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T H E M A     R Ü C K B L I C K
t0X1c
Hauptthema:
Hallo...

da fahr ich doch heute in einem kleinen Nachbarort meiner Stadt so durch die Straßen. Die Ampel rot, ich wollte rechts abbiegen. Ampel schaltet grün, ich biege nach rechts ab. Der Straßenrand zu meiner rechten ist bebaut von einem Geländer von naja vielleicht 1,30m Höhe. Die Fußgänger/Radfahrer bekommen mit mir grün, ergo ich bin in der Wartepflicht, beim abbiegen.

Nun hab ich niemanden aufgrund des Geländers gesehen, bin schon zu 2/3 mit meinem Fahrzeug über den Fußgängerüberweg drüber weggefahren aufeinmal macht es kramm, bumm, peng... Nen Kind aufm Fahrrad... Tolle Schote -.- Der ist mir doch dann echt noch hinten rechts reingekachelt auf Höhe des Tankdeckels. Nun wie oben erwähnt, bin als Autofahrer ja natürlich in der Wartepflicht, aber dieses (geschätzte 6jährige) Kind sah ich hinter dem Geländer nicht auf seinem kleinen Fahrrad. Ich hatte den Eindruck, als ob er mich auch nicht für vollgenommen hat und nichtmehr rechtzeitig bremsen konnte und mir deswegen (von ihm aus gesehen) frontal in die Seite reingeballert ist. Da es ja auf Tankdeckelhöhe ist, war ich ja schon so gut wie vorbei. Die Mutter des Kindes, ebenfalls auf Rad war noch einige Meter dahinter. Auf die hätte ich nun wirklich nichtmehr warten müssen, an der Kreuzung. Naja, Kind natürlich am zittern und das Knie war "lediglich" etwas angeschürft (so wie wenn man mit Fahrrad halt mal hinfällt) kein Blut. Am Fahrrad war lediglich der nicht wirklich fest geschraubte Lenker verdreht. Die Mutter, mit noch einem Kleinkind auf dem Gepäckträger ist schon ein paar Minuten zuvor völlig unbeachtet des Straßenverkehrs vom Fahrradweg (der dort wohl endete) auf die Fahrbahn runtergefahren. Bereits dort hätte ich sie fast auf der Motorhaube gehabt. Nebenbei erwähnt finde ich es unverantwortlich einen 6jährigen einfach so über die Straße brettern zu lassen geschweige denn ihm, sich selbst oder dem Kleinkind auf dem Gepäckträger einen Helm zu verpassen, aber naja. Während ich die Polizei rief, hat die Mutter einen Krankenwagen gerufen, da die Sanitäter annahmen, dass es eine Prellung sei, mussten sie ins Krankenhaus fahren (Mutter + Unfallopfer + Kleinkind). Gleichzeitig wurde von ihr dann ihr Freund zur "Hilfe" gerufen, der solange mit uns auf die Polizei wartete und auf die Fahrräder aufgepasst hatte.




So wie ihr Freund vor der Polizei verlauten ließ, wird von derer Seite aus mir wohl keine Klage an den Hals gehängt (man weiß ja nie :/ ) aber die Staatanwaltschaft wirft mir natürlich erstmal die Körperverletzung zu bzw. habe ich ja scheinbar auch meine Haltepflicht verletzt. Wer wartet auch schon ewig auf Leute die noch sehr weit vom Straßenrand entfernt sind, wenn man in der Zeit völlig problemlos weiterfahren könnte, jedoch war das Kind schnell. Wäre es schneller gewesen, hätte ich es zumindest noch gesehen. Wäre es langsamer gewesen, wäre ich problemlos dran vorbei. Wäre ich schneller gewesen, wär es direkt hinter mir lang. :/

Pug
gott sei dank ist ja relativ wenig passiert, wie blöd es auch klingt aber kleinere kinder können "fahrende sachen" überhaupt nicht einschätzen.
die wegeführung ist teilweise auch echt bescheiden, habe letztens ein sehr treffendes bild gesehen und konnte ein zustimmendes schmunzeln nicht vermeiden:
Enrico_93
dein bild mit dem abbiegen sagt schon alles... finde es auch sehr gefährlich an solchen kreuzungen abzubiegen sowohl als rad also auch atutofahrer
t0X1c
Zitat:


dein bild mit dem abbiegen sagt schon alles... finde es auch sehr gefährlich an solchen kreuzungen abzubiegen sowohl als rad also auch atutofahrer

(Zitat von: Enrico_93)




Zumal der Zaun (an den geriffelten Linien am Straßenrand zu erkennen) in etwa eine Höhe mit dem Kind ist und dadurch schlecht bis garnicht ersichtlich während der Fahrt.
Maninblack
Hi,

na ich würde mal vermuten, dass du wohl für deinen und den Schaden am Fahrrad aufkommen musst.
Sollte die dich anzeigen, würde ich mal beim Anwalt nachhaken ob man ihr nicht einen reinwürgen kann.

