Zitat:
in Fall für die Haftpflichtversicherung des Vermieters.
Um genauer zu sein die Gebäudehaftpflichtversicherung.
Bei Einbruchdiebstahl würde ich mal auf deine Hausrat tippen. Ist aber wahrscheinlich je nach Versicherung etwas anders.
Dein Stichwort ist
Ruheversicherung.Bearbeitet von: herr_welker am 02.11.2010 um 00:42:40