Zitat:
erst, wenn man/n mit diesem gutachten NICHT einverstanden sein kann, weil irgendwas fehlt, oder ... dann kann man nochmals einen eigenen beauftragen -
(Zitat von: cabriofreek)
Ne, stimmt net. Wenn der Schaden oberhalb der Bagatellgrenze ist (und das dürfte er hier sein), dann hast Du auf jeden Fall das Recht auf nen eigenen Gutachter. Wenn die Versicherung ihren eigenen schickt, ist das ihr Privatvergnügen.
Dann: wenn Du kein Unternehmen bist, also nicht vorsteuerabzugsberechtigt, kriegst Du klar die MwSt., soweit sie angefallen ist. Wenn Du nach Gutachten abrechnest (und das würd ich an Deiner Stelle machen, da Du ja zum einen nicht bei BMW reparieren lassen willst), zahlt die Versicherung den Nettobetrag des im Gutachten ausgewiesenen Betrages. Später kannst Du dann die Reparaturrechnung einreichen und so die Mehrwertsteuer - soweit sie angefallen ist - geltend machen.
Und ja, da die M2-Stoßstange teurer ist als die "normale", musst Du den Differenzbetrag selbst tragen. Also mal angenommen, Reparatur lt. Gutachten liegt bei 1500 Euro, mit M2 kostet sie Dich 1700 Euro - dann sind die 200 Euro Differenzbetrag Dein Bier (vollkommen vereinfacht dargestellt).
Ich würd an Deiner Stelle übrigens mal nen Anwalt aufsuchen. Schon weil die Versicherungen heut an allen möglichen Dingen versuchen zu kürzen...
Bearbeitet von: mb100 am 17.09.2009 um 09:49:06