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Dan_Can
Hauptthema:
Hallo zusammen,

ich überlege bereits seit längerem die Mam B2 in 8,5jx19 für meinen 430d grand coupe zu holen.
Was mich abhält ist die Frage, ob ich die Räder eingetragen bekomme, bzw ob sie beim verschränken irgendwo dran kommen.
Im Fahrzeug sind H&R Federn verbaut (28878) mit 30mm Tieferlegung pro Achse.
Vorher hatte ich folgende Felgen verbaut (siehe Bilder in meiner Fotostory):
Z-Performance Zp01
Va 8,5j19 Et35 225/40/19
Ha 9,5j19 et40 255/35/19

Diese wurden vom Tüv auch so abgenommen.
Der Punkt ist, das die reifen hier sehr gezogen waren, wodurch es gerade so gepasst hat.

Jetzt soll folgende Rad Reifen Kombination drauf:
Va 8,5jx19 et35, HANKOOK S1EVO3 225/40ZR19 (93Y) XL
Ha 8,5jx19 et35, HANKOOK S1EVO3 255/35ZR19 (96Y) XL

Da ich die Räder nicht zurück geben kann wenn sie nicht passen, muss ich im Vorfeld sicher sein das es geht.

Dazu eine weitere Frage.
Hat der f36 mehr Platz im Radhaus bzw weitere Kotflügel als der f30?

Falls jemand diese Kombi fährt und Bilder teilen kann, ich würde mich freuen.

Liebe Grüße

 
Old Men
Hast du ein Gutachten von diesen Felgen ? Wenn dein Auto im Gutachten aufgelistet ist , dann darfst du die Felgen auch montieren. Im Gutachten stehen dann alle relevanten Auflagen, die du beachten solltest!
Dan_Can
 

Hast du ein Gutachten von diesen Felgen ? Wenn dein Auto im Gutachten aufgelistet ist , dann darfst du die Felgen auch montieren. Im Gutachten stehen dann alle relevanten Auflagen, die du beachten solltest!
(Zitat von: Old Men)


  Ich glaube es ist selbstredend, das Fahrzeuge nicht mit etwaigen Tieferlegungen im Gutachten aufgeführt sind.
ich glaub es geht auch aus dem Kontext hervor, das wir uns im Bereich einer Einzelabnahme befinden und das Gutachte irrelevant ist.
Das man bei Serienzustand alles in der Abe nachlesen kann ist mir klar.
Old Men
Egal was an deinem Auto alles umgebaut wurde, wenn dein Auto im Gutachten nicht aufgelistet ist, dann gibt es keine Eintragung, auch keine Einzelabnahme !
Dan_Can
 

Egal was an deinem Auto alles umgebaut wurde, wenn dein Auto im Gutachten nicht aufgelistet ist, dann gibt es keine Eintragung, auch keine Einzelabnahme !
(Zitat von: Old Men)


  Mein Auto ist aber in der Abe aufgelistet.
und bevor weitere Fragen aufkommen.
ja es ist mit dieser Reifen Kombination aufgeführt und ja, auch die Achslast bei dieser Kombination ist zulässig und ja, alle weiteren spezifischen Auflagen werden erfüllt.
 
Old Men
Dann steht einer Eintragung doch nichts im Wege !
Dan_Can
 

Dann steht einer Eintragung doch nichts im Wege !
(Zitat von: Old Men)


  Ich verstehe nicht was diese Unterhaltung soll.
die A B E bezieht sich auf den Serienzustand.
Also OHNE Tieferlegung.
Wen interessiert es also was da drin steht?
ich will wissen ob die Reifen bei 30mm Tieferlegung schleifen und nicht ob die Technischen Vorraussetzungen der ABE erfüllt werden.

Außerdem will ich wissen ob der 4er mehr Platz im Radkasten hat als der 3er.

Wenn du weder zum einen noch zum anderen Thema etwas Sachdienliches beizutragen hast, hör bitte auf zu antworten.
Ich brauche keine Standart angaben und Abfragen.
uli07
Ich verstehe diese Unterhaltung auch nicht. Dann gibt es nur zwei Möglichkeiten. Entweder keine anderen Felgen/Reifen oder die Tieferlegung rückgängig machen.
cxm
Hi,

ein Sportfahrwerk hat erstmal nichts mit schleifenden Rädern zu tun.
Die Tieferlegung ist jetzt nichts anderes als wenn das originale FW schon etwas eingefedert ist.
Der obere Anschlag ändert sich ja nicht - dort darf bei beiden FW nichts schleifen.

Du änderst die HA Räder von ET40 auf ET35, hast also außen 5mm mehr Platz.
Ob es innen noch reicht, musst Du mal selbst am Fahrzeug messen.

Ciao - Carsten
Dan_Can
Hallo Carsten,

Danke für die erste inhaltlich sinnvolle Antwort.
Leider aber auch nicht ganz richtig, da sich hinten ja von 9,5j et40 auf 8,5j et35 ändern.
Somit ist die felge zwar innen und außen 5mm schmaler, durch die gestiegene Einspresstiefe bleiben aber netto nur 2,5mm mehr platz.
KW-Muffel
Hi Dan_can, auch das ist nicht ganz richtig ! Die neue hintere Felge ist 1" / 25,4mm schmäler, also auf beiden Seiten 1/2 "/ 12,7mm ( von 9,5" auf 8,5" ) . Die Einpresstiefe ändert sich aber von 40 auf 35, somit kommt die Felge 5 mm weiter rauß. Damit wird die Aussenseite nur 7,7mm schmäler ( 12,7 - 5mm ) und keine 12,7mm . Wenn man von ET 40 auf 35 geht, hat man aussen weniger Platz da die Felge weiter raus kommt, da du aber 12,7mm an der Felge eingespart hast , bleibt halt nur noch 7,7mm übrig.
 Da ja die Reifengröße gleich ist, kommt  nur noch die Reifentoleranz der evtl. versch. Reifenhersteller zum tragen, aber ich denke das kann man vernachlässigen. Gutachten bezieht sich auf Zulässigkeit für den Fahrzeugtyp, ansonsten muss man eben die Zusatzarbeiten ausführen, welche ja hinten im Gutachten aufgeführt sind , meit betrifft es dann nur noch die Laufflächenabdeckung - Tieferlegung hat wie geschrieben damit nichts zu tun !

Gruß Peter


 
Dan_Can
Falls es jemanden interessiert, es sind m437 mit M2 Serienbereifung geworden.
Demnach hätten die Mam b2 locker gepasst.