Rücksendekosten eBay-Artikel
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Mitglied seit: 22.08.2002
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Ich hab im D&W Shop bei eBay Frontblinker (Gesamtpreis über 50 Euro) von inpro gekauft und leider in der Artikelbeschreibung überlesen, dass es die Coupe-Ausführung ist. Nun möchte ich die Teile natürlich wieder zurückschicken. Wie läuft das (hatte den Fall noch nie)? Ich geh zur Post und sage einmal zurück zum Absender bitte, Porto zahlt Empfänger und die Dame von der Post sagt ok mach ich oder muss ich die Rücksendekosten vorstrecken und bekomme sie erst später von D&W zurück? Die Rücksendekosten gehen doch zu deren Lasten oder?
Schon jemand positive Erfahrung mit D&W bei eBay gemacht? Ich habe Bedenken, dass das zurücküberweisen genauso lange dauert wie der Versand (30.04.) nach Auktionsende (02.04. überwiesen 03.04.), dann kann ich mir vermutlich Weihnachtsgeschenke davon kaufen. Oder meint ihr die bekommen das hin, das mit einer anderen Bestellung von mir zu verrechnen? Das würde mir am ehesten zusagen.
MfG
Papa76
In Deutschland gilt derjenige als Scheiße, der auf den Mist hinweist. Nicht derjenige, der ihn verantwortet.
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Hallo Papa76,
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Gruß
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Also 1. Portokosten müssen die übernehmen.
2. Auf keinen Fall unfrei zurück schicken, denn die meisten nehmen solche pakete nicht an. Schau in deren AGBs da müsste es drin stehen.
Ansonsten einfach als Paket (wegen versicherung) zurückschicken mit formlosen brief das sie dir die kosten überweisen sollen.
523iA zu verkaufen
LOUD PIPES SAVE LIVES!!!
Mitglied seit: 04.08.2005
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288 Beiträge
Zitat:
Also 1. Portokosten müssen die übernehmen.
(Zitat von: Maveric)
Warum müssen die das übernehmen? Er hat sie doch falsch gekauft.
gibbet nicht ne gesetzliche Regelung das der Käufer die Rücksendekosten bis einem Warenwert von 40€ tragen muss..?
bin ned 100% sicher !?!
@BMW-86
Richtig. Warenwert ist hier 50€
@Joshy
Ist laut Fernabsatzgesetz so geregelt.
523iA zu verkaufen
LOUD PIPES SAVE LIVES!!!
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Mitglied seit: 22.08.2002
Zentral im Freistaat
Deutschland
1711 Beiträge
Danke @maveric
genauso werd ichs machen
@Joshy
Zitat:
Zitat:
Also 1. Portokosten müssen die übernehmen.
(Zitat von: Maveric)
Warum müssen die das übernehmen? Er hat sie doch falsch gekauft.
(Zitat von: Joshy)
ja da hast du recht. Ich hätte sicher auch kein Problem damit die Versandkosten zu tragen. Schließlich lag der Fehler bei mir. Aber wenn ein Unternehmen was gem. eigener Aussage umgehend nach Zahlungseingang versendet, erst nach 4 Wochen den Versand auf die Reihe bekommt, und selbst dann erst nachdem ich eBay kontaktiert hatte, hat es nicht anders verdient. E-Mail Kontakt? Kannste dir schenken. 0 Reaktion. Also nutze ich doch die geltende Rechtslage aus.
MfG
Papa76
In Deutschland gilt derjenige als Scheiße, der auf den Mist hinweist. Nicht derjenige, der ihn verantwortet.
es gibt zudem noch ein 2 wöchiges umtauschrecht, auf alle bei einem händler gekauften waren, d.h. du kannst einfach sagen gefällt dir nicht oder ich glaube du musst nicht mal einen grund nennen! also einfach FREI zurückschicken, dem händler deine kontonummer geben und er soll dir die 3,90€ zum restlichen betrag überweisen. oder du kaufst doch noch das richtige bei dem und lässt dann das mit dem neuen kaufpreis verrechnen.
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Mitglied seit: 22.08.2002
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1711 Beiträge
Zitat:
es gibt zudem noch ein 2 wöchiges umtauschrecht, auf alle bei einem händler gekauften waren, d.h. du kannst einfach sagen gefällt dir nicht oder ich glaube du musst nicht mal einen grund nennen! also einfach FREI zurückschicken, dem händler deine kontonummer geben und er soll dir die 3,90€ zum restlichen betrag überweisen. oder du kaufst doch noch das richtige bei dem und lässt dann das mit dem neuen kaufpreis verrechnen.
(Zitat von: b-mw-323)
Nö, begründen muss man nicht soweit ich das bisher weiß. Ich schick das versichert zurück so wie maveric geschrieben hatte und die sollen mir den Gesamtbetrag überweisen. Verrechnen bekommen die nicht hin. Dafür sind die vermutlich zu einfach gestrickt.
MfG
Papa76
In Deutschland gilt derjenige als Scheiße, der auf den Mist hinweist. Nicht derjenige, der ihn verantwortet.