Zitat:
Beim privat kauf im Ebay gibt’s keine Garantie oder Gewährleistung, so wie Ersatz und umtausch Einsprüche. Das du die wahre erhalten hast ist vom seihte der Verkäufer Vertragsbedienung erfüllt, somit ist eine klage vom Gericht gar nicht zulässig.
(Zitat von: enes-p)
Und das stimmt so auch nicht.
Zum einen: automatisch ist die Gewährleistung nicht ausgeschlossen. Die muss man selbst ausschließen.
Dann zum zweiten: wenn man in der Artikelbeschreibung was zusichert, dann greift bezüglich dieser Eigenschaft der Gewährleistungsausschluss grds. nicht. Wär ja auch Blödsinn, wenn man beispielsweise in der Artikelbeschreibung schreiben könnte: "Fahrzeug ist unfallfrei und technisch und optisch in sehr gutem Zustand" - und dann nen Schrotthaufen übereignet. Und sich grinsend auf den Gewährleistungsausschluss beruft.