Seit der Einführung der neuen Fahrzeugpapiere und der damit einhergehenden Gesetzesänderung zum 01.10.2005 dürfen generell alle Rad-Reifenkombinationen, die in der Fahrzeugbetriebserlaubnis enthalten sind montiert und gefahren werden, ohne daß eine Abnahme oder Eintragung erforderlich ist. (In den neuen Papieren steht auch ganz klar drin, daß auch andere, als die dort stehenden Größen montiert sein können.) Was ich noch nicht mit absoluter Sicherheit herausfinden konnte ist die Frage, wie es sich verhält, wenn man noch die alten Papiere hat, hier bekommt man von den verschiedenen Stellen unterschiedliche Antworten, es ist aber in jedem Falle möglich, die alten gegen die neuen Papiere zu tauschen, auch wenn es ansonsten keinen Grund gibt, daß sich die Zulassungsstelle mit den Papieren befaßt.
Es muß also geprüft werden, ob:
1. die gewünschte Reifengröße in der Betriebserlaubnis enthalten ist
2. ob die gewünschte Felge in der Betriebserlaubnis enthalten ist
3. ob die Reifengröße auf der Felge zulässig ist
Ob die Felge in der Fahrzeugbetriebserlaubnis enthalten ist, sieht man, indem man die bei der Felge angegebenen ABE- bzw. EG-Betriebserlaubnisnummern mit der im Fahrzeugbrief vergleicht. Felgen, die eine ABE-Nr haben, sind auch bei entsprechenden Fahrzeugen mit EG-Betriebserlaubnisnummer zulässig, andersrum ist dies m. W. nicht der Fall.
Eine vollständige Zuordnung der ABE- bzw. EG-BE-Nummern gibt es auch nochmal hier:
http://freenet-homepage.de/danielkrueger/bmw/typbezeichnungen.htmERGÄNZUNG:
"In der Fahrzeugbetriebserlaubnis enthalten" ist NICHT gleichzusetzen mit "in den alten Papieren enthalten" !!
Zum einen sind i.d.R. in den alten Papieren nicht alle in der Betriebserlaubnis enthaltenen Größen enthalten und zum anderen sind nachträglich eingetragene Räder (insofern es sich nicht um welche handelt, die in der BE enthalten sind) auch in den neuen Papieren einzutragen.
Bearbeitet von - daniel.krueger am 09.05.2008 18:40:36