Zitat:
Die hier gemachten Betrachtungen zum zulässigen Unterschied im Abrollumfang sind so nicht richtig. Man kann sich nicht einfach irgendeinen Reifen raussuchen, der werksseitig verbaut war und da 7% abziehen und hat dann die zulässige Toleranz, das funktioniert überhaupt nicht.
Als erstes mal muß man alle werksseitig möglichen Räder betrachten, da diese ja schon alle unterschiedliche Abrollumfänge haben.
Wenn ich mich nicht irre, gab es auf dem E36 folgende Reifen:
185/65 R15 (1953mm)
205/60 R15 (1970mm)
225/55 R15 (1974mm)
205/55 R16 (1985mm)
225/50 R16 (1984mm)
215/45 R17 (1964mm)
225/45 R17 (1993mm) => größter Umfang
235/40 R17 (1947mm) => kleinster Umfang
245/40 R17 (1972mm)
(Ich hoffe mal, ich habe alle Größen berücksichtigt und alle Umfänge richtig berechnet, aber zur Erklärung reichts allemal.)
Anhand dieser Auflistung kann man erkennen, daß es einen gewissen Bereich für den Abrollumfang gibt, der innerhalb der erlaubten Abweichung von 7% des Tachoendwertes liegt, der ja bereits von den werksseitig verbauten Reifen schon ausgenutzt wird, man kann also nicht einfach den kleinsten (oder irgendeinen) Reifen nehmen und von dessen Umfang nochmal 7% abziehen.
Außerdem ist es zumindest beim E36 so, daß laut Teilegutachten verschiedener Felgen z.B. auch noch 225/40R18 (deren Abrollumfang größer ist, als der, des größten werksseitig verbauten Reifens) ohne Tachoangleichung gefahren werden darf, was wiederum bedeutet, daß dieser Reifen (bzw. Reifen bis zu einem gewissen Abrollumfang) von BMW bereits berücksichtigt wurden, ohne daß sie werksseitig montiert wurden. (Im Prinzip wäre es das sinnvollste, bei BMW nachzufragen, welchen Abrollumfänge in dem Bereich liegen, für den BMW die korrekte Anzeige des Tachos innerhalb des Toleranzbereiches garantiert, wobei ich nicht weiß, ob die mit dieser Information so rausrücken würden.)
Außerdem sollte man noch beachten, daß ja auch der Tacho selbst eine gewisse produktionsbedingte Streuung haben kann, die in diesen 7% zulässiger Abweichung auch noch drin sein müssen und die Reifen selbst haben auch noch eine Streuung, sowohl produktionsbedingt als auch durch zunehmende Abnutzung, das muß alles beachtet werden.
...sehr schön erklärt!
Die hier gannte Größe war nur ein Beispiel du kannst genauso einen 205/55/16 nehmen etc. und wirst feststellen, das diese alle +/- in der gleichen Tolleranz liegen, daher kann man dies sehrwohl als Ansatz nehmen.
Wenn jeder Prüfer aberdiese gennanten Punkte (bei denen ich die absolut recht gebe) bei der Einzelabnahme in Betracht ziehen würde, gäbe es keine Einzelabnahmen mehr oder Sie wären aufgrund des Aufwandes nicht bezahlbar.
Wie soll der Prüfer denn die im Fahrzug befindeliche, tatsächliche Abweichung des Tacho bei der Einzelabnahme ermitteln? In dem Falle geht er einfach von den im Schein eingetragenen Größen aus und vergleicht diese mit der Neuen Größe und der Freigabe. Stimmt dieses Verhähältnis, steht dem nichts im Wege.
Zumindest bei Eintragungen unserer örtlichen Prüfer.
Daher ist dies vereinfacht ausgedrückt schon so wie ich es beschrieben habe.
Bearbeitet von - Pixsigner am 22.04.2007 13:09:43
E36 - IS IT LOVE?
Mitglied: seit 2005
Deutschland
Hallo Pixsigner,
schau mal hier
(klick) - da gibt es sicher etwas passendes zum Thema "Reifen Freigabe"!
Gruß
Ersteller dieses Themas
Mitglied seit: 24.08.2005
Bremen
Deutschland
303 Beiträge
Lollegen ,ich find es super das sich hier ,,welche ,, so damit auskennen.
Nur ich habe kein schnall ,welche Reifen ich kaufen muss !
Ich möchte hinten keine walzen ,und eine riesen reifen seitenflanke ebenfalls nicht.