Find's auch echt unverantwortlich wenn die kleinen Kinder mehrere Fahrradlängen voraus fahren und die Mutti seelenruhig hinterher - und das auch noch an einer Straße und noch viel schlimmer - an einer Kreuzung!


Jokin
Das wird eine einfache Sache, da Dir das Kind in den hinteren Teil des Autos gefahren ist.

Hättest Du das Kind umgefahren oder wäre es Dir deutlich weiter vorne reingefahren, wäre das anders.

... bitte erkundige Dich bei der Mutter wie es dem Kind geht und da der Schaden nicht wirklich groß ist, regele den Schade auf eigene Kappe.

Ist halt dumm gelaufen, sprich auch mit der Mutter darüber und sprecht einen Weg ab wie ihr klar kommt.

So ein Kinderrad kostet auch nicht die Welt ... alles Klienkram.

Wichtig ist nun, dass dem Kind nix passiert ist. Bleib am Ball!

Gruß, Frank
Old Men
Wenn Kinder im Spiel sind, ist die ganze Sache immer sehr heikel. Hier aber, lassen wir mal die Mutter aus dem Spiel, ist es alleine das Kind, welches sich nicht korrekt verhalten hat. Wenn das Kind wirklich dem angegebenen Alter entspricht, hat das Kind, ob mit oder ohne Fahrad, nichts auf der Strasse zu suchen. Kinder in dieser Altersklasse MÜSSEN!!! auf dem Gehweg fahren. Hier liegt die Schuld ganz alleine bei der Mutter. Es tut mir leid für das Kind, aber man darf hier jetzt nicht einen Autofahrer madig machen, weil ein Kind verletzt wurde. Ich selber fahre mit meinem kleinen mit dem Fahrad und achte immer darauf, dass er den Gehweg benutzt.Gehwege sind fast immer da, Radwege nicht. Noch nebenbei bemerkt, mein Kleiner ist sechs Jahre alt.
KTMschnee
Zitat:


Kinder in dieser Altersklasse MÜSSEN!!! auf dem Gehweg fahren. Hier liegt die Schuld ganz alleine bei der Mutter.
(Zitat von: Old Men)




Kommt hier nicht der Vertrauensgrundsatz zur Anwendung? So nebenbei, warst du dabei als der Unfall passiert ist? Man sollte nicht sofort der Mutter die Schuld geben wenn das Kind am Gehweg in einen Unfall verwickelt wird. Grund: siehe Satz vorher.

„(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksichtnahme; dessen ungeachtet darf jeder Straßenbenützer vertrauen, dass andere Personen die für die Benützung der Straße maßgeblichen Rechtsvorschriften befolgen, außer er müsste annehmen, dass es sich um Kinder, Menschen mit Sehbehinderung mit weißem Stock oder gelber Armbinde, Menschen mit offensichtlicher körperlicher Beeinträchtigung oder um Personen handelt, aus deren augenfälligem Gehaben geschlossen werden muss, dass sie unfähig sind, die Gefahren des Straßenverkehrs einzusehen oder sich dieser Einsicht gemäß zu verhalten.
(2) Der Lenker eines Fahrzeuges hat sich gegenüber Personen, gegenüber denen der Vertrauensgrundsatz gemäß Abs. 1 nicht gilt, insbesondere durch Verminderung der Fahrgeschwindigkeit und durch Bremsbereitschaft so zu verhalten, daß eine Gefährdung dieser Personen ausgeschlossen ist.“
Quelle: österreichische StVO - existiert in so ähnlicher Form sicher auch in Deutschland

@ TE: dem Kind ist nichts schlimmes passiert - ich hoffe jetzt zumindest mal dass im Krankenhaus nix schlimmes festgestellt wurde. Also blick positiv in die Zukunft und versuch dich nicht mit dem durchspielen von "hätte..." "wäre..." Situationen selbst fertig zu machen. Zieh deine Lehre(n) aus diesem Unfall und das Leben geht weiter.

