Hi, der TÜV hat zu dem Thema wohl eine klare Anweisung bekommen, das Türen
mechanisch von außen zu öffnen sein müßen. (Stichwort: Unfall)
Deshalb bekommt man z.B. heute nur noch gecleante Türen hinten durch, wenn der Wagen als 2-Sitzer deklariert wird oder der Durchgang bei geklappten Sitzen X groß ist.
Jetzt werden hier bestimmt einige sagen das es bei ihrem TÜV doch noch geht...(ja, war früher möglich), aber wenn man zu diesem Thema Fälle sucht wurden schon solch umgebaute Fahrzeuge trotz Eintragung zum Rückrüsten aufgefordert.
Sprech am besten vorab mit dem TÜV! (Eingetragen werden muß es auf jeden Fall)
Bearbeitet von - rsgra am 14.09.2006 14:40:59