Ersteller dieses Themas
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Ist das die Einzelabnahme, oder Eintragung über ein Tüv-Gutachten?
--- Star Wars Nerd
Mitglied: seit 2005
Deutschland
Hallo bmw_tun3r,
schau mal hier
(klick) - da gibt es sicher etwas passendes zum Thema "TÜV §19.3"!
Gruß
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§19/2 ist die "Einzelabnahme"
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Du meintest §21 mit Einzelabnahme denke ich, oder? :)
BMW Team Oberhavel
Einzelabnahme von Bauteilen ohne Gutachten ist §19.2 im Zusammenhang mit §21, daher habt ihr beide recht ;o)
Ein BMW benötigt kein Emblem... man erkennt ihn immer ;o)
Jab und noch genauer §19/2 ist alles was mit erlöschen der BE (wegen Gefährdung, Abgas-Geräuschverhalten und Fahrzeugartänderung zu tun hat)zu tun hat. Und in Verbindung mit dem §21 wird das wieder legal, mal grob beschrieben.
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