Spurverbreiterung auf original Alufelgen
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Mitglied seit: 12.03.2007
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37 Beiträge
Hallo zusammen.
Hat jemanden Erfahrung mit Spurverbreiterungen am E60 mit den original Alufelgen? Ich möchte mir nämlich den Satz von H&R für die Vorder und Hinterachse zulegen. Da wäre eine ABE dabei und somit eintragungsfrei, wie gesagt aber nur für die original Alufelgen ( 16 Zoll ).
Einen Schönen Abend wünsche ich noch
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Hallo BMW Schoner,
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Gruß
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hier das Gutachten
http://www.h-r.com/bin/32TG0788.pdfWir haben gute Erfahrungen damit, wir fahren 30mm auf der Hinterachse bei 18" orig. Felgen.
Es ist aber keine ABE dabei, sondern ein Teilegutachten. Im ersten Absatz des Gutachtens steht ausdrücklich, dass eine Änderungsabnahme erfolgen muss !!
Gruss DENNIS
http://www.spritmonitor.de/de/detailansicht/170280.html
Tanken mit AutoGas - Verbrauchszahlen
Hi, also hab 30mm Spurplatten an VA und HA verbaut auf orginal Alufelgen Typ 128 19" Zoll . Alles wunderbar.... Passt alles gut und Fahreigenschaften sehr gut.
Spurverbreiterungen müssen grundsätzlich vom TÜV abgenommen werden. alles in allem ca 250€. Viel Spass
Ersteller dieses Themas
Mitglied seit: 12.03.2007
Deutschland
37 Beiträge
Hallo und einen schönen guten Abend.
Also ich war da noch einmal bei dem Zubehörhändler. Der behauptet immer noch bei dieser Ausführung (hinten jeweils 20 mm und vorne jeweils 10mm, von H&R ) ist eine ABE dabei. Dabei beruft er sich auf die Angaben in seinem Bestellkatalog. Das ganze darf aber nur zusammen und auf die 16 Zoll original Bereifung montiert werden. Der Spaß würde so ca. 135 Euro kosten.
Viel Spaß noch, im Forum.
Mitglied seit: 03.05.2006
Oberfranken
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356 Beiträge
Ich überlege auch, meine originalen 17 Zöller (225/50R17 Winter- wie Sommerreifen) mit Spurverbreiterungen auszurüsten.
Laut diesem Gutachten geht anscheinend 30mm vorne wie hinten.
Muss man hier dann bördeln?
Fährt jemand sowas schon und hat ein Bild davon?
Hallo!
Mit Spurplatten von H&R habe ich nur gute Erfahrungen gemacht, habe vorne 10er und hinten 20er montiert.
Spurverbreiterungen müssen grundsätzlich eingetragen werden. Auch bei H&R. Dort ist ein Teilegutachten, die mit den Felgensatz dann vom TÜV abgenommen werden muss.
weiss-blauen Gruss,
derTobi
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