Zitat:
Die Abrollunfänge dürfen sich nur sehr wenig unterscheiden!
Ansonsten muss man eine Tachoangleichung durchführen lassen. Nicht umsonst werden nur bestimmt Rad-/ Reifenkombinationen eingetragen bzw freigegeben!!
Haargenau ! und zwar um sieben Prozent noch oben ( nichts nach unten - also der Tacho darf NIE zu wenig, aber 7 Prozent zuviel anzeigen )
Angenommen ein Tacho zeigt bei tatsächlichen Naviwert von 220 km/h 230 km an:
7% von 230 Km/h = 16,1km/h
demnach - bei ungünstigster Endübersetzungs - Änderung durch Reifenabrollumfang von 7% zeigt der Tacho vorher 230 km/h und nahcher 214 km/h an ... und das bei identischer angenommener tatsächlichen ( Naivergleich ) Geschwindigkeit.
Ciao, Oliver
Bearbeitet von - Ollie am 05.01.2008 14:36:27