Eine Sperrzeit tritt ein, wenn Sie ohne wichtigen Grund Ihr Beschäftigungsverhältnis gelöst oder durch ein arbeitsvertragswidriges Verhalten Anlass für die Lösung des Beschäftigungsverhältnisses gegeben und dadurch die Arbeitslosigkeit zumindest grob fahrlässig herbeigeführt haben.
Hinweis:
Schildern Sie die Ereignisse und Gründe, die zur Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses oder der Maßnahme bzw. zur Ablehnung eines entsprechenden Angebotes der Agentur für Arbeit geführt haben, möglichst genau und ausführlich.
Die Agentur für Arbeit kann den Sachverhalt dann besser beurteilen. Nicht vorgebrachte Tatsachen und Gründe können nicht berücksichtigt werden!
Nur mal ein auszug von hier
Agentur für ArbeitDa steht nichts von Probezeit. Die Agentur interessiert nur ob aus wichtigem Grund oder nicht. Und ich denke wenn er keinen wichtigen Grund hat für die Kündigung Aufhbungsvertrag etc. wird es wohl auf eine Sperzeit hin wirken. Aber wir werden ja sehen wie es weiter geht.