Wenn du die Adresse von der Dame hast, dann fahr morgen zu ihr hin, erkundige dich wegen dem Zustand des Kindes und entschuldige dich (nochmals) für den Vorfall, eventuell für den Kleinen noch was mitnehmen.
Kommt gut an, kostet nicht viel und bewahrt dich vielleicht vor einer Klage - sollte sie mit diesem Gedanken spielen.

Bearbeitet von: KTMschnee am 11.10.2011 um 22:22:25
Old Men
@KTMschnee. Ich will nicht der Mutter die Schuld geben und nein ich war bei dem Unfall nicht dabei.Ich möchte nur nicht, dass hier mal wieder ein Autofahrer, vor allem aber die sogenannten BMW RASER, als der Schuldige hingestellt wird. Es ist immer wieder traurig, wenn ein Kind bei einem Unfall verletzt wird. Ohne jetzt den Unfallhergang genau zu kennen, würde ich, egal wie weit der Autofahrer beteiligt ist, einen grossen Teil der Schuld der Mutter zusprechen. ( Meine ehrliche Meinung )
t0X1c
Danke erstmal für eure Antworten.

Das Kind befuhr ja den Gehweg (vor der Mutter her, welche in Deutschland ja auf der Straße hätte fahren müssen?) und wollte dann die Straße überqueren (Fußgängerüberweg - Ampelschaltung grün)

Als der Polizist was davon erwähnte, dass ich nun abwarten muss, was die Mutter macht (wenn ichs richtig verstanden habe), meinte der Freund der Mutter "ach so schlimm sind wir nich". Das sollte wohl darauf hindeuten, dass sie mich wohl nicht verklagen werden. Wie gesagt, die Sanitäter meinten es würde wie eine Prellung aussehen und daher müsse man es Röntgen (= Krankenhaus). Es gab kein Blut, keine kaputte Hose, kein verbogenes Fahrrad, kein großartig weinendes Kind, lediglich einen verdutzt reinschauenden, unter Schock zitternden etwa 6 Jährigen Jungen, der vom Straßenbelag eine (wie ich es als Laie erkennen konnte) Schürfwunde am Knie trug. Nicht mehr und nicht weniger. Der Freund der Mutter hat mir dann noch seine Karte hinterlassen.

Nun, wer wird wohl die Schuld tragen? Sicherlich ich, da ich der Autofahrer bin und sofern sie mich nicht verklagt, werde ich wohl "nur" mit einem Bußgeld (?) rechnen müssen und meinen unbezahlten Schaden am Auto, woah?
KTMschnee
@ Old Men: das die Mutter Hauptschuld hat ist jetzt eigentlich genauso eine Vorverurteilung wie das ein Bmw Fahrer schlechthin DER BMW RASER ist, oder :)
LucyStern
kenne sowas von einer bekannten.der ist ein kind ins auto gefahren mit dem rad. Hatte mit anderen kindern ein rennen gefahren und dabei nach hinten geschaut.ihr wurde die volle schuld zugesprochen, da kinder bis 7 machen können was sie wollen.nichts mit aufsichtspflicht
X3 - Driver
Zitat:


@KTMschnee. Ich will nicht der Mutter die Schuld geben und nein ich war bei dem Unfall nicht dabei.Ich möchte nur nicht, dass hier mal wieder ein Autofahrer, vor allem aber die sogenannten BMW RASER, als der Schuldige hingestellt wird. Es ist immer wieder traurig, wenn ein Kind bei einem Unfall verletzt wird. Ohne jetzt den Unfallhergang genau zu kennen, würde ich, egal wie weit der Autofahrer beteiligt ist, einen grossen Teil der Schuld der Mutter zusprechen. ( Meine ehrliche Meinung )

(Zitat von: Old Men)




Nun ein 6 jähriges Kind auf der Strasse fahren zu lassen is in etwa so fahrlässig wie wennst so nem Child nen Paragleiter umschnallst und über ne Klippe stoßt, den auch wenns zB mit dem papa im Tandem des öfteren schon gesprungen ist (die Deppen gibts wirklich), braucht sich die Mutter ned wundern das das Kleine unten aufschlägt.

Fazit: Kinder dürfen ned auf der Strasse in dem Alter fahren, somit ist dies eine Verletzung der Aufsichtspflicht und hier dazu noch grob fahrlässig und vorsätzlich, heißt dem Kind seine Mutter hat bewusst die Gefahr in Kauf genommen, das was passieren kann.

