Wie rechtlich korrekten Schuldschein schreiben?
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Hey Leute,
ein freund will ein bischen geld geliehen haben, nur will ich das umbedingt mit schuldschein machen. wie schreibt man den am besten und was muss da rein, damit der rechtlich in ordnung ist?
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Hallo b-mw-323,
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Gruß
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reicht doch eigentlich wenn du einen text schreibst das du ihm den betrag von xx am xx übergeben hast und den betrag bis zu einer frist von xx zurück haben willst?!
unterschriften un fertig oder lieg ich da jez falsch??
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Mitglied seit: 02.09.2006
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1416 Beiträge
das weiß ich nicht. so hab ich es mir auch gedacht aber naja wer weiß ob das dann vor gericht (im schlimmsten falle) zulässig wäre?!
frag doch ma bei nem pfandleiher... die wissen sowas sicherlich...
Wenn ich Mercedes fahren will steig ich in ein Taxi,
Mitglied der
Syndikat Region Franken
Pfandleiher nehmen etwas im Gegenwert als Pfand - sagt ja auch schon der Name. Sollte die Rückzahlung +Zinsen +Spesen in Verzug geraten können sie den Pfand dann versteigern -> so kenn ich das zumindest aus dem Fernsehen; und es erscheint auch logisch...
Privat ist es wichtig IMMER einen bestimmten Rückzahlungstermin zu vereinbaren - und im Falle der Uneinbringlichkeit oder des Nichtzahlens einen gewissen Prozentsatz an Risikozinsen.
Allerdings würde ich aufpassen:
Wenn Du schon vorher so große Bedenken hast das Geld zurück zubekommen sollte man das lassen. Speziell bei Freunden ist Zurückhaltung gefragt - den Geld und Freundschaft passen einfach nicht zusammen.
Denke nicht, daß es keine Krokodile gibt, nur weil das Wasser ruhig ist. (Malaysisches Sprichwort)
Mitglied seit: 26.12.2005
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378 Beiträge
Zitat:
ein freund will ein bischen geld geliehen haben
Wieviel willst ihm denn leihen damit du gleich nen Schuldschein brauchst ??
Wenns um ein paar Kröten geht dann bin ich der Meinung das man des bei nem Freund definitiv ned braucht !!
Wenn man seinem Freund in der Sache Geld ned so ganz traut dann sollte man nix verleihen !
Wenn du ihm traust und es paar Hundert bis paar Tausend Euro sind dann is des mit dem Schuldschein schon korrekt !
Mfg
Mitglied seit: 26.12.2005
Vilsbiburg
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378 Beiträge
Ich hab mir mal von nem Kumpel 700€ geliehen als ich noch in der Ausbildung war , wir haben nen Text geschrieben das er mir am z.B 10.4.2002 700 € geliehen hat mit einer Rückzahlungsfrist bis z.B 10.10.2002
Beide unterschrieben und gut wars !!
Sollte soweit auch beim Anwalt gültig sein !
Mfg
Ersteller dieses Themas
Mitglied seit: 02.09.2006
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ja sind nen paar 100€ deswegen wollte ich schon nen schuldschein haben. es kann ja immer mal sein das man nicht mehr miteinander klar kommt oder sowas. also werde ich einfach reinschreiben an dem und dem tag gegeben und bis da und dahin zurück und dann passt das. danke leute
wenn es ein guter freund ist dann leih ihm kein geld. gibt fast immer streiterein und zoff.
sag ihm, du willst das ihr noch weiter gute freunde bleiben wollt und deswegen leihst du ihm kein geld.
ich verleih weder 2 noch 200euro mehr, hab aus fehlern gelernt!
Bei Schuldscheinen IMMER die W-Fragen beantworten.
- wer (Du + Freund mit Adressen/Telefonnummer)
- was (Geld)
- wieviel (xxx €)
- wann (Übergabe + Rückzahlungstermin)
- wo (Ort + Datum + Unterschrift)
Und dann noch die WAS-WÄRE-WENN Frage.
Sollte der Betrag bis zum xx.xx.200x nicht zurückgezahlt werden können...
- fallen Tages- oder Monatszinsen von xx% an
- geht ein Wertgegenstand (z.B. Auto) als Ausgleich in Deinen Besitz über
- darfst Du für jeden Tag Verzögerung 1x seine Freundin bumsen ;)
...oder irgendsowas halt mit dem Du Dich absicherst und was Anreiz ist das
er das Geld ganz schnelle zusammenbekommt.
Wenn Du es ganz korrekt machen willst, nimmst Du das Original und jeweils
eine Kopie bekommt Dein Freund und ein Notar der seine Hand drauf legt.
Aber das mit dem Notar wäre in diesem Fall bisl zu viel des Guten.
BMW Team Oberhavel