Darf ich bei McDonalds telefonieren?
Zwischen reinem Privatgelände und so einer Sache wie Tankstellengelände oder Mac-Doof ist aber ein gewaltiger Unterschied
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Hallo E36-Freak,
schau mal hier
(klick) - da gibt es sicher etwas passendes zum Thema "Darf ich bei McDonalds telefonieren?"!
Gruß
Allein schon das schwachsinnige Abzocken am McDrive wo man eh nur Schrittgeschwindigkeit fährt und nur ein klitze kleines kaum wahrnehmbares Unfallrisiko besteht *kopfschüttel*! Na, Prost Mahlzeit, teurer BigMac
Lieber riskieren alles fallen zu lassen, als zweimal zu gehen!
Klar, ist ne armselige Nummer
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Zitat:
Allein schon das schwachsinnige Abzocken am McDrive wo man eh nur Schrittgeschwindigkeit fährt und nur ein klitze kleines kaum wahrnehmbares Unfallrisiko besteht *kopfschüttel*! Na, Prost Mahlzeit, teurer BigMac
(Zitat von: nemexx`)
freund und helfer lol XD
ich werde auf jeden fall einspruch einlegen...
...wenn du nicht mit der zeit gehst, muss du mit der zeit gehen...
Bist gefahren beim Telefonieren?
Auch wenn, so ein Schwachsinn, was haben die denn für einen scheiß Tag da gehabt. Wurden wohl von paar jugendlichen vorher dumm angemacht und konnten nix machen, dann mussten sie den Frust so rauslassen...
Hab ja echt für vieles Verständnis was Gesetze und Strafen angeht, aber sowas?
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Zitat:
Zwischen reinem Privatgelände und so einer Sache wie Tankstellengelände oder Mac-Doof ist aber ein gewaltiger Unterschied
(Zitat von: E36-Freak)
Das erklär mal bitte :-))
Privat ist Privat auch wenn "Gäste" raufkommen. Daher haben Gaststätten und Co. auch Hausrecht und können Dich ohne Weiteres des Grundstücks verweisen.
Und was da fährt und kriecht gehört nicht in den Bereich der Polizei.
Ansonsten dürfte auf einer "Motorveranstaltung" auch niemand ohne zugelassenes Fahrzeug rumeiern.
Wo der Hubraum fehlt, regiert der Wahnsinn
Zitat:
Zitat:
Zwischen reinem Privatgelände und so einer Sache wie Tankstellengelände oder Mac-Doof ist aber ein gewaltiger Unterschied
(Zitat von: E36-Freak)
Das erklär mal bitte :-))
Privat ist Privat auch wenn "Gäste" raufkommen. Daher haben Gaststätten und Co. auch Hausrecht und können Dich ohne Weiteres des Grundstücks verweisen.
Und was da fährt und kriecht gehört nicht in den Bereich der Polizei.
Ansonsten dürfte auf einer "Motorveranstaltung" auch niemand ohne zugelassenes Fahrzeug rumeiern.
(Zitat von: SuMo-Driver)
Ist nicht ganz richtig,
Die STVO greift dann ein wenn auf besagtem Gelände das Schild vorhanden ist welches auf die STVO verweist. Ist dieses Schild NICHT vorhanden, können sie dich mal dezent am Zwieback kraulen...
Wenn ich Mercedes fahren will steig ich in ein Taxi,
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bin halt beim drive in schalter stehen geblieben und da ging mein handy. bin ran gegangen kurz telefoniert (paar sekunden) und anschliessend bestellt, bezahlt und dann waren die cops plötzlich da und meinten ich kreige ne anzeige wegen telefonieren. die haben mit sich nicht mal reden lassen.
ps: alles geschah so ca um 02:00 uhr nachts...
...wenn du nicht mit der zeit gehst, muss du mit der zeit gehen...
etwa ein CSL...? LAUNCH TIME CREW 2006
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(ich revidiere mein Posting :-))
CompactO hat Recht :-))
Bearbeitet von - SuMo-Driver am 30.04.2007 00:00:35
Wo der Hubraum fehlt, regiert der Wahnsinn
Das Schild "StVO" alleine hat nix mit dem Charakter öffentlich oder nicht öffentlich zu tun, die Art des Geländes, für jeden zur Jederzeit zugänglich oder nur für einen eingeschränkten Personenkreis (z.B. Schranke) entscheidet über das Kriterium "öffentlich"
aber wem erzähle ich das, wissen ja eh alle schon Bescheid lol:-))
Zitat:
Das Schild "StVO" alleine hat nix mit dem Charakter öffentlich oder nicht öffentlich zu tun, die Art des Geländes, für jeden zur Jederzeit zugänglich oder nur für einen eingeschränkten Personenkreis (z.B. Schranke) entscheidet über das Kriterium "öffentlich"
aber wem erzähle ich das, wissen ja eh alle schon Bescheid lol:-))
(Zitat von: E36-Freak)
Lol
etwa ein CSL...? LAUNCH TIME CREW 2006
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Ich gestehe mal meine Unwissenheit ein :-)) (Erster Weg zur Besserung).