Denk, bei halbwegs normalem Staatsanwalt solltest aus der Sache rauskommen.
Nimm Dir aber gleich nen Anwalt, das schadet nie.

PS: Bin selbst Vater von 3 Kindern, naja inzwischen schon Erwachsen alle um die 20.

Bearbeitet von: X3 - Driver am 12.10.2011 um 01:09:01
V!ru$
Also so weit ich weiß wird an einem Fußgängerüberweg oder einer Fußgängerampel das Fahrrad geschoben.
Und von einem Kind auf alle fälle geschoben.
Lt.Smash
Zitat:


Also so weit ich weiß wird an einem Fußgängerüberweg oder einer Fußgängerampel das Fahrrad geschoben.
Und von einem Kind auf alle fälle geschoben.
(Zitat von: V!ru$)




So kenn ich das auch, außer es war eine Ampel mit Fuß- und Radweg.
t0X1c
Zitat:


Zitat:


Also so weit ich weiß wird an einem Fußgängerüberweg oder einer Fußgängerampel das Fahrrad geschoben.
Und von einem Kind auf alle fälle geschoben.
(Zitat von: V!ru$)




So kenn ich das auch, außer es war eine Ampel mit Fuß- und Radweg.

(Zitat von: Lt.Smash)




So eine wars... Kein Zebrastreifen (= Fußgängerüberweg)
Asko
In Zusammenhang mit Kindern kannst du nur den Kürzeren ziehen, auch wenn du "eigentlich" im Recht wärest!

Du kannst höchstens die Mutter wegen der Verletzung ihrer Aufsichtspflicht belangen, was dir effektiv nix bringt ..

Was das Kind angeht wirst wohl in den saueren Apfel beissen müssen..

Also, wie bereits erwähnt wurde, möglich friedlich und freundlichen mit den Leuten reden und die Sache privat klären!

Sowas kann jedem mal passieren und umso ärgerlicher ist es, wenn man nix dafür kann .. aber auch solche Situationen gibt es.

Gruß

Asko
t0X1c
Habe heute morgen bei der Familie angerufen und mich nach dem Kind erkundigt. Er trägt "nur" eine Prellung von dem Fall. Desweiteren habe ich gleich gefragt, ob die Mutter weitere Schritte (Schadensersatzklage?) einleiten wird, aber werden sie nicht. Hab mich dann daraufhin auch bei meinem Versicherungsmakler gemeldet, der die Sache aufgenommen hat und nun muss ich auf die Reaktion der Staatsanwaltschaft warten, zwecks in Rechnungstellung des Einsatzes vom Krankenwagen (Polizei ist ja "gratis" ?!).
Nicore
Was genau heisst Fußgängerüberweg?
War es ein Zebrastreifen oder eine Kreuzung mit eingezeichneter Fahrradspur?

Wenn keine Fahrradspur eingezeichnet war, darf im Prinzip
nicht rüber"gefahren" werden, genau wie bei einem Zebrastreifen.
Als Fahradfahrer muss man davor absteigen und das Fahrrad schieben.
t0X1c
Wie weiter oben erwähnt, handelte es sich -nicht- um einen Zebrastreifen sondern einem gemeinsamen Überweg für Fußgänger und Radfahrer.
t0X1c
UPDATE:

Zwischenzeitlich ist ein Brief der Polizei eingetroffen, wohingehend ich mich nochmals hätte äußern können.

Einen Brief von der Staatsanwaltschaft habe ich noch nicht erhalten.

Jedoch einen Brief von meiner KFZ-Versicherung...

"1 Haftpflichtschaden führt zur Änderung des Beitragssatzes"

[2011][4 Schadenfreie Jahre][60% Beitragssatz][R3 Tarifgruppe/Regionalklasse][20 Typklasse][Beitrag ] (<-- im Beitrag steht nichts oO ? es waren jedenfalls bisher etwas mit ~65€/mtl.)

[2012][2 Schadenfreie Jahre][85% Beitragssatz][R3 Tarifgruppe/Regionalklasse][20 Typklasse][Beitrag 70,44] (zzgl. Teilkasko 17,06€)

Ergibt einen neuen Beitrag ab 2012 von 87,50€ (vorher ~65€)

Nun ist keinerlei Erklärung warum, wieso, weshalb (na klar, wegen dem Unfall halt) ich erhöht werde, bzw. wie sich die Kosten zusammensetzen. (Krankenwageneinsatz? Oder zahlt es die Krankenkasse des Unfallsopfers?)

