Rechte bei einem Garantiefahrzeug
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Moin,
meine Mutter hat eine 2005er (Mai zugelassen) e46 Limo. Sie hat den Wagen vor einem halben Jahr bei einem freien Händler gekauft. Nun hat der Wagen ein paar kleinere Defekte. Der Tankdeckelpin schießt an der Halterung vorbei und schließt nun nicht mehr richtig, Steinschlag in der Windschutzscheibe, der Regensensor ist zu unempfindlich und beim Aussteigen kommt ein kratzendes quietschendes Geräusch aus dem hinteren rechten Radkasten( sehr leise und denke mal mit ein bisschen Fett zu beheben). Da meine Mutter wenig Zeit hat wollte ich ( 19) mit dem Wagen mal zum :) fahren. Nun wollte ich wissen welche Rechte man hat,wenn man dort mit einem Garantiewagen hinfährt. Müssen die beschriebenen Mängel( abgesehen von dem Steinschlag,welcher auf die Vollkasko geht) unter Garantie fallen und hätte ich bei längerer Reperaturzeit einen Anspruch auf einen "gratis" Leihwagen ( von wegen Mobilitätsgarantie, kein PLan ;))?? Naja hoffe auf hilfreiche Antworten! Net,dass die mich da übers Ohr hauen ;)
mfG das BooT
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Hallo DasBooT,
schau mal hier
(klick) - da gibt es sicher etwas passendes zum Thema "Rechte bei einem Garantiefahrzeug"!
Gruß
Hallo Boot *gg*
Das Problem ist das man keinen Anspruch auf einen kostenlosen Leihwagen bei Garantie-
reparaturen hat.In den Garantiebedingungen
steht das sicher.Du solltest zuerst zum "Garntiegebenden" Händler fahren.
Den Tankdeckelpin kann man einstellen.
Der Regensensor ist nur bei sauberer Scheibe
wirklich empfindlich genug.
Das Quitschende Geräusch ist sicher die Handbremse.Wenn ich äbschüssig parke quitscht
es bei mir auch..
-->Meine Motoren drehen nie in den Begrenzer !
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Erstmal danke für die Antwort ;)
Zum Regensensor..Man muss den doch sensibler einstellen lassen können oder?( Bei meinem Fahrschulwagen funktionierte der viel besser!)
Was meinst du mit Garantiegebenden Händler? Doch nicht den Händler, bei dem das kfz das erste mal zugelassen worden ist oder? Man kann doch zu jedem Bmw Vertragshändler bei Garantiefällen fahren oder nicht?
wichtig zu erwähnen ist evtl auch, dass das fahrzeug keine garantie hat und vor allem auch nie besessen hat. BMW gibt nur gewährleistung auf neuwagen und diese wird vom händler getragen. da der wagen bei einem freien händler gekauft wurde und das vor einem halben jahr sieht es schlecht aus. im ersten halben jahr liegt die beweispflicht beim händler. im zweiten halbjahr der gewährleistung muss allerdings der kunde beweisen, dass die mängel schon beim kauf bestanden haben.
mfg FRY
Geiz ist geil?!? - Dann fahr doch Fiat!
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"wichtig zu erwähnen ist evtl auch, dass das fahrzeug keine garantie hat und vor allem auch nie besessen hat"
Wieso sollte das Auto noch nie eine Garantie besessen haben??? Der Vorbesitzer hat den Wagen doch 2005 bei einem Bmw Vertragshändler gekauft. Somit müsste das Auto doch 2 Jahre Garantie haben. Den freien Händler kann man doch eigentlich als Privatkauf mit "Zwischenstation" sehen. Also das der freie Händler einfach der Vermittler war. Es steht ja auch nicht im Brief,dass der Wagen von ieinem Händler an meine Mutter verkauft worden ist. Ist das nicht so wie bei allen Sachen,dass man ein Produkt mit "Restgarantie des Herstellers" kauft?
mfG
BMW gibt nur ein Jahr Neuwagengarantie!
Hier ist wieder eine verwechslung zwischen Garantie und Gewährleistung aufgetreten:
Garantie ist freiwillig. Gewährleistung ist
gesetzlich vorgeschrieben.
Wie Fry schon geschrieben hat ist nach einem halben Jahr (bei Dir November 2005) die
Beweislast zu euch umgekehrt worden.
D.h. Ihr müsst beweisen dass der(die) Mängel
an der Sache bereits beim Kauf vor-
handen waren bei später auftretenden Mängeln greift dann die Garantie,welche im Idealfall mit Kauf beim "Zwischenhändler" mitbe-
kommen wurde.Aber auch Die Garantie
hat diverse ausschlüsse.Nachzulesen in den Garantiebedingungen.Die sind aber je nach Anbieter verschieden,deshalb kann man keine allgemein gültige Aussage treffen.
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Alles kla..thx
Ja wir haben eine extra Garantie vom Zwischenhändler bekommen. Nur der ist bissel weit weg. Deshalb wollte ich eben zum :)..
