Magazin erstellt am 23.06.2017 um 15:47:00 [ voriger | nächster ]

Roaming-Gebühren im Ausland - Sind sie nun Vergangenheit?

BMW-News-Blog: Roaming-Gebühren im Ausland - Sind sie nun Vergangenheit?
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Roaming-Gebühren im Ausland - Sind sie nun Vergangenheit?

Schon lange war Verbraucherschützern das Roaming im Ausland ein Dorn im Auge. Denn für unveränderte Leistungen am Smartphone mussten plötzlich deutlich höhere Gebühren bezahlt werden. Doch wie steht es aktuell um die umstrittene Regelung und was ändert sich mit dem neu verabschiedeten Roaming Gesetz?

Höhere Kosten für gleiche Leistung

Wer früher eine Staatsgrenze überschritt, achtete meist mit großer Sorgfalt auf die Nutzung des eigenen Smartphones. Dies war den sogenannten Roaming-Gebühren geschuldet, welche die Kosten der Nutzung erheblich erhöhten. Schon bald könnten diese ewigen Sorgen der Verbraucher der Vergangenheit angehören. Denn die bisherigen Ansätze der Politik zur Abschaffung der Roaming-Gebühren, die bislang noch am Widerstand der Mobilfunkbranche gescheitert waren, tragen nun die ersten Früchte. In Straßburg konnte ein neues EU-Roaming Gesetz auf den Weg gebracht werden, welches nun den Grundsatz "roam like home" in den Raum wirft. Die absolute Grundlage bezieht sich deshalb auf ein Wegfallen der aktuellen Gebühren, unter denen die Verbraucher so zu leiden hatten.

Das Ende der Roaming-Gebühren?

Wichtig wird es vor allem für den Verbraucher sein, die eigenen Rechte zu erkennen. Denn den Mobilfunkanbietern ist es seit dem 15. Juni 2017 untersagt, ihrerseits zusätzliche Gebühren für die Nutzung ihrer Dienste im Ausland zu verlangen. Allerdings gilt dafür ein liberales Limit. Intensivnutzer sollten sich deshalb schon im Vorfeld mit den Regelungen ihres Mobilfunkanbieters befassen, der ab einem bestimmten Volumen erneut besondere Zuschläge im Ausland verlangen kann. In der Regel ist es sogar möglich, ein Inklusivvolumen im Rahmen einer Flatrate ins Ausland zu übernehmen. Folglich spürt der Verbraucher beim Blick auf die Telefonrechnung hier keinen Unterschied, der in früheren Jahren so drastisch ausgefallen war. Selbst ein Tarifwechsel ist nach dem neuen Gesetz also nicht notwendig, wie die Bundesnetzagentur berichtet.

Die Gefahr des Dauer-Roamings

Schnell könnten nun Sparfüchse auf die Idee kommen, die eigenen Kosten durch das sogenannte "Dauer-Roaming" zu senken, das schon in der Vergangenheit ein erhebliches Problem darstellte. Da der Mobilfunk in anderen europäischen Ländern oft deutlich günstiger ist als in Deutschland, wäre der Wechsel auf eine ausländische SIM-Karte eine Option, um in den Genuss des günstigen Tarifes zu kommen. Sollte der Verbraucher jedoch nicht schlüssig erklären können, wofür nun die ausländische SIM-Karte in Deutschland notwendig ist, liegt sogar eine zusätzliche Strafzahlung im Rahmen der Möglichkeiten. Eine absolut endgültige Lösung für das Roaming scheint also noch nicht gefunden. Ein erheblicher Fortschritt ist das neue Gesetz allemal.


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Autor: Chris_W. [ voriger | nächster ]