Mir wird in diesem Schreiben auch kein Angebot der kompletten Kostenübernahme gestellt (sprich ich zahle einmalig die Rechnung und gut ist das Thema, ohne Erhöhung) sondern lediglich eine neue Beitragsrechnung für 2012.




Muss das so? Soll das so?

Bisher jährlich: 780€
ab 2012 jährlich: 1050€

Kann das so "krass" ausgehen und ist mein Beitrag eigentlich noch ein verhältnismäßiger, oder sollte ich mich nach einer anderen Versicherung umsehen, mit der ich bei der Einstufung günstiger fahre? (Mein Versicherungsmakler hat die Generali für mich ausgewählt... Bei check24 komm ich auf knapp unter 200€ vierteljährlich mit dem neuen Beitragssatz bei der cosmosdirekt. Vielleicht ist hier ja ein Makler, der mal was durchrechnen könnte?)

Im Netz finde ich für Krankenwagenkosten immer nur die Zuzahlung von 10€, wird das in einem Verkehrsunfall anders gehandhabt ?

Bearbeitet von: t0X1c am 30.11.2011 um 21:12:34
Andi G.
Sprech mit deiner Versicherung wegen der Erhöhung.

Und wenn du Rechtsschutzversichert bist, nimm dir nen Anwalt um den ganzen Fall zu klären, sonst geht das so zu deinen Lasten aus weil niemand hinterfragt...und füll den Fragebogen auf keinen Fall alleine aus sondern nur mit nem Anwalt...

Bearbeitet von: Andi G. am 30.11.2011 um 22:23:31
LucyStern
Das Schreiben hat nichts mit einer Schadensregulierung zu tun.
Es ist nur die MItteilung über eine Neuberechnung des Versicherungsbeitrages, da sich durch den Unfall deine Prozente geändert haben.
Durch den UNfall wird es teurer für dich. Da sind sie immer ganz schnell. Noch bevor etwas anderes geregelt wird.

Hast du eine Vollkasko oder nur Teilkasko?
Weil dann, wirst du wohl lange auf ein Schreiben zur Kostenübernahme warten müssen.

So lange man noch nichts über ein eventuelles Verfahren weiß, würd eich nicht zum Anwalt gehen. AUf was für einer Basis soll man sich denn beraten lassen, wenn man nichts in der Hand hat?
t0X1c
Haftpflicht + Teilkasko habe ich.

Eine Rechtschutzversicherung besitzt derjenige auf den mein Wagen zugelassen ist (mein Stiefvater), beim ADAC, die KFZ-Versicherung läuft bei der Generali.

Ich hab mir heute bei der DEVK unter gleichen Bedingungen mal ein Angebot machen lassen (allerdings kann ich das erst ab meinem 23. Lebensjahr wahrnehmen wegen Fahrer unter 23. also in einem halben Jahr) da käme ich auf ~60€ mtl. Beitrag, klingt schonmal ganz anders als 87€ !
LucyStern
Hast du die neue Versicherung durch gerechnet mit 60% oder den neuen 85% Beitragssatz?

Letztere werden auch bei der neuen Versicherung auf dich zukommen.
Es wird zumindest abgefragt ob in den letzten glaube 2 Jahren ein Schaden reguliert wurde.
Dieser steht ja quasi vor der Tür bei dir.

DU wirst, vorraussgesetzt du bekommst die Schuld, auf deinem Schaden sitzen bleiben.
t0X1c
Ich habe die Berechnung aufgrund der neuen Beitragszahlungsdarlegung für 2012 anfertigen lassen. Es wurde demnach mit 85% berechnet.

Allerdings ohne Fahrer unter 23, dass bin ich leider noch ein halbes Jahr lang. :D

Gibt es einen Thread wo man verglichen wurde, was wir alle so für unsere E36 zahlen, um ma nen groben Durchschnitt zu ziehen? Macht aber wahrscheinlich keinen Sinn, weil zuviele Faktoren eine Rolle spielen. :/
J.R.
Hi,

zum Schreiben der Versicherung: Im Moment gehen einfach die Betragsmitteilungen für das kommende Jahr an die Versicherungsnehmer raus. Dabei wird das derzeit offene Verfahren als Schaden angesehen.

