Wert des Unfallberichts durch die Polizei???
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Rietberg
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Ich habe eine Frage zu dem Wert der Unfallanalyse durch die Polizei:
Letzte Nacht hatte ich einen Autounfall.
Natürlich wurde sofort die Polizei gerufen.
Nach Beurteilung der Polizei, bin ich unschuldig und mein Unfallgegner hat den Unfall verursacht.
Allerdings ist der Unfallgegner nicht einverstanden damit und meldet mich als Unfallverursacher.
Muss ich überhaupt etwas befürchten? Ich bin mir sicher, dass ich unschuldig bin und die Polizei hat das ja auch bestätigt.
Ist an dem Unfallbericht der Polizei überhaupt zu rütteln?
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Hallo Ge46org,
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Gruß
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Da bin ich mir jetzt nicht sicher, aber so weit ich weiß hat die Polizei nix zu sagen, wer schuld ist und wer nicht. Die nehmen die Aussagen der Parteien auf und notieren eventuelle Zeugen, mehr nicht. Wer schuld ist und wer nicht beurteilt im Streitfall ein Richter mit Hilfe von Sachverständigen.
OO==[][]==OO
PDC? DSG? DSC? Automatik? Nein danke, ich fahr selbst.
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Die Polizei hat aber vor Ort festgestellt und auch begründet, warum der Unfallgegner schuld ist.
Außerdem wird ja durch die Nummer, die den Teilnehmern auf dem Bericht zugeteilt wird, der Schuldige gekennzeichnet...
Unumstößlich ist die Beurteilung der Polizei nicht, kommt sicherlich auch auf die Gesamtumstände des Unfalles an...
allerdings sind sie wichtige Zeugen und die "Erstbeurteilung" des Unfallgeschehens ist sicherlich nicht ganz unwichtig
Die Polizei nimmt den Unfall auf, gibt aber keine Beurteilung ab wer schuldig oder unschuldig ist. Wenn dazu eine Stellungnahme abgegeben wurde, dann sicher nur "privater" Natur.
Hatte auch mal vor 5 jahren einen Unfall mit Personenschaden, dabei ist mir jemand bei einer Stop- Tafel rausgefahren ohne anzuhalten, sein Beifahrer hatte eine Platzwunde am Kopf weshalb die Polizei dazugekommen ist.
Dabei wurde nur der Unfall aufgenommen, Daten der Zeugen aufgenommen, mündlich teilte mir dann der Polizist mit dass die Sachlage für ihn eindeutig sei und ich seiner Ansicht nach unschuldig bin. Genaueres würden sich dann aber die Versicherungen ausstreiten.
Was meinst du mit den Nummern auf dem Bericht welche den Schuldigen kennzeichnet?
für leute mit heckantrieb und sperre habe ich immer ein dach über dem kopf, ein bier und kosteloses wifi
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Die Verkehrsteilnehmer werden mit 01 und 02 gekennzeichnet.
Das heißt unter der 01 steht die Adresse und die Daten vom Verursacher.
Die 02 steht dann für den anderen Teilnehmer...
So wurde mir das von jemandem erklärt.
Zitat:
Die Verkehrsteilnehmer werden mit 01 und 02 gekennzeichnet.
Das heißt unter der 01 steht die Adresse und die Daten vom Verursacher.
Die 02 steht dann für den anderen Teilnehmer...
So wurde mir das von jemandem erklärt.
(Zitat von: Ge46org)
da kann ich dich beruhigen, das stimmt nicht. Verschuldensfrage klärt die Versicherung, oder ein Gericht.
Bearbeitet von: KTMschnee am 01.10.2009 um 10:44:14
für leute mit heckantrieb und sperre habe ich immer ein dach über dem kopf, ein bier und kosteloses wifi
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Das ist mein erster Unfall und da bin ich natürlich noch ganz schön aufgeregt.
Eigentlich dachte ich, dass die Beurteilung der Polizei sehr viel wert hat...
Habe keinen Zweifel daran, dass ich unschuldig bin, aber man weiß ja nie, was bei den Versicherungen abgeht.
Und als Azubi möchte ich natürlich nicht die Kosten für den Schaden tragen.
Stimmt es denn, dass ich jetzt schon einen Kostenvoranschlag anforden sollte?
Das hat mir die gegnerische Versicherung gesagt.
wenn der unfallgegner das nicht einsieht wird er sich wohl einen anwalt nehmen
und der anwalt verschafft sich dann einsicht in den unfallbericht der puzilei.
ich denke mal wenn der fall eindeutig ist (also du unschuldig), dann wird beim gegner schnell die ernüchterung kommen. denn der anwalt ist ja auch nicht blöd und geht mit jedem scheiss vor gericht um mit großer wahrscheinlichkeit zu verlieren.
bist du rechtschutzversichert, dann sprech doch einfach mal mit deinem anwalt.
hmm der unfallhergang interessiert mich aber auch etwas.
magst du erzählen was passiert ist?
