Wastegate Klappe bei Kauf defekt? (3er BMW und M3 - F30 / F31 / F34 GT / F80 Forum)
Flavi
14.04.2021 | 21:55:03
Dieser Beitrag wurde vom Moderator angry81 am 15.04.2021 um 09:55:09 aus dem Forum "Baureihenübergreifendes" in dieses Forum verschoben.
Hi,
habe am 24.feb mit km 195.300 einen f31 335xda in kiel gekauft. Auto wurde vorher bei bmw zum auslieferungscheck gebracht und dieser ohne jegliche fehler an mich dann übergeben. Händler wsr jedoch nicht bmw sondern ein normaler gewerblicher auto Händler. Letzter Eintrag bei bmw bei 172.000 km laut Anzeige. Davor durchgehend alle Service bei bmw gemacht worden sprich Scheckheftgepflegt. Der Händler hat dann allerdings noch einen Öl Wechsel bei freier Werkstatt veranlasst damit ich den frisch bekomme.
Nun bin ich ca 4000 km gefahren seit dem kauf Ende Februar und ich hab nun die Fehlermeldung bekommen: antrieb, weiterfahrt möglich, volle antriebsleistung nicht verfügbar.ich habe danach eine freie Werkstatt aufgesucht und die haben fehlerauslesen lassen. Sind dann zu dem Ergebnis gekommen, dass die wastegate klappe klemmt bzw nicht immer schließt. Erkennbar gewesen nachdem wir einen schlauch vom turbo unten wegmontiert haben und man mit den Fingern diese geöffnete Klappe (die sonst ja geschlossen sein muss im stand) bei bloßer Berührung wieder plötzlich zuging. Danach lief der Wagen wieder normal. Doch nach erneutem volllasttest ca 15 min später kam die Meldung wieder und selbiger leistungsmangel.
Jetzt hab ich folgende frage:
Wer haftet?
Habe den Verkäufer angerufen, er ist eigentlich sehr nett und hat mich zunächst angewiesen bei bmw vorstellig zu werden und nach Kulanz zu fragen da das Auto ja grad mal 4 jahre alt ist im mai. Jedoch auch schon 199.000km hat. Da das wastegate mit dem turbo zusammenhängt wird man über den Tausch des turbos nicht hinwegkommen oder? Aber wie kann ich denn beweisen, dass der schaden schon bei kauf da war? Ist ein turbo Verschleißteil? Aber der turbo selbst ist ja nicht defekt sondern die klappe. Da ich das auto ja grad mal 4000km gefahren bin müsste es doch nachvollziehbar sein, dass der Mangel schon bei Kauf da war oder? Habe bei bmw am nächsten Dienstag einen Termin. Glaube aber nicht, dass die kulant sein werden und wenn, dann nicht zu 100%. Selbst wenn die 50% übernehmen würden, sehe ich es nicht ein, den Rest zu übernehmen da das mal schnell paar tausend euro sind. Wie ist eure Meinung? Inwieweit muss der Verkäufer im Rahmen der Gewährleistung haften? Hab nämlich gelesen, dass die beweislastumkehr bei turbos nicht gilt.
Bearbeitet von: angry81 am 15.04.2021 um 09:55:09
Hallo Flavi,
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Gruß
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Premu
14.04.2021 | 23:27:31
Achtung, ich bin kein Anwalt, von daher ist das hier nur juristisches Laienwissen.
Ein Käufer hat normalerweise zwei Jahre Gewährleistung bei einem Kauf, wenn nicht explizit ausgeschloßen. Ist der Verkäufer gewerblich und der Käufer privat, ist so ein Ausschluss nicht möglich.
Wenn ein Mangel in den ersten sechs Monaten nach dem Kauf auftritt, ist der Verkäufer in der Pflicht, zu beweisen, dass der Mangel nicht schon beim Verkauf vorlag. Nach sechs Monaten dreht sich diese Beweislast um.
So gesehen hast du hier eine starke Position, da du hier gar nichts beweisen musst. Andererseits kann der Händler sich auf den Auslieferungscheck berufen und versuchen, damit zu argumentieren. Bei einem Auto mit solch einer Laufleistung muss man halt irgendwann mit solchen Defekten rechnen... Bei einer solchen Position würde ich von daher eher nicht das Risiko eingehen, das vor Gericht auszukämpfen. Da hast du aus meiner Sicht ein sehr großes Risiko, draufzuzahlen. Ich würde auf jeden Fall eine gütliche Einigung suchen, falls BMW das nicht als Kulanzfall abhandelt.
Ob BMW hier Kulanz walten lässt, kann natürlich nur BMW selbst beantworten. Wenn ja, dann ist das aber schon sehr großzügig für ein Auto mit fast 200 000 km auf dem Tacho.
Aus der Rechtsdiskussion, die hieraus potentiell entstehen könnte, halte ich mich raus.
Wenn der gewerbliche Verkäufer - dem gegenüber du als Privatperson durchaus Ansprüche hast, wie schon erwähnt wurde - jede Kooperation verweigert und der Rechtsweg ausgeschlossen ist:
Den Kulanzantrag einfach versuchen. Was hast du zu verlieren? Wenn es heißt "nein" stehst du vor Tatsachen und weißt woran du bist.