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sry für Doppelpost (finde edit nicht)
Also liegt es nicht daran,dass das Auto schon einen Vorbesitzer hat, sondern an der Tatsache,dass BMW nur ein Jahr Neuwagengarantie gibt oder?!
hättest du nicht nur den ersten satz meines vorherigen post gelesen, dann wüsstest du, dass BMW GAR KEINE garantie gibt, sie geben nur GEWÄHRLEISTUNG. darüber hinaus bietet BMW noch kulanz an, allerdings wird das nicht auf die von dir angesprochenen mängel zutreffen.
mfg FRY
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Ich hab deinen ersten Satz gelesen. Jedoch wiedersprach der sich mit joechrashE36s Aussage,dass Bmw ein Jahr Neuwagengarantie gibt!
das stimmt aber nicht, BMW gibt nur ein jahr gewährleistung auf neuwagen. fälschlicherweise wird aber häufig von garantie gesprochen. ist aber in jedem BMW prospekt nachzulesen, dass es sich dabei nur um eine gewährleistung handelt.
mfg FRY
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Alles klar! Thx 4 info
mfG
Nein! Gewährleistung ist vom Gesetzgeber vorgegeben und dauert 2 Jahre und Garantie ist vom Hersteller und darf nicht geringer sein wie die Gewährleistung!
Wenn deine Mutter das Auto von einem (auch wenns ein freier Händler war) Händler vor einem halben Jahr gekauft hat, dann soll sie zum Händler wo sie das Auto gekauft hat und soll die Mängel von ihm beseitigen lassen.
MFG Chris
Ich bin stolz drauf einen BMW zu fahren!
www.paintball-bindlach.de
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http://www.bmw-syndikat.de/bmwsyndikatfotos/topic.asp?TOPIC_ID=7167
E46 330i Touring ab dem 25.08.07 ist er mein!
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"Gewährleistung ist vom Gesetzgeber vorgegeben und dauert 2 Jahre und Garantie ist vom Hersteller und darf nicht geringer sein wie die Gewährleistung! "
Ja das wiederspricht ja vollkommen FRYs Aussage!
Das Problem ist nur,dass der Händler richtig weit weg ist. Das lohnt sich für die kleinen Sachen nicht. Aber laut deiner Aussage kann ich ja dann auch noch zu Bmw wenn 2 Jahre Gewährleistung (und somit auch Garantie) vorhanden seien MÜSSEN?!
Hätte nicht gedacht,dass die Sache so kompliziert ist :P Gibt es noch weitere Standpunkte? ;)
Ruf den Händler an, wo das Auto gebraucht gekauft worden ist. Frag ihn was zu tun ist und das du deinen Gewährleistungsanspruch geltend machen willst.
MFG Chris
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fakt ist, das BMW keine garantie gibt. soweit ich weis geben nur mercedes und VW von den deutschen herstellern garantie. alle anderen sowie auch BMW geben nur gewährleistung.
ob BMW jetzt 1 oder 2 jahre gewährleistung auf neuwagen gibt weis ich grad nicht. spielt aber auch keine rolle, denn die gewährleistung wird vom händler getragen. ist das auto also noch während seiner neuwagengewährleistung von einem händler gekauft und weiterverkauft worden zählt seine gewährleistung (oder ggf eine gebrauchtwagengarantie wie €+, die aber zusätzlich abgeschlossen werden muss). diese gewährleistung vom händler gilt für 1 jahr und vom ersten bis sechsten monat ist die beweislast beim ihm, das ein mangel am fahrzeug beim verkauf nicht bestanden hat. in den monaten 7-12 der gewährleistung ist die beweislast umgekehrt und der kunde muss beweisen, dass der mangel bereits beim kauf bestand.
BMW ist da jetzt schon längst raus. wenn also noch irgendwas beanstandet wird, dann musst du zum händler fahren wo du den wagen gekauft hast.
mfg FRY
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BMW muss 2 Jahre Gewährleistung auf Neuwagen geben. Das ist Gesetz! Eine Garantie geht nur über eine gesetzliche Gewährleistung hinaus! z.B. RostGarantie! Du meinst also, dass ein 7er Kunde, der sein Fahrzeug für 80.000 Euro gekauft hat nach 1,5 Jahren hinfahren muss und beweisen, das der Mangel von anfang an war??
MFG Chris
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"kunde muss beweisen, dass der mangel bereits beim kauf bestand"
Wie soll denn bitte ein Neuwagen Mängel haben bzw. was soll eine Gewährleistung bringen, wenn damit nur die Mängel beim Kaufzustand zählen? Es geht doch darum, dass im Besitz des Kunden etwas kaputt gegangen ist, welches nicht durch einen Unfall/unsachgemäße Anwendung hervorgerufen worden ist!
beim nauwagenkauf ist das mit der beweislastumkehrt soweit ich weis nicht gegeben. aber der hat den wagen doch gebraucht gekauft und da gibt nur ein jahr gewährleistung und nach 6 monaten ist dabei die beweislastumkehr.
Zitat:
Wie soll denn bitte ein Neuwagen Mängel haben bzw. was soll eine Gewährleistung bringen, wenn damit nur die Mängel beim Kaufzustand zählen?
in welcher welt lebst du? glaubst du alle neuwagen sind perfekt?
die gewährleistung übernimmt nur mängel, die nicht vom kunden verursacht wurden. und gewährleistung beim naufahrzeug ist nicht zu vergleichen mit der gewährleistung die du bei einem gebrauchtwagenhändler bekommst.
mfg FRY
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wie willst du denn beweisen, dass zb ne gerissene bremsscheibe, nach 8 monaten, schon beim kauf fehlerhaft war???
TAUSCHE MEINE COUPE CHROMFENSTERLEISTEN GEGEN SCHWARZE!
tja, gar nicht. und woher willst du wissen ob sie es war?
das ist halt das risiko beim gebrauchtwagenkauf. wer das nicht eingehen will kauft nen neuwagen.
mfg FRY
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