Das Ganze ist ja wirklich interessanter als gedacht >>
Dem öffentlichen Verkehr dienen also alle Flächen, die der Allgemeinheit mit Zustimmung des Berechtigten zu Verkehrszwecken offenstehen. Auf die Eigentumsverhältnisse kommt es nicht an. Für die Zustimmung kommt es auch nicht auf den inneren Willen des Verfügungsberechtigten, sondern auf die erkennbaren äußeren Umstände an. Auch ein Privatweg kann dem öffentlichen Verkehr dienen, wenn er ohne Widerspruch des Verfügungsberechtigten zu Verkehrszwecken genutzt wird. Selbst frei zugängliche Parkplätze, bei denen Unbefugten die Benutzung durch Schilder untersagt ist, sind öffentliche Verkehrsflächen im Sinne der StVO, wenn sie nicht erkennbar vom öffentlichen Verkehrsbereich abgetrennt sind.
<<
Demnach darf die Polizei so was wirklich durchführen.
Wenn aber McD das Licht ausmacht und den Laden abschließt, dann hättest Du es gedurft :-))
Siehe hier:
http://www.stvkr.de/StVO/allgemeines.htm
Wo der Hubraum fehlt, regiert der Wahnsinn
Zitat:
Wenn aber McD das Licht ausmacht und den Laden abschließt, dann hättest Du es gedurft :-))
Siehe hier: http://www.stvkr.de/StVO/allgemeines.htm
(Zitat von: SuMo-Driver)
Dann auch nicht..... es sei denn Euer MCD macht den Parkplatz mit ner Schranke dicht und Du bzw. ein bestimmter Kreis hat nen Schlüssel dafür....
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@ E36-Freak,
das wäre bestimmt ein strittiger Fall. Unter dem Link findest Du nämlich folgendes vom Gericht zu einer Tankstelle:
Nicht dem öffentlichen Verkehr dienen beispielsweise:
ein Tankstellengelände außerhalb der Öffnungszeiten, wenn der Tankstellenbetreiber seinen Willen erkennbar gemacht hat, für diese Zeiten keinen öffentlichen Verkehr zu dulden, z.B. durch Abstellen der Zapfsäulen und der Beleuchtung (OLG Hamburg) ...
Wenn also McD das Licht ausknippst und die Tür der Filiale abschließt, dann ist es ja quasi wie bei der Tankstelle.
Wo der Hubraum fehlt, regiert der Wahnsinn
Wußtet ihr das du das Handy nicht mal in der hand haben darfst *g*. Angenommen es kommt eine SMS, darfst nicht mal lesen.
Ist genauso dämlich wie Alkoholverbot beim Fahren. Sobal du am Steuer sitzt und auch nur den Zündschlüssel reinsteckst zum eventuell Musik hören (wenn du party mal mit alkohol länger ging) bist du dran. Wegen Alkohol am Steuer :-) cool gell.
BMW Z3 Roadster 2.8DV
Also rechtlich ist sowas eigentlich unstittig.....grundsätzlich hat der Pächter oder Besitzer auf dem Gelände Hausrecht (ist ja auch schon treffend erwähnt worden), der Parkplatz ist dann aber trotzdem öffentlich (auch wenn der olle Schalter dicht ist).
Obwohl ich ganz ehrlich sagen muss, das ich mir noch nie angemaßt hab, da jemanden auf dem Gelände anzuhalten wegen so einem sagen wir mal Furz...das mit den allgemeinen Öffnungszeiten ist da ohne Bedeutung...aber da geht es (bei mir zumindestens) auch um andere Sachen und nicht um son Popelzeugs....aber die Seite der Medaille hat bekanntlich ja auch immer zwei Seiten.
Du darfst aber sagen, dass du das Handy von A nach B gelegt hast.
nein darfst es nicht in der Hand haben, wenn es genau nimmst. Hab da schon gut mit einem Polozisten Pärchen rumgestritten glaub mir. Und mußte trotzdessen zahlen und pünktchen mitnehmen.
BMW Z3 Roadster 2.8DV
Ganz ehrlich... es hätte doch gereicht wenn se dir ne Verwarnung gegeben hätten, schon allein die Tatsache das man im Drive keinen Unfall an sich bauen kann (wer das schafft hat auch ne Strafe verdient), in der Relation zum Straßenverkehr. Man denen war echt langweilig.
So einen müsste man mal selber am Rohr erwischen und am besten noch im Dienstwagen.
Is doch kagge sowas.
Fahr doch ma hin und frag ob er die Anzeige net zurückzieht, ich würds machen.
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