Rentenversicherung + Arbeitsunfähigkeits.....
Ersteller dieses Themas
Mitglied seit: 10.03.2006
Deutschland
179 Beiträge
Tach Leutz!!!
Mal ne Frage an alle die Ahnung von diesem krams haben:
Ich habe seit ca. 1 Jahr, eine zusätzliche Rentenvers. und eine Arbeitsunfähigkeitsvers.
Da ich jetzt eine 2.te Ausbildung anfangen werde, muss diese zusätzliche monatliche Belastung erstmal wegfallen.
Meine Fragen: Wenn ich diese beiden Dinge kündige, kann man das Geld dass bis jetzt eingezahlt wurde, auf irgendeine Art und Weise ausgezahlt bekommen???
Oder ist die Kohle für immer futsch???
Danke schon mal!!!
Mitglied: seit 2005
Deutschland
Hallo AliBaby,
schau mal hier
(klick) - da gibt es sicher etwas passendes zum Thema "Rentenversicherung + Arbeitsunfähigkeits....."!
Gruß
Kannst in der Regel auszahlen lassen, hast aber rein gar nix davon.. is aber bissl komplex das jetzt auf dfie Schnelle zu erklären..
Frag mal ob du die Beitragszahlung zurückstellen kannst.. wär schade wenn dir das flöten geht!
Und die AU-Vers. würd ich aber weiterlaufen lassen! Die monatl. Belastung dafür dürfte ja nicht all zu hoch sein!
Kommt drauf an.
Also den Teil der Versicherung der ausschließlich ein Riskoteil ist, da ist das Geld futsch wie Du es nennst. :) Das wäre in diesem Fall sicher der Brufsunfähigkeitsteil.
Der Rentenversicherungsteil wird ja von Dir bespart, also bekommst Du Deine eingezahlten Beträge hierfür wieder. + Zinsen usw. abzüglich der Gebührne die Anfallen.
Ruf am besten Deiner Versicherung an. Das Thema ist extrem vielfältig!
MfG
523iA zu verkaufen
LOUD PIPES SAVE LIVES!!!
Mitglied seit: 07.11.2005
Mengkofen
Deutschland
865 Beiträge
Normalerweise kannst du solche Versicherungen auch stillegen, d.h. du zahlst keine Beiträge, bekommst dafür in dieser Zeit aber auch die Leistung nicht, wenn der Versicherungsfall eintritt. Hat aber den Vorteil, daß die Versicherung nach beendigung der Ausbildung wieder weiterlaufen lassen kannst und keine Gebühren zu zahlen sind, die bei einer vorzeitigen Auflösung normalerweise fällig werden.
Wer andern eine Grube gräbt ist Totengräber
Keine Arme, keine Kekse!
Aufgrund der kurzen Laufzeit ist noch kein sog. Rückkaufswert (wie bei jeder Kapitalversicherung) vorhanden.
D.h. in der Praxis: Bei Kündigung ist das Geld komplett weg!
Besser: Versicherungen -BEITRAGSFREI- stellen. Das ist möglich zu jedem Monatsersten...also wenn du es morgen machst, eben zum 01.06.2007.
Bei der genannten Variante kannst du beide Vers. innerhalb der nächsten 2-7 Jahre (abhänging von der jeweiligen Gesellschaft) mit sofortiger Wirkung wiederaufleben lassen.
Grüße