Zitat:
@bjunior ... du hattest irgendwo selbst geschrieben, dass es polierbar ist, daher hatte ich diese behauptung uebernommen ...
(Zitat von: sto`teac)
Ich habs so verstanden, dass entweder der Polizist oder der Unfallgegner gesagt haben, dass es rauspolierbar ist. Wahrscheinlich der Unfallgegner.
@Mik: den Rechtsanwalt übernimmt, wenn die Schuldfrage eindeutig geklärt ist, der schuldige Unfallbeteiligte - also in dem Fall wohl der ältere Herr (bzw. dessen Versicherung). Und zwar von Anfang an.
Bzgl. Deines Rats Nr. 3: da überleg ich grad, ob und in wie weit dies ne (versuchte) Anstiftung zum Betrug ist. Ich glaub, Du kannst grad von Glück reden, dass der Betrug in Deutschland kein Verbrechen ist...
Bzgl. Schadensumfang: wir haben hier alle noch keine Bilder gesehen (oder hab ich sie nur übersehen?) . Und können somit keine Mutmaßungen zum Schadensumfang - und vor allem auch nicht zur Schadenshöhe machen. Auch wenn es durchaus möglich ist, dass der Lackierer den Schaden hoch angesetzt hat, um bzgl. der Motorhaube "nicht draufzahlen zu müssen".
Genau deswegen hab ich geschrieben, dass es nicht automatisch klar ist, dass der TE die 460 Euro bekommt. Was ich für durchaus möglich erachte ist, dass die Versicherung den Schaden anzweifelt und einen Gutachter bestellt. Und der auf ne andere Summe kommt.
Aber m.E. hat Bjunior nen Anspruch auf ne fachgerechte und umfassende Reparatur bei einem BMW-Händler (der den Schaden möglicherweise noch höher angesetzt hätte...)