Also rund um 225/40/18 würde mir schon passen .
Wobei es hinten eine 8,5 er felge ist .
Also vorne 30er und hinten 40 ?
S3,S4,S5,S6,S8 sind für mich S-Bahn Linien,A2,A3,A4,A5,A6,A8 sind für mich Autobahnen, Golf und Polo sind für mich Sportarten
Zitat:
Also vorne 30er und hinten 40 ?
Nein das geht nicht, wegen Abrollumfang. Ich weiss aber was du meinst^^
Vorne schmalere, hinten breitere, so dass es dann mit unterschiedlichem Querschnitt ist und sich vorne und hinten gleich zieht.
Warte mal am besten auf ne antwort von Pixsigner. Der ist hier der Rad/Reifen Pro ;-)
MfG Obi
@ Pixsigner:
Der Ansatz stimmt ebend nicht unbedingt. Man kann zwar in bestimmten Fällen mit dieser 7%-Regelung feststellen, daß garantiert eine Tachoangleichung nötig ist (nämlich wenn der Abrollumfang 7% größer als die kleinste werksseitige Bereifung oder 7% kleiner als die größte werksseitige Bereifung ist) aber nicht, daß eine Angleichung nicht nötig ist, wenn die Abweichung innerhalb der 7%-Grenze liegt. (Größen, die zwischen der größten und der kleinsten werksseitigen liegen, die sind natürlich immer möglich, aber das sollte ja klar sein.)
Liegt der Abrollumfang außerhalb der werksseitigen Freigaben gibt es eigentlich nur 3 Möglichkeiten zu prüfen, ob die Größe tatsächlich zulässig ist:
1. Anfrage beim Fahrzeughersteller, ob der Abrollumfang im zulässige Toleranzbereich liegt. (TÜV/DEKRA könnten diese Angaben u.U. auch haben)
2. Suche nach einem Vergleichsgutachten einer beliebigen Felge, aus dem hervorgeht, daß die gewünschte Reifengröße auf den gewünschten Fahrzeug ohne Tachoangleichung gefahren werden darf. (Wenn ein entsprechendes Gutachten für die gewünschte Felge vorliegt, wird natürlich kein Vergleichsgutachten benötigt)
3. Tachokontrolle bzw. Justierung
Wenn Prüfer einen Reifen ohne die nötigen Prüfungen eintragen, dann heißt das noch lange nicht, daß dies auch legal ist.
Zitat:
Man kann zwar in bestimmten Fällen mit dieser 7%-Regelung feststellen, daß garantiert eine Tachoangleichung nötig ist (nämlich wenn der Abrollumfang 7% größer als die kleinste werksseitige Bereifung oder 7% kleiner als die größte werksseitige Bereifung ist) aber nicht, daß eine Angleichung nicht nötig ist, wenn die Abweichung innerhalb der 7%-Grenze liegt. (Größen, die zwischen der größten und der kleinsten werksseitigen liegen, die sind natürlich immer möglich, aber das sollte ja klar sein.)
Liegt der Abrollumfang außerhalb der werksseitigen Freigaben gibt es eigentlich nur 3 Möglichkeiten zu prüfen, ob die Größe tatsächlich zulässig ist:
In der Theorie gebe ich dir absolut Recht, aber wenn dies immer zu 100% der Fall wäre, gäbe es wohl 85% der im Forum vertretenen Rad-/ Reifenkombis nicht!
Somit stellt sich für mich die Relevanz, die eine Angleichung eines sowieso nicht perfekt funktionierenden Tachos mit sich bringt.
In der Praxis sieht dies aber tagtäglich und Deutschlandweit anders aus und ich rede hier nicht von illegalen Eintragungen oder geschmierten Prüfern!
Zitat:
warte mal am besten auf ne antwort von Pixsigner. Der ist hier der Rad/Reifen Pro ;-)
...vielleicht frägste besser den Daniel ;-)
Aber um dir weiterzuhelfen: Bei gleicher Felgengröße auf VA und HA würde ich KEINE Mischbereifung fahren, ist völlig sinnfrei. Ich rate dir nach deinen Wünschen definitiv zu 225/35/18 rundum. Dann kannst die Reifen auch mal Achsweise tauschen.
Und das geht OHNE Tachoangleichung 110%ig!
Bearbeitet von - Pixsigner am 22.04.2007 22:49:11
E36 - IS IT LOVE?