Magazin erstellt am 31.08.2020 um 12:39:58 [ voriger | nächster ]

BMW als Dienstwagen: Fans können aus verschiedenen Optionen wählen

BMW-News-Blog: BMW als Dienstwagen: Fans können aus verschiedenen Optionen wählen
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BMW als Dienstwagen: Fans können aus verschiedenen Optionen wählen

Die Marke BMW zählt zu den beliebtesten Fahrzeugmarken in Deutschland. Beruflich werden die Fahrzeuge oft als Dienstwagen genutzt, was zugleich mehrere Gründe hat. Denn nicht nur wirkt das Fahrzeug repräsentativ, die Modellauswahl ist so breit gefächert, dass von Kleinwagen, über Limousinen, Kombis bis hin zu Transportern alle Möglichkeiten offenstehen. Aber welche Optionen kann ein Selbstständiger nutzen, wenn er sich einen BMW als Dienstwagen anschaffen möchte? Und wo finden sich die Vor- und Nachteile der einzelnen Optionen?

Dienstwagen kaufen: Ein Schlag ins Liquiditätskontor

Der Kauf des Dienstwagens hat in sicherlich Vorteile. Wird er angeschafft, gehört er zum Betriebsvermögen, sofern er dauerhaft und größtenteils als Dienstwagen genutzt wird. Auf der anderen Seite muss der Unternehmer jedoch eine große Ausgabe stemmen, die meist über eine Finanzierung oder einen Kredit geleistet wird. Dies bedeutet:
  • Ausgabe - die große Ausgabe schlägt zu Buche. Die Liquidität wird somit auf längere Sicht belastet.
  • Veräußerung - ein selbst erworbenes Fahrzeug kann der Selbstständige natürlich stets veräußern. Mitunter ist hier eine Abklärung mit dem Finanzierer notwendig; der Verkaufsbetrag kann aber zur Ablöse verwendet werden.
  • Abschreibung - ein erworbener Dienstwagen kann steuerlich abgesetzt werden. Dies geschieht über einen Zeitraum von sechs Jahren. Die Ausgabe lässt sich somit nicht im Jahr des Entstehens absetzen, sondern erst über sechs Jahre. Je nach Nutzung kann im ersten Jahr eine zusätzliche Abschreibung erfolgen. Trotzdem bleibt ein Mittelabfluss ohne eine adäquate steuerliche Entlastung.
  • Unterhalt - sofern das Auto mindestens zu fünfzig Prozent rein für geschäftliche Zwecke genutzt wird, ist es möglich, sämtliche Unterhaltskosten von der Steuer abzusetzen. Zu den Unterhaltskosten zählen sowohl Benzin, Reparaturen und Inspektionen, als auch Reifen, Waschanlage und Versicherungen. Bei einer Nutzung, die einen geringeren betrieblichen Anteil hat, verringert sich die Quote. Ein Fahrtenbuch ist für die steuerliche Anerkennung zwingend vorgeschrieben, sofern nicht die 1-Prozent-Regelung genutzt wird.

Beim Kauf ist es wichtig, die Finanzierung genau zu prüfen und sich verschiedene Finanzierungsmodelle und Kredite anzuschauen. Neben einer klassischen Autofinanzierung über die Bank stellen Autohändler Unternehmen heute spezielle Kfz-Finanzierungen zur Verfügung. Welche der beiden Optionen sich mehr lohnt, hängt vom jeweiligen Einzelfall ab. Viele Händler geben zum Beispiel einen gesonderten Rabatt, wenn der Wagen direkt in bar beziehungsweise per Überweisung gezahlt wird. Auf diese Weise lässt sich die Liquidität schonen. Dafür liegen die Zinsen einer Finanzierung beim Händler oft sehr niedrig. Letztlich gilt es also, nachzurechnen, was sich mehr lohnt.

Dienstwagen leasen: Flexibel und steuerlich vorteilhafter

Bei einem Großteil der Dienstwagen in Unternehmen und Betrieben handelt es sich um Leasingfahrzeuge. Vielfach erweist sich auch für selbstständige Geschäftsleute das Leasing als sinnvoller, doch kommt auch dieses Modell mit Schattenseiten. Aber was sind die Vorteile?
  • Verträge - Leasingfahrzeuge können mit kürzeren und Langzeitverträgen angemietet werden. Das erlaubt einen relativ schnellen Wechsel des Fahrzeugs, wenn es älter und somit reparaturanfälliger wird.
  • Aufwand - die Kosten sind niedriger, beziehungsweise ist es nicht notwendig, direkt eine Finanzierung zu stemmen.
  • Absetzbarkeit - die Kosten für ein dienstliches Leasingfahrzeug können direkt als Betriebsausgabe geltend gemacht werden. Allerdings ist auch diesbezüglich die Nutzung maßgeblich.

