Wenn auf dem Beifahrersitz ein rückwärtsgerichteter Babysitz mitgeführt werden soll, dann ist die Deaktivierung des Beifahrerairbags zwingend erforderlich, ansonsten ist dies nicht nötig. Die Deaktivierung kann auf korrekte Weise nur von BMW vorgenommen werden. (Eine separate Sicherung gibt es nicht und einfaches Abklemmen führt zu Fehlermeldungen und u. U. zu Fehlfunkionen des restlichen Airbagsystems und ist darüberhinaus unzulässig.) Wenn der Beifahrerairbag deaktiviert wird muß außerdem ein anderer Sicherheitsgurt für den Beifahrersitz verbaut werden. Die Deaktivierung ist in die Fahrzeugpapiere einzutragen.
Bearbeitet von - daniel.krueger am 13.05.2007 13:09:09