hab da ein Problem das mir im moment echt Kopfzerbrechen bereitet. Ich habe vor rund 2 Monaten eine aprilia über e-bay verkauft, in der Beschreibung habe ich alles aufgelistet was wichtig ist, auch das vom Vorbesitzer ein Austauschmotor mit einer Laufleistung von ca. 3000 KM eingebaut worden ist. Rechnungen über alle Arbeiten sind vorhanden (habe sie jedoch dem Käufer mitgegeben, können aber beim Vorbesitzer wieder beschafft werden, er hat die original Belege). Nun ruft der Käufer heute bei mir an und sagt das ich ihm verschwiegen hätte das die Kurbelwelle einen defekt hätte, weil sie ihm verreckt ist. Das ist doch ein Verschleißteil oder etwa nicht? Zur Absicherung habe ich bei der Übergabe mir die e-bay Beschreibung von dem Käufer unterschreiben lassen. Ich hatte auch diese Klausel mit dazu geschrieben: "Da ich Privatverkäufer bin gebe ich auf den hier angebotenen Artikel weder Garantie noch Gewährleistung. Aus diesem Grund wird dieses Fahrzeug als Bastlerfahrzeug verkauft.". Meine Frage lautet nun, was kann der Verkäufer nun machen ( anzeigen usw. ) und mit welchen Erfolgsaussichten ? Habe grad echt ein bisschen schiss und hoffe ihr könnt mich beruhigen.
Also ich denke mir das der Käufer nicht viel machen kann da du es ja ausdrücklich als Bastlerfahrzeug verkauft hast und der somit Rechnen muss das evtl nicht alles Fehlerlos funktioniert. Das ist meine Ansicht aber ob die mit dem deutschen Rechtssystem übereinstimmt ist wieder was anderes.
Da du Privatverkäufer bist und auch Garantie usw. ausgeschlossen hast muss er dir nachweisen, dass du von dem Fehler zum Verkaufzeitpunkt gewusst hast.
Da du Privatverkäufer bist und auch Garantie usw. ausgeschlossen hast muss er dir nachweisen, dass du von dem Fehler zum Verkaufzeitpunkt gewusst hast.
Gerade bei den 2 Takt Aprilia kommt ein Kurbelwellenschaden von jetzt auf gleich. Auch du bist kein Hellseher und kannst nicht in den Motor sehen. Also da wird er sich die Zähne dran ausbeissen. Kannst unbesorgt weihnachten feiern.