Ich fass mich kurz, ich habe vor 2,4Jahre mein 5er gekauft. Ich habe ihn von einen BMW-Händler in Aschaffenburg gekauft. Es war ein Premium Selection-Model, und hatte innerhalb der Garantie (ein Jahr) nur Ärger mit der Werkstatt und den Auto, war sage und schreibe 14mal in der Werkstatt in einen Jahr!
Als ich ihn gekauft hatte wurde er mir als Unfallwagen verkauft, allerdings wurde mir gesagt das die das machen müssen da sie die vordere Stoßstange neu lackiert haben, nur wegen Steinschlägen! Jetzt war ich beim Lackdoktor weil an einigen Stellen an der Stoßstange, Motorhaube und Seiten des Autos der Klarlack abblättert. Der Lackdoktor meinte das Stoßstange,Motorhaube und Front lackiert wurde, aber nicht gespachtelt. Dies wurde mir beim Kauf nicht gesagt. Und der Klarlack blättert ab weil nicht richtig lackiert wurde!! Es handelt sich ganz klar um einen Lackierfehler von Händler
Wie würdet ihr gegen den Händler vorgehen, zwecks das mir verschwiegen lakiert wurde und dass das Auto falsch lackiert wurde .
Der Lackdoktor hat festgestellt das es keine Steinschläge sind, der Lack löst sich grossflächig, wie gesagt es ist ein Lackierfehler. Laut bekannten Gutachter auch eindeutig Lackierfehler! Es wurde zu lange oder zu kurz gewartet bis der Klarlack aufgetragen wurde.
Ja, da sehe ich auch schwarz: zwar lässt die Beschreibung zunächst einen verschwiegenen Schaden/Mangel vermuten, jedoch wurde das Auto als Unfallwagen verkauft. Damit sind Nachlackierungen - egal in welcher Qualität - einfach erlaubt. Somit wird sich hier sicherlich keine arglistige Täuschung nachweisen lassen. Auch die Lackgarantie greift nicht mehr: es handelt sich ja um einen Unfallwagen. Hier hätte nur die 6-monatige Gewährleistung gegriffen, aber nur innerhalb der genannten 6 Monate nach Kaufdatum.
In solchen Fällen kann ich nur empfehlen, die Schäden und den Nachlackierungsumfang im Kaufvertrag genau zu vermerken (d.h. z. Bsp. nur Teil A und Teil B wurden neu lackiert, der Rest nicht). Damit kann man - auch wenn mit einem kleinen Risiko - immernoch eine Lackgarantie von BMW in Anspruch nehmen.
Wenn der Gutachter dir seine Aussage schriftlich gibt, dann kannst du mal ganz freundlich bei deinem Händler, der dir das Auto verkauft hat, vorsprechen. Immer aber freundlich und höflich. Ich kenne keinen Händler, der sich dann stur stellt. Auch BMW Händler sind nur Menschen.