Sofern die Felgen/Reifen/Räder nicht in den papieren stehen musst du sie eintragen lassen. Steht die Größe schon drin, dann nicht ____________________________ Gute Autofahrer haben die Fliegen an der Seitenscheibe
Fahr zum freundlichen und erkundige dich welche Rad-/Reifenkombinationen für dein Auto werkseitig freigegeben sind. Dann bekommst du ne Bescheinigung von BMW ausgestellt.Wenn du zum TÜV fährst ist das weggeworfen Geld!
Wenn es nicht in den Papieren steht, dann gehst du am besten zu BMW und verlangst die Herstellerbescheinigung für die entspr. Felgen. Es gibt hier versch. Meinungen. Die einen sagen, die Bescheinigung von BMW reicht, die anderen sagen es muss defintiv eingetragen werden. Ich hatte deshalb selber mal ein Gespräch mit TÜV und zwar in Bezug auf 17 Zoll Felgen die es serienmäßig auf dem E36 gab, bei mir aber nicht eingetragen waren. Leider kam dabei nichts 100%iges heraus. Der Tüv meinte, nach den neuen Bestimmungen müsste man es wohl nicht eintragen. Nach der alten Regelung war er sich nicht sicher, meinte aber, es wäre besser das einzutragen, falls mal etwas passiert wäre man so auf der sicheren Seite. Das beste daran ist, ich habe bei 2 versch. nachgefragt und fast die gleiche Antwort erhalten. Also am besten eintragen lassen wenn die gewünschte Kombination nicht in den Papieren steht, egal was wer sagt. Fakt ist, wenn was sein sollte, dann ist man auf der sicheren Seite. Zumal ist die Eintragung i.d.R. kein Problem und reine Formsache.