Hallöle Ice ,
habe das selbe Problem vor nicht allzu langer Zeit gehabt.
Fakt ist das es auch kein Bankgeheimnis gibt, sie können dir also ohne zu fragen und aufs Konto glotzen..
Du darfst einen Wagen bis Wert von circa 1500 Euro besitzen, wie du den rest zahlst , wenn er soviel NUR wert ist, interressiert die nicht sonderlich.
schreib den wagen auf alle fälle um auf wen anders, und wenn sie dann doch noch fragen , von wegen " ... uns wurde gesagt sie nutzen dieses kfz aber...." gibst du halt an das dein dad oder sonst wer ihn dir zur verfügung stellt .
es gibt auch wieder einen unterschied zwischen ALG 2 und ALG 1 , lass dich da nicht verwirren, bei ALG1 ist das nicht sooo wild, bei Hartz 4 schon.
Der Wagen sollte bereits bei Antragsabgabe NICHT mehr auf dich laufen , die setzen sich nämlich mit Finanzamt und anderen Behörden zusammen und lassen deinen namen durch die PCs laufen.wenn sie dann sehen , ah der fährt nen xyz bmw im wert von yxz, darfste deinen beamer verkaufen und erstmal von dem erworbenem geld leben .
wennst noch weitere fragen hast, email an mich oder pm, muss nicht im forum sein.
lieben gruss
fiona
ps ... fahre selber auch nur einen opel corsa b mit 40kw rennmaschine :))
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...nicht die Grossen fressen die Kleinen,sondern die Schnellen die Langsamen...
FioSophie.de