Hallo Leute,
habe da nen kleines Problem, und zwar möchte ich eine bestimmte Reifen größe aufziehen, diese größe steht im Gutachten aber mit dem folgenden Hinweis/Auflagen:
""Er ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeige des Geschwindkeitsmesser und Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich erlaubten Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren eingetragenen Rad-Reifenkombinationen auf Zulässigkeit zu überprüfen""
Nun stellt sich die frage, wo bekomme ich so einen Nachweis her? Weil soweit ich weiß ist bei nem E46 kein Tachangleichung möglich, aber ist glaube ich auch nicht wirklich nötig.
Differenz zum Original-Rad: 1,65 %
hoffe mir kann da mal jemand weiter helfen.