Ich hab grad genau das gleiche. Ich hab ein laufendes Verfahren, von dem meine Versicherung immer gesagt hat, sie geht davon aus, dass ich keine Schuld habe. Trotzdem wird der erhöhte Beitragssatz verschickt (weil das Verfahren noch offen ist). Wenn das Verfahren geschlossen wird und ich tatsächlich schuldfrei da raus komme, wird das zu viel gezahlte Geld zurück erstattet. Meine Versicherung sagt selbst, sie darf gar nicht regulieren, bevor sie mich nicht vorher darüber in Kenntnis gesetzt hat und mir die Gelegenheit gegeben hat, den Schaden selbst zu übernehmen.

Ich hab bei meiner Versicherung Gott sei Dank einen Rabatt-Schutz. Da zahlt man unwesentlich mehr und wird bei einem Schaden pro Jahr nicht schlechter gestuft (aber man verbessert sich in dem Jahr auch nicht). Somit hätte ich nur Mehrkosten von 30,- aufs ganze Jahr. Kanns nur jedem empfehlen.

Gruß
Jan
t0X1c
Rabattschutz und ähnliches gibts aber erst in den späteren Schadenfreiheitsklassen/Prozente?
J.R.
Also ich bin SF 5 eingestiegen (Übernahme Versicherung meines Vaters) und hatte von Anfang an Rabattschutz. Bin bei der HUK.
t0X1c
Juhuuu, ohne jetzt einen neuen Thread eröffnen zu wollen, aber heute gab es den nächsten Vorfall. :(

Nachdem dieses Auto eine verzwickte Beule von einem LKW bekommen hat, ein Teil der Stoßfänger geklaut wurden (mit Beulen/Kratzer), ich damit in einen Schnee/Eis-Haufen reingeschlittert bin und mir das Kind in die Seite reingefahren ist bzw. ich einen schönen Abrieb am Heck habe, von vermutlich jemanden der aus- oder eingeparkt hatte, gab es heute einen Setzer von hinten.

Ich biege an einer Kreuzung ab, ein alter Herr (Fußgänger) schien unentschlossen, ob er nun rübergehen möchte oder nicht, aber nachdem ich etwas schärfer bremste und der Fußgänger sich seiner Sache sicher war, machte es bumm und mir ist ein Minivan hinten drauf gefahren. Wir sind ausgestiegen, Schaden betrachtet... Nichts zu sehen bei mir. oO Er, vermutlich mit dem Nummernschild (weil es ja am weitesten raussteht) mir gegen die Stoßleiste hinten gegen gefahren, allerdings wie gesagt nichts zu sehen (Auto natürlich dreckig vom Wetter). Bei ihm lediglich wie wenn das Plastik etwas aufspaltet, nur wenige cm groß. Er meinte "das war schon" Naja, gut. Wir also nur Adressen/Telefonnummern ausgetauscht und weiter gefahren. Nun hatte ich aber vorher schon einen Schaden wie oben erwähnt, von irgendeiner mir unbekannten Person, wenn die Stoßstange wegen dem neuen Schaden lackiert werden müsste, wäre das andere auch gleich frisch. ;-) Mein Versicherungsmakler meinte, dass wenn kein Schaden da ist, der eindeutig von einem Kennzeichen stammen kann, sollte ichs garnicht erst probieren. Ich war dann gleich das Auto waschen und hab folgende Fotos gemacht (war ja nun leider schon dunkel draußen)

Der Parkplatzschaden, dessen Verursacher ich nicht kenne:


Der (wie ich vermute) neue Schaden (die kleinen weißen Riefer an der unter der Stoßleiste):



Ich sehe es eigentlich nicht so eng, aber viele andere würden vermutlich sofort ihre Schürze neu lackieren lassen und wenn ich da durch den neuen Schaden den alten mit ausgleichen kann... Hmm..

Was meint ihr ?
fooki
also du musst mal zu einem voodoo hexer oder so.... so viel pech ist nicht normal..... oder lass dich von einem rabbi anpinkeln oder so... damit der spuk endet.
t0X1c
xD Ich habe alle Schäden aufgezählt die das Auto in den letzten 3 Jahren erleiden musste.