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Der Unfallgegner stand in einer 50-Zone rechts auf einem Standstreifen.
Er ist dann kurz vor mir ohne Blinken ausgeschert, um dann kurz danach in eine Straße abzubiegen.
Nach dem Ausscheren konnte ich noch auf die Gegenfahrbahn ausweichen.
Dann hat die Person aber links geblinkt und ist einfach abgebogen.
Dabei hat sie wieder nicht den nachfolgenden Verkehr beachtet.
So bin ich dann mit meiner rechten Seite an dem linken Kotflügel enlanggerutscht.
Die Person meint, ich sei zu schnell gefahren, was allerdings bei den leichten Kratzern/Schäden nicht nachzuvollziehen ist.
Außerdem bin ich 100%ig sicher, dass ich nicht zu schnell war, weil ich kurz vorher noch auf meinen Tacho geschaut habe
hmm gibts denn zeugen die das gesehen haben?
Wenn es so gewesen ist, hat er klar die (alleinige) Ursache gesetzt..
der "mündliche" Geschwindigkeitsvorwurf ist haltlos
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Das Auto stand auf dem Standstreifen, um jemanden rauszulassen.
Die Person war schon über die Straße gegangen und auf dem Weg in das Haus.
Natürlich erzählt der Beifahrer, dass er das Blinken gesehen hat und dass ich zu schnell war.
Als der Beamte nach der Geschwindigkeitseinschätzung gefragt hat, konnte der Beifahrer überhaupt keine Aussage machen - einfach "zu schnell"
Wenn der Unfallgegner sich von dem ruhenden Verkehr (Stand-Seitenstreifen bzw.Fahrbahnrand) in den fließenden Verkehr einordnet, hat er eine besondere Sorgfaltspflicht
Damit er überhaupt eine Chance hätte, die Schuldverteilung mit einem Rechtsanwalt zu beeinflussen, hätte Deine gefahrene Geschwindigkeit (nachweisbar!!) so hoch sein müssen, das er nicht damit rechnen konnte, das der Wagen herannnaht...
ein "Beweis" wäre dann eine Brems-Blockierspur auf der Fahrbahn...die würde bei den erlaubten 50 km/h auf trockener Fahrbahn allerdings schon etwa 20 Meter betragen
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Das kommt noch hinzu: Die Fahrbahn war in dieser Nacht nass und ich bin bei starken Bremsen ein wenig gerutscht.
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Rietberg
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Ich will mir ganz sicher sein:
was könnte man mir denn vorwerfen?
Geschwindigkeit?
- kein messbares Ergebnis
- nur oberflächlicher Schaden
wie schätzt ihr da meine Situation ein?
hallo,
ich würde dir empfehlen, einen anwalt einzuschalten.
hoffe doch, du hast ne rsv
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Wenn die Polizei soweit den anderen Verkehrsteilnehmer als Unfallverursacher bestimmt dann wird der es generell recht schwer haben seine Unschuld zu beweisen.
Möglicherweise wird es das anfechten und die sache landet vor gericht.
Grundsätzlich steht dir ein Anwalt zu welchen die gegnerische Versicherung bezahlen muss.
Du solltest dir auch einen suchen den gerade wenn der Unfallgegner / verursacher schon von anfang an zickt könnte sich das ganze ewig in die länge ziehen bis du dein Geld bekommst von der Versicherung.
Daher schalte einen Anwalt ein. Der wird das erheblich beschleunigen.
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Stimmt es denn, dass ich jetzt schon einen Kostenvoranschlag anforden sollte?
Das hat mir die gegnerische Versicherung gesagt.
Die Polizei nimmt die Daten aus ihrer Sicht auf. Schuldfragen wenn jemand dagegen spricht, klärt dann die Versicherung bzw das Gericht.
Zitat:
Zitat:
Die Verkehrsteilnehmer werden mit 01 und 02 gekennzeichnet.
Das heißt unter der 01 steht die Adresse und die Daten vom Verursacher.
Die 02 steht dann für den anderen Teilnehmer...
So wurde mir das von jemandem erklärt.
(Zitat von: Ge46org)
da kann ich dich beruhigen, das stimmt nicht. Verschuldensfrage klärt die Versicherung, oder ein Gericht.
Bearbeitet von: KTMschnee am 01.10.2009 um 10:44:14
(Zitat von: KTMschnee)
klar stimmt das! 01 ist der verursacher...02 der geschädigte. natürlich nur nach beurteilung der polizei nach der sichtung des unfallortes und den aussagen beider parteien und ggf. zeugen!
natürlich ist das anfechtbar und eine richter klärt die entgültige schuldfrage, wenn der verursacher das anders sieht und dementsprechend reagiert bzw. aussagt.
trotzdem ist die aussage der polizei, dass du nach ihrer ansicht der geschädigte bist (also "02" auf deinem kleinen zettelchen), erstmal gut!!!!
Bearbeitet von: copy am 01.10.2009 um 13:38:52