Hi,
vorweg die Frage, inwiefern der Schaden schon versicherungstechnisch abgegolten ist?
Ist es als Totalschaden deklariert und die Versicherung hat Dir den Wiederbschaffungswert erstattet, dann solltest du irgendwo angezeigt bekommen, dass Du den Schrott behalten darfst oder er als Wertlos eingestuft wird. Sonst musstest du 1 zu 1 den Verklaufserlös wieder abgegeben.
Dann würd ich ihn für seeeehr wenig Geld gebraucht verkaufen und dem Käufer beim weiterhandeln der Einzelteile begleiten :)
Cheers
Zitat:
mir ist einer vorne rechts in die Seite gefahren mit ca. 50 km / h
(Zitat von: Zorrokev316)