Mir sind in Verbindung mit anderen Verkehrsteilnehmern "nur" die 2 Sachen dieses Threads passiert, wobei ich bei dem Fall mit dem Kind mich höchstens als teilschuldig bekenne und dieses mal garnicht. Das muss ein verfluchtes Auto sein, mit dem ollen Koreaner vorher hatte ich das nicht. ;*-(
Touri Normi
allein hier öffentlich um rat zu beten, ob du versicherungsbetrug begehen sollst oder nicht ist schon dreist. meinst du, versicherungen schauen bei schäden mit älteren BMW's nicht gleich hier ins forum?
immerhin handelt es sich beim syndikat um Europas größte BMW community.

überdenke deinen post nochmal. M.E. hast du nämlich damit schon jegliche chance, den schaden des unbekannten nur ansatzweise mit verrichten zu lassen, verspielt.

grüße
J.R.
Das hat nichts mit Versicherungsbetrug zu tun! Es geht hier um die Frage, ob sich die Schäden nachweislich voneinander trennen lassen, so dass eine Regelung des Schadens durch die Versicherung möglich ist.
Versicherungsbetrug wäre es erst, wenn der TE der Versicherung gegenüber verschweigt, dass es Vorschäden gegeben hat und diese versucht, auf den neuen Vorfall zu schieben. Das hat er nicht vor, so wie ich ihn verstehe.
Wenn der Schaden über die Versicherung abgewickelt wird, kann der TE den Schaden bei BMW richten lassen. Die werden es sich nicht nehmen lassen, gleich das volle Lackier-Programm aufzufahren, was nur irgendwie für den Schaden gerechtfertigt ist. Wenn dadurch Altschäden verschwinden, ist das legal. Altschäden müssen der Versicherung auf dem Meldebogen angegeben werden, wie schon gesagt. Jedenfalls kenn ich das so.

@t0x1ic: Das ist 2x das gleiche Bild...
Touri Normi
ajo meinetwegen, ich hab das jedenfalls anders verstanden. im zweifel würden das auch andere genau so interpretieren. also solche sachen immer wohl bedacht formulieren.

grüße
t0X1c
Ich möchte keinesfalls Versicherungsbetrug begehen.

Allerdings, wenn mir jetzt ein neuer Schaden entstanden ist und ich den reguliert bekomme (Schürze austauschen oder neu lackieren) dann ist mein Altschaden, für den ich keinen Verursacher hatte, damit auch wieder erledigt. Ich habe auch nicht vor, meinen Altschaden zu verschweigen oder den neuen als diesen anzugeben, da es mit dem Unfallhergang auch nicht übereinstimmt.

Ich habe mir von Bekannten sagen lassen, dass sie auch solche Fälle schon hatten und auch Halterungen von der Schürze kaputt gegangen sind, ohne das ein Schaden äußerlich ersichtlich war. Das soll heißen, dass ich vorhin mit BMW Schubert Motors Magdeburg telefoniert habe und am Donnerstag einen Termin habe, dort wird das begutachtet. Weiß zufällig jemand, was es mich kosten wird, wenn die Schürze abmontiert werden muss? Er sprach von "ein paar €uro, da Sie BMW-Besitzer sind.".

P.S.: hier nochmals mein Altschaden (dieser kann wohl kaum von einem recht frontal auftreffenden Kennzeichen eines Unfallverursachers auftreten, da wird mir wohl jemand beim Parken schön langgeschrapt sein)

Der Bolide
Zitat:


Das wird eine einfache Sache, da Dir das Kind in den hinteren Teil des Autos gefahren ist.

Hättest Du das Kind umgefahren oder wäre es Dir deutlich weiter vorne reingefahren, wäre das anders.

... bitte erkundige Dich bei der Mutter wie es dem Kind geht und da der Schaden nicht wirklich groß ist, regele den Schade auf eigene Kappe.

Ist halt dumm gelaufen, sprich auch mit der Mutter darüber und sprecht einen Weg ab wie ihr klar kommt.

So ein Kinderrad kostet auch nicht die Welt ... alles Klienkram.

Wichtig ist nun, dass dem Kind nix passiert ist. Bleib am Ball!

Gruß, Frank

(Zitat von: Jokin)





Ich befürchte, dass die Sache nicht so locker easy-going geregelt werden kann, zumal die Staatsanwaltschaft in die Sache involviert ist. Hier wird die Rechnung um einige Posten höher ausfallen, als es auf den ersten Blick scheint:

- Krankentransport
- Krankenhausbehandlung + nachträgliche Hausarzt-/Kinderarzt-/Facharztversorgungen
- Schmerzensgeldforderung
- Fahrradersatz
- Lohnausfall von Mutter, ggf. Freund der Mutter oder Vater wegen Mutter-Kind-Krankenschein

Du kannst den Leuten nur vor den Kopf gucken. Will damit nur sagen: der TE soll sich nicht auf die Aussagen des Freundes verlassen. So eine Mutter kann zur rachsüchtigen/geldgeilen Furie werden...

