Zitat:
Mann könnte es auch so auslegen, dass du nur so schnell fahren solltest wie du in Sichtweite auch bremsen kannst.
(Zitat von: BOR-Caesar)
...nicht nur deine Meinung, sondern in der StVO auch so geregelt.
@Loco
wenn du auf der AB schneller als 130 km/h fährs trägst du bei einem Unfall automatisch eine Teilschuld (es sei denn DU kannst nachweisen, daß der Unfall auch bei niedriger Geschwindigkeit nicht zu vermeiden gewesen wäre).
Das nur mal so nebenbei zur rechtlichen Situation -ist nicht zu 100% meine Meinung. Also freu dich am besten, daß nichts schlimmes weiter passiert ist und an unübersichtlichen Stellen einfach mit Allem rechnen.
Gruß Markus