Magazin erstellt am 10.04.2014 um 10:45:25 [ voriger | nächster ]

Kurzzeitkennzeichen: Ohne TÜV und Umweltplakette flexibel unterwegs

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Kurzzeitkennzeichen: Ohne TÜV und Umweltplakette flexibel unterwegs

Bei der Überführung eines nicht zugelassenen Fahrzeugs zum Wohnort oder zur nächstgelegenen Prüfstelle wird oftmals auf ein Kurzkennzeichen zurückgegriffen. Besonders für Privatpersonen lohnt sich das Kurzzeitkennzeichen, wenn das Fahrzeug überführt oder probegefahren werden muss.

Kurzzeitkennzeichen statt rotes Kennzeichen

Lange Zeit - genauer gesagt bis zum Jahr 1998 - gab es nur das rote Kennzeichen, das für Privatpersonen in der Regel nur schwer erhältlich war und heute lediglich Händlern zur mehrmaligen betrieblichen Verwendung an unterschiedlichen Fahrzeugen ausgeteilt wird. Damit hat das Kurzzeitkennzeichen den rechtlichen und bürokratischen Aufwand für Privatpersonen um einiges erleichtert.

Günstige Versicherungen für Kurzzeitkennzeichen

Maximal weist das Kurzzeitkennzeichen einen Gültigkeitszeitraum von fünf Tagen auf, wobei der maßgebende Fristbeginn der Tag der Ausgabe ist. Gemäß § 16 FZV kann das Kurzzeitkennzeichen für Prüfungs-, Probe- und Überführungsfahrten verwendet werden. Voraussetzung für die Erteilung eines solchen Kennzeichens ist die Vorlage eines Personalausweises/Reisepasses sowie die Vorlage einer Versicherungskarte. Die Vorlage eines gültigen Versicherungsnachweises ist dank Online-Bestellung sogar relativ einfach, da man das Kurzzeitkennzeichen auch online versichern kann. Die gültige Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer) erhält man dann per E-Mail oder Download, so dass die Versicherung schnell und flexibel aktiviert werden und schließlich auf der entsprechenden KFZ-Zulassungsstelle abgerufen werden kann. Mittlerweile sind sogar Versicherungen für Kurzzeitkennzeichen mit einer Gültigkeit von einem, drei oder fünf Tagen erhältlich, so dass Geld gespart werden kann und man dennoch auf der sicheren Seite bleibt. Große Versicherer bieten die Kurzzeitkennzeichen Versicherung in der Regel nur dann an, wenn im Anschluss eine vollwertige Kfz-Versicherung abgeschlossen wird.

Das Kurzzeitkennzeichen selbst kann jedoch nur bei der Zulassungsstelle des Halter-Wohnortes beantragt werden. Die Gebühr für das Kurzzeitkennzeichen ist bundeseinheitlich geregelt und beträgt aktuell 13,10 Euro. Will man das Fahrzeug auch im Ausland bewegen, kann man optional auch eine grüne Versicherungskarte hinzubestellen. In nicht allen, aber vielen anderen Ländern wird die Versicherung für das Kurzzeitkennzeichen anerkannt. Alternativ kann auch auf ein so genanntes Ausfuhrkennzeichen zurückgegriffen werden. Vorsicht ist dennoch geboten, denn die Anbringung eines Kurzzeitkennzeichens an ein Fahrzeug im Ausland, um es nach Deutschland zu überführen, ist rechtlich gesehen nicht zulässig.

Hohe Flexibilität für Privatpersonen

Das Kurzzeitkennzeichen hat auf der rechten Seite drei untereinander geschriebene und jeweils zweistellige Zahlen aufgeprägt, die den maßgebenden Ablauftag bis 23:59 Uhr kennzeichnen. Finden sich hier also die Ziffern 07, 04 und 14, so bedeutet dies, dass das Kurzzeitkennzeichen am 07. April 2014 abläuft. Das mit einem Kurzzeitkennzeichen ausgestattete Fahrzeug benötigt weder eine bestandene Bescheinigung über die AU (Abgasuntersuchung) oder HU (Hauptuntersuchung), sondern ist darüber hinaus auch von den Regelungen der Umweltzonen befreit. Verkehrssicher sollte das Fahrzeug aber schon sein, um sein eigenes und das Leben anderer nicht zu gefährden. Insgesamt bietet das Kurzzeitkennzeichen also ein hohes Maß an Flexibilität - besonders für Privatpersonen, die ihr Auto überführen oder zum TÜV bringen möchten.





 
Autor: Chris_W. [ voriger | nächster ]
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martinstgt erstellt am 08.10.2014 um 08:43:39 pn profil zitat link
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