Zitat:
....ich brauchte keine AU machen. bei der zulassungsstelle hat der dame eine bereits gültige gereicht...
Die AU im Zuge einer KLR Nachrüstung gehört nicht zu den Eintragungskriterien, sondern zu den Einbauvorschriften des Herstellers (TwinTec).
Man achte auf den feinen Unterschied.
So isses korrekt:
1. AU durchführen (verschärfte Grenzwerte müssen eingehalten werden)
2. KLR einbauen
3. Korrekten Einbau von Werkstatt bestätigen
lassen
4. Mit Einbaubestätigung und KLR ABE zur Zulassungestelle
Bei mir lief das so:
- ich fing gleich mit Schritt 2. an
- Zur befreundeten Werkstatt - "Sieht der Wagen ordentlich aus?" - "Yoh", "Ist der Auspuff zu laut?" - "Nöh" -> Stempel... ;-)
- es folgte Schritt 4.
Die korrekte Funktion eines KLRs wird nach dem Einbau und bei den 2-jährlichen AUs nicht getestet.
Wie auch? Das Ding heißt
KALT-Lauf-Regler und zur AU fahr ich mit 'nem warmen Motor.
Ich hatte in einer Werkstatt nach dem Einbau gefragt, die wollten den Wagen über nacht da behalten und mit kaltem Motor eine AU machen.
Damit hätte der Einbau über 400,- € gekostet.
Ich bin doch nicht blöd...
Ciao - Carsten
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Schöne Autos fangen mit "B" an - BMW und Borsche...