Die Hunde sind leider so aktiv und so laut dass sie mehrmals in der Woche sogar die komplette Nacht durchbellen (gestern 22 - früh um 4),
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Da ich einfach meine Ruhe haben will, möchte ich nur noch ausziehen, da das Problem ja schon ewig besteht und anscheined keine Besserung in Aussicht ist. (Ohrstöpsel, geschlossene Fenster und Vorhänge bringen bei dem Rotweilergebell leider nix)
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Kann bei so einer extremen Lärmbelästung die Frist ungültig gemacht werden? Weil eine Mietminderung bringt mir auch keinen Schlaf(Zitat von: 323TImme)
Nein. Den Vermieter auffordern in einer angemessenen Frist für Abhilfe zu sorgen, -ziemlich geringe- Mietminderung geltend machen oder eben unter Einhaltung der Kündigungsfrist (sofern kein zeitlich befristeter Kündigungsverzicht vereinbart ist) kündigen.
Evtl. könnte man Arglist unterstellen, wenn dem Vermieter der Mangel bekannt war, was im Zweifel aber bewiesen werden muss. Zur Arglist soll sich mb mal äußern.
Ich habe jedoch erhebliche Zweifel, dass verschwiegenes anhaltendes Hundegebell in der Nachbarschaft, eine Grund für eine fristlose Kündigung ist.