ich hab da schon leidvolle erfahrungen gemacht: also, fahren ohne betriebserlaubnis bedeutet fahren ohne versicherungsschutz. das wurde mal mit 3 punkten und 200 DM geldstrafe geahndet! ich denke, von den punkten her, hat sich nix geändert, allerdings ist die geldstrafe mit sicherheit schon etliches höher geworden....
....also diese erfahrungen stammen noch aus meiner mofa und 125er zeit!!! 8-)
nein, ich meine weil ich die von sanituning habe welche man ja in den scheinwerfer einbaut. So weit ich weis kann man die ja nicht eintragen lassen bzw. haben auch keine abe dabei gehabt...
§31 StVZO: Sie ordneten die Inbetriebnahme des Fahrzeugs an, obowohl die Verkehrssicherheit durch einen nicht vorschriftsmässigen Zustand*des Fahrzeugs wesentlich beeinträchtigt war bzw. liessen sie zu..
*Manipulation am Abblendlicht durch nachträglichen Einbau von Standlichtringen