Zitat:
Ja dass ist schon klar, aber wenn du SWR und Alwr nachrüstet, sagt auch keiner was!
Ich hab ja auch fk SW in xenon, hab letztes mit meinem Tüv´ler gesprochen zwecks eintragung, er hat gemeint wenn ich die beiden sachen nachrüste kein thema!
(Zitat von: BA KX)
Netter Tüv-Mann. Wenn die Scheinwerfer auf Xenon umgebaut wurden hat Starcrunch recht. Es gibt nur die Möglichkeit sie über eine Einzelbauartgenehmigung auf Grundlage eines lichttechnischen Gutachtens genehmigen und DANACH eintragen zu lassen. Für den Preis gibts aber komplette Sätze die legal sind.
Da würde ich lieber ohne SWR, aLWR und Eintragung rumfahren. Ist genauso wenig legal und billiger als Geld für die Einbauteile und eine ungültige Eintragung aus Gefälligkeit auszugeben. Bei den grün-weißen ist es eh egal, was du machst. Illegal bleibt illegal.
Da es aber immer wieder Fragen gibt nochmal ganz deutlich:
Sobald man einen Scheinwerfer verändert (anderes Leuchtmittel, andere Streuscheibe, Folie, Farbe) erlischt die Bauartgenehmigung. Alles andere wie LWR,SWR,Eintragung ist dann Nebensächlich.
Bearbeitet von - Christian Sch. am 25.10.2007 19:33:38