Nichts wert würde ich nicht sagen.
Wenn in dem technischem Gutachten die Festigkeit, technische Daten etc. angegeben ist und es von einem Sachverständigen durchgeführt wurde, dann sollte ein TÜV Prüfer nicht lachen, sondern den Kram per Einzelabnahme eintragen (das ist die Abnahme gem. §21).
Naja TÜVler halt.
Anderes Beispiel: Wenn Du Felgen vom 5er auf Deinem 3er anbauen willst, dann gibt es auch kein Gutachten für diesen Umbau, sondern allenfalls ein Gutachten für den 5er. Aber aus diesem kann man dann die Festigkeit und Tragfähigkeit entnehmen. Mit diesen Informationen wird dann die Abnahme für den 3er durchgeführt.
Wenn das technische Gutachten aber keine verwertbaren Informationen enthält könnte es schon schwer und teuer werden. (Dann müsste der TÜV Prüfer erstmal die Spurverbreiterung begutachten, Materialgutachten erstellen etc.)
Hier mal was zum Thema §19.3 und §21
Einzelabnahme
Gibt es für das gewünschte Anbauteil (zum Beispiel eine Felge) kein TÜV-Teilegutachten nach §19(3) StVZO und keine ABE, muß eine sogenannte Einzelabnahme durchgeführt werden.
Was bedeutet Abnahme nach Paragraph 19,3 bzw. 21 StVZO?
Abnahme nach Paragraph 19,3 StVZO:
Hierbei handelt es sich um ein TÜV-/Dekra-Teilegutachten, bei dem eine Eintragung in die Fahrzeugpapiere entfällt. Allerdings müssen die im Gutachten angegebenen Rad/Reifenkombinationen und Einpresstiefen (ET) eingehalten werden. Eine Vorführung beim TÜV, Dekra oder freien Sachverständigen ist erforderlich. Karosseriearbeiten können je nach Felgen- bzw. Reifengröße notwendig sein. Entspricht die verwendete Rad-/Reifenkombination nicht denen des Gutachtens, ist eine Abnahme nach Paragraph 21 StVZO erforderlich.
Abnahme nach Paragraph 21 StVZO:
Sie erhalten zusammen mit den Distanzscheiben ein Festigkeitsgutachten über die Dauerfestigkeit der Scheiben. Eine Einzelabnahme beim TÜV ist notwendig. Die Eintragung erfolgt im Kfz-Brief und Kfz-Schein. Karosseriearbeiten können je nach Felgen- bzw. Reifengröße erforderlich sein. Hier ist nur eine Eintragung bis +2% Spurweitenänderung möglich. Über +2% hinausgehende Spurweitenänderungen müssen gesondert durch ein Fahrwerksfestigkeits-Gutachten nachgewiesen werden.
Edit: Wer ist denn der Hersteller der Scheiben ??
Bearbeitet von - SuMo-Driver am 20.03.2007 12:06:58