Ich würde an Stelle des vermeintlichen Unfallverursachers jetzt schon mal zum Anwalt, allein wegen der strafrechtlichen Ermittlung (der Anwalt hat Akteneinsicht...).

Frage an der TE: wer wurde unter 01 im Unfallerhebungsbogen eingetragen? Auch mit Bußgeld verwarnt + Unfallanzeige?
Superstrose
Zitat:


Auch mit Bußgeld verwarnt + Unfallanzeige?
(Zitat von: Der Bolide)




Der Unfall wurde aufgenommen und ist mit Verletzten, Wenn auch nur leicht. Somit steht eine Straftat im Raum und der Unfall geht an die Staatsanwaltschaft. Da wird normalerweise erst mal kein Bußgeld verhängt.
t0X1c
Zitat:



Frage an der TE: wer wurde unter 01 im Unfallerhebungsbogen eingetragen? Auch mit Bußgeld verwarnt + Unfallanzeige?

(Zitat von: Der Bolide)




Ähmm... habenur noch den Brief zur "Beschuldigungsanhörung"


"...gegen Sie wird ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des/der Fahrlässige Körperverletzung im VU StGB § 229...geführt.

Musste kein Bußgeld zahlen. Von der Staatsanwaltschaft kam auch noch nichts. Die Mutter selbst hat mir mehrfach bestätigt, dass sie nichts unternehmen werden. Ich denke sie sah den Fehler bei sich auch schon irgendwo. Mir wäre doch sicher schon ein Brief eines Anwalts mit einer Schadensersatzklage ins Haus geflattert, nehm ich an.
mb100
Dann wird da - strafrechtlich - sicher nix mehr kommen. Die fahrlässige Körperverletzung is ein Antragsdelikt, d. h. ohne Strafantrag der Mutter bzw. des Kindes geht da grundsätzlich gar nix.
Ausnahme: die Staatsanwaltschaft bejaht das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung, aber das is bei Verkehrsunfällen eher ungewöhnlich.

Die zivilrechtliche Seite is natürlich auch ne andere, und diese beiden Dinge sind auch unbedingt voneinander zu trennen. Der Schadenersatz- und der Schmerzensgeldanspruch des Geschädigten haben weniger als null und nix mit dem Strafanspruch des Staates zu tun - selbst wenn sie aus dem identischen Sachverhalt entstammen.

Bearbeitet von: mb100 am 22.12.2011 um 10:35:32
t0X1c
Wie gesagt, sie wird wohl nichts machen... aber abwarten.

Bzgl. der neuen Geschichte, war ich gestern bei BMW und es ist im Ersatzradkasten nichts verbogen, alles tippitoppi, allerdings ist durch meinen Altschaden nun der neue eher schlecht identifizierbar (welcher Kratzer nun wovon stammen könnte). D.h. mir wurde ein Kostenvoranschlag für 50€ angeboten bzgl. einer Neulackierung (kostet dort 600€). Das würde doch heißen, dass ich mit dem Kostenvoranschlag und einer Schadensmeldung zu meinem Versicherungsmakler gehe und der handhabt das mit der gegnerischen Versicherung? Erwarten die keine Fotos oder eine Begutachtung durch die Versicherung ?
t0X1c
Uuupdate:

Nun über 4 Monate später, hat sich noch keine Staatsanwaltschaft bei mir gemeldet, nix.

Ich zahle ja nun seit normal, üblicher Beitragserhöhung mehr, wurde ja hochgestuft und es wurde immernoch kein Schaden beglichen, der mir berechnet zu sein scheint.

Wie lange muss ich denn da warten, oder bekomme ich garnichts davon mit, wenn irgendwas (zB Krankenwagenfahrt) beglichen wurde?!

Ich will ja nicht unnütz weiter viel Beitrag zahlen, obwohl meine Versicherung garnichts zahlen musste. Was ja nicht sein kann, denn die Krankenwagenfahrt ist ja nicht gratis.

louisdama
Bei der Versicherung nachfragen,
wenn es wenig ist,betrag begleichen, und mit den Prozenten wieder runter.