@fogg:
zu dem thema "getönte Vordere Seitenscheiben" und "dafür kann dir die Rennleitung ne Stop and Go Strafe verpassen"
Zitat:
"Sicht aus den Seitenscheiben zählt als Sicherheitsrelevant und damit darf die Rennleitung (wenn sie gemein sind) dich am weiterfahren hindern."
muß ich dir leider zum teil wiedersprechen.
ein bekannter hat bei seinem auto auch die vorderen seitenscheiben mitgetönt, ist damit zum tüv, die haben so eine art einzelgutachten erstellt, er hat es sich dann eintragen lassen und darf offiziell damit rumfahren u vor allem ganz legal.
hat allerdings auch nen ganzes schippchen geld gekostet (bei 5 scheiben ca 700€ mit Folie, abnehmen, eintragen ... is trotzdem schon ganz schön happig)
greetings