Wichtig zu berücksichtigen: Kulanz läuft nach Richtlinien, kann aber auch gewissen Ermessensspielraum aufweisen. Technisch gesehen hängt ein Unterdruckgesteuertes Wastegate nicht am Ölkreislauf und der Ölwechsel in der freien Werkstatt kann damit, aus meiner persönlichen Sicht, nicht damit in Verbindung gebracht werden.
Auf der anderen Seite ist Kulanz als "Treuebelohnung" für regelmäßige Wartungen beim Vertragspartner des Fahrzeugherstellers zu sehen. Bist du dem Hersteller treu, machst ALLE Wartungen dort, kann er das im Kulanzfall berücksichtigen und wirkt zumindest nicht negativ auf den Prozess.
Wenn jetzt allerdings schon die erste Wartung seit dem Besitzerwechsel woanders gemacht wurde und der Fehler auch in einer Freien festgestellt wurde, dann kann man in München davon ausgehen, dass das Auto nie wieder eine Vertragswerkstatt sehen wird. Man dort also so oder so auch in Zukunft in "dir als Fahrzeughalter" keinen Kunden haben wird und die daher die Kulanz verweigern könnte, weil: Wozu in diesen Kunden und dieses Fzg. noch investieren?
Könnte. Wer sagts dir mit Sicherheit? Der Vertragspartner in Rücksprache mit der Kulanzabteilung des Herstellers.
Natürlich wird BMW sagen, bring das Auto in eine Vertragswerkstatt, lass das dort nochmal eindeutig diagnostizieren, einen KVA erstellen und das soll dann der Kulanzabteilung vorgelegt werden. Auf Grundlage der Diagnose einer freien Werkstatt werden die wohl kaum arbeiten.
Im besten Fall kriegst du Kulanz, oder musst nur einen Teil der kosten einer Reparatur tragen. Im schlimmsten Fall bezahlst du die Fehlersuche und ggf. die KVA-Erstellung, wenn der Fall abgelehnt wird.
BMW legt bzw. lässt Fahrzeugkomponenten in der Entwicklung auf 5 Jahre und 300.000 km auslegen. In diesem Zeitraum gibt es definierte Ausfallquoten die ein Zulieferer einzuhalten hat. Das gilt für ausgewählte Bauteile, inwiefern das dann für den Rest des Autos gilt möchte ich nicht mit 100%iger Sicherheit versprechen. Aber der Logik nach macht es keinen Sinn die eine Hälfte des Autos diese Laufleistung und Dauer zu konzipieren und beim Rest einen früheren/späteren Bauteiltod zu tolerieren (außer für vielleicht kritische, sicherheitsrelevante Teile).
Basierend darauf würde ich mein Glück mit dem Kulanzantrag so oder so versuchen, evtl. in vorheriger Rücksprache mit dem Vertragspartner, was für Kosten im Ablehnungsfall durch die Diagnose grob auf dich zukommen könnten.
Flavi
15.04.2021 | 19:16:34
Mein Verkäufer hat ja noch nichts zu erkennen gegeben ob bzw inwieweit er das evtl übernehmen will/kann/möchte... Er meinte bei unserem letzen Telefonat, als ich ihm mitgeteilt hab das eine freie Werkstatt das festgestellt hat, dass ich es doch mal bei bmw auf kulanz versuchen sollte da das Auto ja noch nicht alt sei und Scheckheftgepflegt (bis 172.000) danach bloß olwechsel bei 195.000 in anderer Werkstatt. Jetzt kann es ja sein, dass er freundlich bleibt und einen Teil bzw vieles übernimmt. Wer weiß.
Komisch ist aber technisch gesehen, dass das Auto jetzt wieder normal tut.hab aber durch bimmertool trotzdem folgende Motor Diagnose.
244C00 Ladedruckregelung, Regelabweichung: Ladedruck zu niedrig/positive Regelabweichung
287500 Lambdasonde: Sauerstoffkonzentration unplausibel niedrig (im Schubbetrieb)
Aber das System zeigt im Auto zeigt nichts an und Karren läuft gefühlt normal mit voller Leistung. Warum wird der Fehler trotzdem angezeigt?
Was steht im Kaufvertrag? Irgendwas über Gewährleistungen oder "Verkauf im Kundenauftrag"?
Wer hat die freie Werkstatt und den BMW Händler denn bezahlt?
Flavi
16.04.2021 | 19:06:29
Meinst du den bmw Händler der den Auslieferungscheck gemacht hat? Den hat der Verkäufer noch bezahlt. Die freie Werkstatt die den Ölwechsel gemacht hat auch noch vom Verkäufer bezahlt. Danach hab ich bisher noch nichts bezahlt. Die andere freie Werkstatt die mir die Diagnose erstellt hat wollt nichts haben.hab jetzt am Dienstag einen Termin bei bmw bekommen. Nur läuft die karre wieder ganz normal. Allerdings ist laut bimmertool der Fehler noch drin.
Ja die freie Werkstatt meinte ich.
Dann warten wir mal was BMW sagt. Kann mir allerdings nicht vorstellen, dass ein Fahrzeug mit soviel Kilometer und nicht durchgänging in einer BMW Werkstatt gewarteten wurde noch Kulanz bekommt.
Hinweis:
Zwischen obenstehenden und untenstehenden Themen liegt ein Zeitraum von mehr als 3 Monaten
Tipp:
Hi. Habe die gleichen Fehler an meinen 535d xDrive. Was war bei dir die Ursache für den Fehler?