Während der Leasingperiode ist der Selbstständige vertraglich an den Leasinggeber gebunden. Welche Optionen beispielsweise bezüglich der Fahrzeugwerbung bestehen, muss und sollte mit ihm besprochen und in den Vertrag mit aufgenommen werden. Denn es gibt auch Schattenseiten rund um das Leasing:
  • Vertragspartner - damit die Leasingraten steuerlich abgesetzt werden dürfen, muss der Leasinggeber im Vertrag als Fahrzeuginhaber genannt werden. Steht an dieser Stelle der Selbstständige, ist die steuerliche Absetzbarkeit nicht gegeben.
  • Auflagen - Leasingverträge beinhalten strikte Auflagen. So wird die jährliche Kilometerleistung festgehalten, denn nur sie ist von der Leasinggebühr abgedeckt. Auch Inspektionen werden vertraglich festgehalten und gefordert. Wichtig ist, genau zu klären, wie es sich mit den Kosten bei Schäden am Fahrzeug verhält und wo Reparaturen stattfinden dürfen. Je nach Leasingvertrag kommen bei der Zurückgabe des Fahrzeugs erneute Kosten auf den Selbstständigen zu: Überschrittene Kilometerleistungen, Schäden, Zustand des Fahrzeugs etc. Hier können Fallstricke lauern.
  • Laufzeiten - Fahrzeuge werden meist über mehrere Jahre geleast. Eine zwischenzeitliche Auflösung des Vertrags ist nicht oder nur schwer möglich, wobei in diesem Fall mit Mehrkosten zu rechnen ist. Mittlerweile existieren jedoch auch unkomplizierte Anbieter, die Verträge mit unterjähriger Laufzeit zur Verfügung stellen. So bietet Cluno bereits ein Abo einer Laufzeit von 6 Monaten an. Zudem lassen sich die Abos flexibel gestalten: Der Kunde kann nach einer gewissen Zeit den Wagen wechseln und so statt dem bisherigen 5er BMW auf einen 1er umsteigen, um beispielsweise Kosten zu sparen. Nutzer, die einen BMW bei Cluno buchen, haben somit alle Trümpfe in der Hand.

Dennoch kann der BMW als Leasingfahrzeug für den Selbstständigen optimal sein. Wichtig ist auch bei dieser Entscheidung, die Möglichkeiten gegenüberzustellen und zu überlegen, welcher Weg für das eigene Unternehmen die größten Vorteile bietet.

Vor der Anschaffung: Beraten lassen

Handelt es sich bei dem Fahrzeug um den ersten Dienstwagen, der angeschafft wird, ist eine steuerliche Beratung allgemein sinnvoll. Es geht nicht ausschließlich um die Absetzbarkeit der Fahrzeuge, sondern auch darum, die erforderlichen Nachweise zu erbringen. 

Selbstständige sollten in Erfahrung bringen, welche Voraussetzungen ihr Finanzamt an das Fahrtenbuch stellt und von ihrem Steuerberater berechnen lassen, welches Steuermodell für den jeweiligen Fall sinnvoll ist. Für einige Selbstständige lohnt sich die 1-Prozent-Regelung, für andere hingegen nur die Führung des Fahrtenbuchs. Dieses kann mittlerweile auch elektronisch via App und GPS geführt werden, sodass sich der Aufwand verringert hat.

Fazit - beide Varianten sind funktionell

Dennoch muss ein Unternehmer für sich entscheiden, ob ein BMW als Leasingfahrzeug als gekauftes Fahrzeug der bessere Dienstwagen ist. Leasingfahrzeuge könnten gerade am Anfang der Selbstständigkeit trotz allem Komforts problematisch sein, denn kann ein Selbstständiger noch nicht seinen Kilometerverbrauch einschätzen, so drohen mitunter saftige Nachzahlungen. Wird der BMW gekauft, fallen sofort hohe Verbindlichkeiten an, dafür gehört das Fahrzeug zum Betriebseigentum. Die steuerliche Absetzbarkeit verändert sich nun jedoch, denn der Dienstwagen kann nur über sechs Jahre abgeschrieben werden. Leasingausgaben lassen sich hingegen sofort in voller Höhe als Betriebsausgaben von der Steuer absetzen.

Bild 1: BMW als Dienstwagen: Die Auswahl ist groß und auch Leasing-Anbieter stellen eine große Modell-Palette zur Verfügung. Bildquelle: @ Benjamin Child / Unsplash.com

Bild 2: Die BMW-Modelle stellen die richtige Mischung aus Sportlichkeit und Repräsentation dar - eine gute Lösung in Bezug auf Dienstwagen. Bildquelle: @ Artiom Vallat / Unsplash.com


 
Autor: Chris_W. [ voriger | nächster ]