, die bei Gefahrübergang auf den Käufer (d.h. bei Übergabe der Kaufsache) bereits vorhanden waren. Mängel die später auftauchen unterliegen nicht der Gewährleistung. Der Käufer muss deshalb nachweisen, dass die geltend gemachten Mängel bereits bei der Übergabe der Kaufsache vorhanden waren. Gelingt ihm dies nicht, so sind Ansprüche aus Gewährleistung ausgeschlossen. Eine Beweislastumkehr wie beim Kauf privat-von-unternehmer gibt es hier nicht. Gartantieansprüche, die für eine bestimmte Zeit Mangelfreiheit versprechen sind vom Gesetz her ebenfalls nicht vorgesehen.
Du hast wenn der Motor von Anfang an in Ordnung war, nichts zu befürchten. Sicherlich hast Du damals den Motor nicht allein ausgebaut, also hast bestimmt eh Zeugen die belegen können.